Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Architektenwechsel beim Landesspital
Am 10. Oktober wurde bekannt, dass sich die beauftragten Architekten bereits im August 2024 vom Projekt «Neubau Landesspital» zurückgezogen haben mit der Begründung, dass es optisch nicht mehr dem ursprünglich ausgearbeiteten Projekt entspreche. Wie verschiedenen Medienbeiträgen zu entnehmen war, hat diese Nachricht in der Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen. Weder der Gesundheitsminister noch das Landesspital fanden es bisher für nötig, die Öffentlichkeit oder auch den Landtag darüber zu informieren oder offene Fragen zu beantworten.
Deshalb stelle ich sie hier erneut:
Inwieweit waren die Architekten noch in die Redimensionierung des Projektes einbezogen?
Die Architekten haben aktiv an der Optimierung des Projekts mitgearbeitet.
Gemäss Mitteilung des Landesspitals erfolgte der Rückzug auf der Grundlage einer gütlichen Einigung zwischen Bauherrn und Architekturbüro. Welche Kosten oder Schadenersatzansprüche wurden geltend gemacht?
Die Architekten erhielten für ihre bis zum Abschluss des Vorprojekts geleisteten Leistungen die vertraglich vereinbarten Honorare. Es wurden keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Ist ein solches Vorgehen üblich?
Gütliche Einigungen zur Auflösung bestehender Verträge sind üblich, um Rechtsstreitigkeiten mit entsprechender Unsicherheit und Kostenaufwand zu vermeiden.
Auf welchen Grundlagen beruht die Aussage der Spitaldirektorin, dass keine Mehrkosten und auch keine Verzögerungen entstehen würden?
Die Aussage der Spitaldirektorin beruht auf der Einschätzung der Gesamtprojektleitung, dass keine Mehrkosten und keine Verzögerungen zu erwarten sind.
Welches sind die nächsten Schritte mit der Ausschreibung über das ÖAWG und wie ist der Zeitplan?
Die Ausschreibung gemäss ÖAWG wird aktuell vorbereitet. Die Vorankündigung der Ausschreibung wurde bereits auf den relevanten Ausschreibungsplattformen veröffentlicht.
Kleine Anfrage der Abg. Hoop Franziska zum Thema: Auswirkungen von Preissenkungen bei Medikamenten
Gemäss SRF hat die Schweiz eine Preissenkung für rund 300 Arzneimittel angeordnet. Die Anordnung solle ab 1. Dezember in Kraft treten und zu durchschnittlich zwölf Prozent niedrigeren Preisen führen. Bei 55 Prozent der geprüften Originalpräparate seien Preisreduktionen nötig gewesen, während sich 45 Prozent bereits wirtschaftlich im internationalen Vergleich befinden. Durch die Massnahmen soll dies zu einer Einsparung von 90 Millionen Franken führen.
Welche Auswirkungen hat die Preissenkung der Schweiz auf die Preise in Liechtenstein?
Die Preisänderungen in der Schweiz werden von Liechtenstein übernommen, da die massgebende sogenannte Spezialitätenliste auch in Liechtenstein anwendbar ist.
Wie hoch sind aufgrund der Preissenkung die Einsparungen in Liechtenstein?
Die Einsparungen in Höhe von CHF 90 Mio. entsprechen ca. 1% der Medikamentenkosten der Schweiz. Anhand der Mengendaten von 2023 ergibt sich für Liechtenstein eine erwartete Einsparung von rund CHF 390’000.
Führen die Einsparungen zu niedrigeren Krankenkassenprämien?
Das Einsparvolumen von CHF 390’000 entspricht rechnerisch einer Senkung der Krankenkassenprämie von rund CHF 1 pro Monat pro Person.
Wo sind die Einsparungen am meisten für die Bürgerinnen und Bürger spürbar?
Die grössten Einspareffekte werden durch drei Arzneimittel (Eliquis, Gilenya und Xarelto) erzielt, die zusammen fast die Hälfte der Einsparungen ausmachen.
Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge
Im Regierungsprogramm 2021–2025 steht geschrieben: «Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge werden ausgearbeitet.» Hier steht dann als Detail, dass das nächste versicherungstechnische Gutachten für die AHV per Ende des Jahres erstellt werden müsse und es dieses Jahr in Auftrag gegeben werde.
