Leserbrief vom Referendumskomitee mit Hermann Matt, Markus Kieber und Heinrich Senti
Es sei hiermit präzisiert und in Erinnerung gerufen,
…dass der GR-Beschluss zur Aufhebung des Fusswegs zur Treppe (mit Torbogen) nach wie vor besteht, was bedeutet, dass diese Treppe zum unteren Friedhof in Zukunft nicht mehr zugänglich wäre. Diese Tatsache ist seitens der Gemeindeverwaltung auf Seite 4 der Abstimmungsinformation den Stimmbürgern vermutlich bewusst vorenthalten worden und sei darum an dieser Stelle der ganzen Wahrheit zuliebe festgehalten.
…dass bei einer Teil-Aufhebung dieses Fusswegs die Treppe (mit Torbogen) ohne Zugangsmöglichkeit keinen Sinn mehr machen würde. Logischerweise würde diese Treppe in der Folge abgebrochen werden, damit das Privatgrundstück Nr. 351 optimiert werden kann (s. GR-Protokoll vom 8. Mai 2024).
…dass eine Verbreiterung des Kirchenwegs für die Kinder keine zusätzliche Sicherheit beim Überqueren der Weiherring-Strasse zum Bürgerweg bieten würde – ganz im Gegenteil (Vgl. die optimalen Sicherheitsmassnahmen vom Johannitersteig zur Strasse)
…dass die geplanten Bauvorhaben als indirekte Folge der Verbreiterung des Kirchenwegs in keiner Weise Ausgaben in Höhe von CHF 435‘000 rechtfertigen
Schliesslich sollen die Argumente rund um den Umbau des Kirchenwegs nicht als Aufhänger für die anderen geplanten, unnötigen Bauvorhaben herhalten müssen.
Wir stimmen darum mit einem NEIN ab!