FMA informiert über ihre Aufsichtspraxis

Die FMA hat heute die «FMA-Praxis 2023» veröffentlicht. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über Entscheidungen und Verfügungen der FMA sowie über Beschlüsse und Entscheidungen der FMA-Beschwerdekommission (FMA-BK), des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und des Staatsgerichtshofs (StGH), welche die Aufsichtsperiode 2023 betreffen. Mit der Beschreibung ausgewählter Verfahren legt die FMA dar, wie sie Aufsichtsrecht anwendet und auslegt.

In einem Fall setzte die FMA eine Beobachterin bei einer Bank ein. Der Einsetzung der Beobachterin gingen diverse Erhebungen der FMA bei der Überprüfung des Vorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen voraus. Die FMA ging von Missständen in Bezug auf die Eigenmittel, die Organisation, das Risikomanagement sowie das Kreditgeschäft aus. Zu den Aufgaben der Beobachterin zählten unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Meldepflichten und die Berichterstattung an die FMA.

Gegen das Verwaltungsbot der FMA erhob die Bank Beschwerde bei der FMA-Beschwerdekommission. Die FMA-BK wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass es genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dassdurch die schwerwiegenden Missstände eine Gefährdung der Forderungen der Gläubiger bewirkt wird. Der Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde gegen den Entscheid der FMA-BK ab und bestätigte den angefochtenen Entscheid der FMA-BK.

In einem weiteren Fall verhängte die FMA mit vorläufigem Verwaltungsbot gegenüber einer Person ein vorübergehendes Berufsausübungsverbot. Dem Berufsausübungsverbot vorausgegangen war ein Verfahren gegen einen AIFM. Im Zuge dessen wurden auch Kontoauszüge zur Feststellung von Vermögenswerten des AIFM eingefordert. Die der FMA vorgelegten Saldobestätigungen wiesen verdächtige und falsche Markierungen
auf, weshalb die FMA aufgrund dieser Auffälligkeiten eine Strafanzeige bei der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung erstattete.

Ein Verfahren, in welchem geklärt wird, ob ein Verwaltungsratsmitglied Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bietet, stellt nach Ansicht der FMA einen Anwendungsfall für die Verhängung eines vorübergehenden Berufsausübungsverbots dar. Aufgrund der mutmasslich gefälschten und zu Beweiszwecken eingereichten Dokumente konnte auch nicht mehr von persönlicher Integrität und einer soliden und umsichtigen Führung des AIFM ausgegangen werden.

2023 eröffnete die FMA insgesamt 88 Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren. 192 Verfahren bzw. Vorerhebungen konnten abgeschlossen werden. Die FMA hat 2023 16 rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 1ʼ498ʼ500 verhängt.

Die «FMA-Praxis» ist in deutscher Sprache auf der FMA-Website www.fma-li.li unter «Publikationen» verfügbar.

 


Aufgaben der FMA
Liechtenstein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards.

Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen massgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.