Meine Fragen hierzu:
Ist die AHV die einzige Institution, die der langfristigen Sicherung der Altersvorsorge dient?
Nein. Die Altersvorsorge beruht in Liechtenstein auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip. Der soziale Schutz der Versicherten wird durch das Zusammenwirken der staatlichen Vorsorge bzw. AHV und IV als 1. Säule, der betrieblichen Vorsorgesysteme bzw. „Pensionskasse“ als 2. Säule und der freiwilligen individuellen Vorsorge als 3. Säule angestrebt.
Falls nein, wie sehen die Massnahmen in weiteren Bereichen der Altersvorsorge aus?
Diesbezüglich kann auf das Kapitel 4.2 der Altersstrategie, Handlungsfeld 2, Altersvorsorge, verwiesen werden. Dort wird diese Thematik ganzheitlich dargelegt.
Ein weiteres Thema im Bereich «Demografischen Herausforderungen begegnen» sind «vorliegende Varianten zur Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter». «Ein rechtliches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um die europarechtliche Zulässigkeit verschiedener Varianten einer Pflegeversicherung abzuklären». Wie ist da der aktuelle Stand?
Nach Erstellung der Altersstrategie wurden Gespräche mit einem Fachexperten geführt und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses sollte zeitnah vorliegen.
Gedenkt die Regierung hier noch in irgendeinem Bereich tätig zu werden?
Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 15. Mai 2024 betreffend „Generationenvorsorge – Die Zukunft von Familienarbeit und Alterssicherung“ ausgeführt, werden im laufenden Jahr prioritär die Massnahmen 2.3 (Zukunftsfähigkeit der 1. Säule stärken), 2.4 (Zukunftsfähigkeit der 2. Säule stärken), 2.5 (Prüfung von Möglichkeiten zur sinnvollen Ausweitung der Versicherungspflicht im Rahmen der 2. Säule), 2.6 (Ausarbeitung eines liechtensteinischen Modells für eine Neufinanzierung der Betreuung und Pflege im Alter) und 2.7 (Evaluation des Betreuungs- und Pflegegelds) verfolgt.
Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Stationäre Spitalaufenthalte
Gemäss einem Artikel in der «VN» ist in Vorarlberg die Anzahl der stationären Spitalaufenthalte zurückgegangen und liegt mit 98’844 Spitalentlassungen im Jahr 2023 um über 10 Prozent unter der Anzahl von 2019.
Frage an die Regierung:
Wie sehen die entsprechenden Zahlen für Liechtenstein aus?
Im Jahr 2019 waren für liechtensteinische Versicherte 6’139 Spitalentlassungen im In- und Ausland zu verzeichnen. Im Jahr 2023 waren es 5´847 Spitalentlassungen. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 5 Prozent.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: AHV-Rentenerhöhung ab 2025
Der Abg. Johannes Kaiser und ich reichten im Jahr 2022 die Initiative zur Rückkehr zum Mischindex ein. Dadurch wurden ab dem Jahre 2023 AHV-Rentenerhöhungen nach vielen Jahren Stillstand wieder möglich. Ab Januar 2025 steht somit die nächste AHV-Rentenerhöhung an.
Dies führt mich zu folgenden Fragen:
Hat die Regierung bereits die AHV-Rentenerhöhung per 1. Januar 2025 beschlossen?
Nein.
In welcher Höhe wird die AHV-Rentenerhöhung sein?
Der schweizerische Bundesrat hat beschlossen, die schweizerischen AHV/IV-Renten per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent zu erhöhen und damit an die aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Liechtenstein hat sich mit der Umstellung auf den Mischindex an das schweizerische Vorgehen der Teuerungsanpassung gebunden.
Falls die AHV-Rentenerhöhung noch nicht beschlossen wurde, was sind die Gründe hierfür?
Anpassungen an die Preis- bzw. Preis- und Lohnentwicklung sind für verschiedene Leistungen vorgesehen. Dies soll koordiniert stattfinden.
Wann wird die Regierung die AHV-Rentenerhöhung beschliessen?
Es ist geplant, dass die Regierung zeitnah über die Anpassung der Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung befindet.
Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Die Kombination aus AEDs und First Respondern rettet Leben
Das First Responder System in der Schweiz optimiert die Notfallversorgung und stärkt das Gesundheitssystem. Die Überlebenschancen bei einem Herzstillstand sinken pro Minute um 10 Prozent, deshalb ist eine rasche Erstversorgung entscheidend.
In der Schweiz sind rund 30’000 gut organisierte First Responder im Einsatz, um die kritische Zeit bis zur medizinischen Hilfe zu minimieren. Liechtenstein kann das funktionierende Schweizer Modell adaptieren und auch für Liechtenstein ein First-Responder-System aufbauen. Eine klare funktionale Struktur und ein robustes Incident-Management-System sind dafür unabdingbar.
Derzeit gibt es in Liechtenstein zahlreiche öffentlich zugängliche Defibrillatoren, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen und im Notfall lebensrettend sein können. Die rasche Verfügbarkeit von AEDs im öffentlichen Raum ist gemäss den Richtlinien entscheidend für die Überlebenschancen. Alle AED-Standorte sind in der App «Defikarte.ch» eingetragen.
Das Rote Kreuz bietet Erste-Hilfe-Kurse an, um die Bevölkerung für Wiederbelebungsmassnahmen zu sensibilisieren.
Zusammen können diese Massnahmen Liechtenstein helfen, ein effektives Notfallmanagement aufzubauen und die Überlebenschancen deutlich zu erhöhen.
Welche konkreten Schritte werden in Liechtenstein unternommen, um ein First Responder System ähnlich wie in der Schweiz zu implementieren?
Im Jahr 2022 wurde im Auftrag der Landespolizei eine Vorstudie zur Implementierung einer «Lebensretter App» in Liechtenstein durchgeführt. Ziel dieses vom Liechtensteinischen Roten Kreuz (LRK) angeregten Projekts ist die Implementierung eines First Responder Systems in Form einer App. Dadurch sollen Ersthelferinnen und -helfer in der Nähe des Notfalls bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall von der Landesnotruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) über die App alarmiert und zur verletzten Person navigiert werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des parallel zu disponierenden Rettungsdienstes bzw. Notarztes zu überbrücken. Die Vorstudie kam zum Schluss, dass die «Lebensretter App» das Potenzial hat, bei Rettungseinsätzen einen erheblichen Mehrwert zu generieren, jedoch für die LNEZ-Disponenten gleichzeitig eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung bedeutet. Aufgrund der Personalsituation in der LNEZ war eine Implementierung der App zum damaligen Zeitpunkt daher nicht möglich.
Gibt es bereits einen Zeitplan für die Umsetzung erster Massnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung in Liechtenstein?
Die Implementierung des in Antwort auf Frage 1 genannten Systems ist abhängig vom Personalaufbau in der LNEZ gemäss Regierungsentscheid vom Dezember 2023.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeitenden der Landespolizei dank der Unterstützung des LRK bereits heute als «First Responder» eingesetzt werden. Die Polizisten und Polizistinnen werden vom LRK dafür ausgebildet und die Patrouillenfahrzeuge sind mit dem vom LRK empfohlenen Material (Defibrillatoren) ausgerüstet, damit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes unverzüglich lebenserhaltende Massnahmen eingeleitet werden können.
Welches sind die grössten Herausforderungen für Liechtenstein, um ein funktionierendes First Responder System wie in der Schweiz aufzubauen?
Wie in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, ist die Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch die LNEZ abhängig vom geplanten Personalausbau.
Wie kann Liechtenstein sicherstellen, dass die Bevölkerung über die Standorte der AEDs informiert ist und die Geräte im Notfall effektiv eingesetzt werden?
Standorte automatischer externer Defibrillatoren (AED) in Liechtenstein sind in der App «Defikarte.ch» verzeichnet. Zudem haben einige Gemeinden begonnen, im öffentlichen Raum Wegweiser zum nächstgelegenen AED-Standort anzubringen.
Welche Rolle spielt das liechtensteinische Gesundheitsministerium bei der Sensibilisierung der Bevölkerung für Erste-Hilfe-Massnahmen und der Anwendung von AEDs?
Organisationen wie das LRK und die Samaritervereine der Gemeinden bieten Erste-Hilfe-Kurse an, in denen auch der Umgang mit AEDs beschult wird.