Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abg. Hoop Franziska zum Thema: Postulat Schule und Betreuung neu aus einer Hand

Abgeordnete Franziska Hoop

Nachdem die FBP-Motion «Bildung und Betreuung aus einer Hand» im September-Landtag 2023 vom Landtag abgeschmettert wurde, hat die FBP im November-Landtag 2023 das Thema neu in Form eines Postulates eingebracht, sodass die Beantwortung im Mai-Landtag 2024 hätte vorliegen sollen. Doch die Regierung liess die Abgeordneten wissen, dass «aufgrund der hohen Komplexität des Themas, den umfangreichen Abklärungen sowie der Involvierung diverser Fachstellen» eine Beantwortung nicht während der Frist der vier vorgesehenen Landtagssitzungen erfolgen könne und dass sie davon ausgehe, die Vorlage in der zweiten Jahreshälfte dem Landtag vorlegen zu können. Nun sind wir in der zweiten Jahreshälfte und die Beantwortung ist nicht im September-Landtag 2024 traktandiert.

Die Entlastung von Eltern bei der Organisation von Schule und Betreuung und die Schaffung des gleichen Betreuungsangebotes in allen Schulgemeinden, scheint nicht überall ein dringliches Anliegen zu sein und dies obwohl in manchen Gemeinden Schulkinder keine Betreuungsplatz erhalten und teilweise sogar in andere Wohngemeinden gehen, um eine Betreuung zu erhalten.

Wann gedenkt das Ministerium für Bildung, diesem wichtigen Thema nachzukommen, welches es selbst als Handlungsfeld in der Bildungsstrategie 2025plus aufführt?

Entgegen der von der Verfasserin geäusserten Vermutung, dass das Thema «nicht überall ein dringliches Anliegen zu sein scheint», ist dieses dem Bildungsministerium sehr wohl ein Anliegen. Dies setzt jedoch aufgrund der weitreichenden Thematik einen systemischen und systematischen Erarbeitungsprozess voraus, damit auf faktenbasierter Grundlage die Betreuungslandschaft zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden kann. Aus diesem Grund hat die Regierung mit Regierungsbeschluss im Anschluss an die Überweisung des Postulates die Pädagogische Hochschule Zürich mit der Ausarbeitung einer Studie beauftragt, welche eine Auslegeordnung zur Thematik der schulergänzenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen bietet. Sie orientiert sich dabei an den im Postulat «Schule und Betreuung neu aus einer Hand» aufgeworfenen Punkten: fakultative Angebotsnutzung durch die Eltern, Standardisierung des Angebots, Flexibilität des Betreuungsmodells, Abdeckung des Betreuungsbedarfs, Schule als Kooperationspartnerin, Stufenbezug, örtliche Verbundenheit und Ferienbetreuung. Es ist geplant, die Studie der Regierung zeitnah zur Kenntnis zu bringen und darauf basierend die Postulatsbeantwortung zu gestalten.

Wurden betroffene Fachstellen involviert und wenn ja, welche?

Das Schulamt steht mit dem Amt für Soziale Dienste, pädagogischen Hochschulen in der Schweiz und vergleichbaren Schweizerischen Institutionen in Kontakt.

Wurden die umfangreichen Abklärungen in den betroffenen Gemeinden gemacht und wenn ja, welche?

Die Abklärungen orientieren sich an den Fragen des Postulates. Dies umfasst in erster Linie Abklärungen zu Modellen, Finanzierungsmöglichkeiten und Strukturen. Darin enthalten sind Angebote in den einzelnen Gemeinden.

Wo ist derzeit der Haken konkret?

Derzeit nirgendwo.

Können wir mit der Beantwortung noch in dieser Legislatur rechnen?

Sollte die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt als im Brief vom 15. April 2024 an den Hohen Landtag angekündigt, erfolgen, würde die Regierung den Hohen Landtag wiederum gemäss Artikel 7. Abs. 2 GVVKG informieren.


