Leserbrief von Markus Meier, Vaduz
Zugegebenermassen enthält die Vernehmlassung zum neuen Medienförderungsgesetz die eine oder andere Optimierungen. Hingegen will die Regierung auch künftig daran festhalten, dass nur Medien als förderungswürdig erachtet werden, die mindestens zehn Mal pro Jahr erscheinen.
Und ich halte daran fest, dass diese Bestimmung im geltenden Gesetz und in der Vernehmlassung eine absolute Ungerechtigkeit ist. Ich wiederhole mich seit 20 Jahren: es gibt auch förderungswürdige Medien von hoher Qualität, die nur ein- oder zweimal pro Jahr erscheinen (Beispiel: Balzner Neujahrsblätter). Oder anders gesagt: die Erscheinungsweise ist kein Qualitätsmerkmal.
Und ich halte daran fest, dass es ein klarer Widerspruch ist, die Medienvielfalt angeblich fördern zu wollen und gleichzeitig Hürden aufzuerlegen wie die Erscheinungsweise von mindestens zehn Mal.
Hoffentlich hat der Landtag ein besseres Gespür für Gerechtigkeit, Medienqualität und Medienvielfalt als die Regierung!