Kleine Anfrage des Abg. Dr. Quaderer Sascha zum Thema: Berufszufriedenheit der Liechtensteiner Lehrpersonen

Abgeordneter Sascha Quaderer

Am 8. August veröffentlichte der Dachverband «Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH» die Resultate der neusten Umfrage zur Berufszufriedenheit Deutschschweizer Lehrpersonen. Erstmals nahmen an der Umfrage auch Liechtensteiner Lehrpersonen teil. Da fast jede Dritte Lehrperson in Liechtenstein teilnahm, hat die Umfrage eine hohe Aussagekraft.

Verdankenswerterweise hat mir das Schulamt die Auswertung für Liechtenstein auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Es zeigen sich bemerkenswerte Unterschiede zwischen der Deutschschweiz und Liechtenstein. Während die Gesamtzufriedenheit praktisch identisch ist, sind hiesige Lehrpersonen zufriedener mit der Schulleitung, dem Support durch spezialisierte Dienste, der Ausstattung des Arbeitsplatzes, Weiterbildungsmöglichkeiten und der integrativen Förderung, wenn hier auch auf tiefem Niveau.

Weniger zufrieden sind sie mit der Wertschätzung und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Eltern, mit dem Lohn, mit dem Arbeitspensum und mit dem Ansehen ihres Berufs in der Öffentlichkeit. Zu denken gibt die Aussage, dass die Lehrer nicht empfehlen würden, den Lehrerberuf zu ergreifen und auch selbst diesen Beruf grossmehrheitlich nicht mehr ergreifen würden.

Plant die Regierung eine Veröffentlichung der Resultate der Liechtensteiner Untergruppe?

Die Studie «Die Berufszufriedenheit der Deutschschweizer Lehrerinnen und Lehrer» (BZE`24) wurde vom Dachverband «Lehrerinnen und Lehrer Schweiz» (LCH) in Auftrag gegeben. Weder die Regierung noch das Schulamt waren daran beteiligt. Wie aus Seite 6 hervorgeht, beteiligte sich «der Lehrerverband aus dem Fürstentum Lichtenstein [sic!] an der Befragung». Entsprechend obliegt auch dem Verband die Hoheit über die Publikation.

Wie wird die Regierung mit den Erkenntnissen aus der Umfrage weiter vorgehen?

Mit der Einsetzung einer Macherinnen- und Machergruppe «Attraktivität Lehrberuf» hat die Regierung bereits frühzeitig gehandelt, um die Berufszufriedenheit der Lehrpersonen weiter zu steigern. Die Gruppe wurde unter anderem mit der Ausarbeitung eines Strategiepapiers zuhanden der Regierung beauftragt. Die Mitglieder, bestehend aus Lehrpersonen und Mitarbeitenden des Schulamts, befassen sich mit den Themen Ausbildung, Rekrutierung und Verbleib im Lehrberuf. Allen Mitarbeitenden im Liechtensteinischen Schuldienst wurde die Möglichkeit gegeben, sich am Massnahmenkatalog zu beteiligen.

Zudem findet ein regelmässiger Austausch mit den Lehrervereinen statt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse in weitere Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs einfliessen können.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Sportinfrastruktur

Bettina Petzold-Mähr (FBP)

Im November 2023 wurde das Konzept zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur in Liechtenstein im Rahmen einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Zu den Arbeiten der an der Medienkonferenz vorgestellten Massnahmen habe ich folgende Fragen:

Hat die Regierung ein Sportanlagenkonzept Liechtenstein (SAKL), das auf objektiven Kriterien beruht und als langfristiges Planungsinstrument für Sportstätten dienen soll, die primär dem Spitzen‐ und Leistungssport zuzuordnen sind und somit in die Zuständigkeit des Landes fallen, in Auftrag gegeben? Falls nein, warum wurde dieser Auftrag noch nicht erteilt?

Ja, dieser Auftrag wurde mit der Kenntnisnahme des Berichtes zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur durch die Regierung zusammen mit fünf weiteren Massnahmen erteilt.

Als das Konzept zur Optimierung und der Sportinfrastruktur im November vorgestellt wurde, wurde betont, dass es wichtig ist, mit den Gemeinden verbindliche Abklärungen abzuschliessen, die über die politische Lebensdauer hinaus bestehen und in dem Sinn auch konkret umgesetzt werden. Mit welchen Gemeinden werden diesbezüglich Gespräche geführt und wann kann damit gerechnet werden, dass verbindliche Vereinbarungen abgeschlossen werden?

Die Gemeinden waren Teil der von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur. Zusätzlich wurden im Zusammenhang mit den Subventionsanträgen zum Nordic Zentrum und zur Kletterhalle Liechtenstein intensive Gespräche zu diesen beiden konkreten Projekten mit den betroffenen Gemeinden geführt. Diese Projekte wurden prioritär behandelt und konnten nun im September-Landtag abgeschlossen werden. Mit der Platzierung der Kletterhalle im Mühleholz konnten bereits erste Erfahrungen gesammelt werden, wie eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Land und den betroffenen Gemeinden ausgestaltet werden könnte. Ziel ist es, in einem nächsten Schritt, die Bedingungen für eine institutionalisierte Kooperation zwischen Gemeinden und Land zu definieren. Es ist geplant, dass diesbezüglich Gespräche im Herbst stattfinden.

Die Arbeitsgruppe, die das Konzept zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur erstellte, kommt weiter zum Schluss, dass eine Anpassung, Präzisierung oder Praxisänderung beim Subventionsgesetz (Art. 2) vorgenommen werden soll. Wann kann sich der Landtag mit diesen Gesetzesänderungen befassen?

Zu beachten ist, dass sich im Bereich der Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur die verschiedenen Massnahmen gegenseitig bedingen oder zumindest beeinflussen, dass viele Anspruchsgruppen und Bereiche des Staates tangiert sind und eine Umsetzung wesentliche finanzielle, personelle und organisatorische Auswirkungen haben wird.

Vorausgesetzt, dass das zukünftige Sportministerium die in dieser Legislatur beschlossene Umsetzung des Massnahmenpakets weiterhin sicherstellt, kann, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom März 2024 ausgeführt, mit der Umsetzung des SAKL bis Ende 2025 gerechnet werden. Darauf basierend können die weiteren Massnahmen voraussichtlich im Jahr 2026 umgesetzt werden.

Im Bericht wird auch auf Notwendigkeit eines 50-Meter-Beckens für den Leistungs- und Spitzensport hingewiesen. Im März 2023 informierte die Regierung, dass nach Fertigstellung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe weitere Abklärungen zum 50-Meterbecken vorgenommen werden. Dabei soll für die Regierung eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, ob, in welcher Weise, in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten ein 50-Meter Schwimmbecken erstellt werden könnte. Das Sportinfrastrukturkonzept wurde vor fast einem Jahr der Öffentlichkeit präsentiert. Welche Ergebnisse haben die Abklärungen zum 50-Meterbecken unterdessen ergeben?

Die Platzierung der Kletterhalle Liechtenstein kann als erster Eckstein des Sportcampus im Bereich Mühleholz als richtungsweisend angesehen werden.

Grundlegende Abklärungen zu einem 50 Meter Schwimmbad wurden vorgenommen. So wurden anhand von Beispielen in der Umgebung mögliche Varianten betrachtet und daraus eine Grössenordnung hinsichtlich der Kosten und Raumbedürfnisse verschiedener Varianten abgeschätzt.

Die nächsten Schritte sind nun, die Anforderungen an ein solches Projekt zu konkretisieren und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das Land Liechtenstein als Bauherr und Betreiber auftreten kann.