Liechtenstein erfüllt alle Voraussetzungen für den Beitritt zum IWF

Medienorientierung Vorstellung - Bericht und Antrag «Internationaler Währungsfonds», Regierungsgebäude Vaduz, Bild aufgenommen am 16.04.2024, vl. Simon Biedermann - Generalsekretär des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (online zugeschalten), Martin Gächter - Leiter Stabsstelle Finanzstabilität, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (online zugeschalten), Daniel Risch - Regierungschef, Foto&Copyright: IKR/Tatjana Schnalzger

Regierung: „Mitgliedschaft bringt grosse Vorteile für Liechtenstein“

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. April 2024, den Bericht und Antrag für den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) verabschiedet. Im September 2022 hat der Landtag mit grosser Mehrheit die Regierung mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen in den IWF beauftragt.

Unmittelbar nach dieser Zustimmung hat die Regierung im Herbst 2022 die umfangreichen Arbeiten für die Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Das Exekutivdirektorium und der Gouverneursrat des IWF haben nun im März bzw. April 2024 der Mitgliedschaft Liechtensteins mit grosser Mehrheit zugestimmt. Von Seiten des IWF, dem heute 190 Staaten angehören, sind damit alle Voraussetzungen für einen Beitritt Liechtensteins erfüllt.

Auch von Seiten Liechtensteins konnten die Annahmen und Erwartungen bestätigt werden. Neben dem Ziel der langfristigen Sicherung der Finanzstabilität durch den IWF als Kreditgeber letzter Instanz kann durch eine Mitgliedschaft insbesondere eine Stärkung der Reputation und Sichtbarkeit für den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz erreicht werden. Die Präsenz in Statistiken und Berichten des IWF stärkt das globale Bewusstsein für die hohe Innovationsfähigkeit der Industrie, den starken Finanzsektor, die gesunden öffentlichen Finanzen sowie die hohe Erfüllungsquote internationaler Standards.

Bei vielen Kennzahlen würde Liechtenstein an der Spitze aller IWF-Länder aufscheinen. Zudem bietet der IWF den Mitgliedsländern kostenlose Beratung an, die für Liechtenstein insbesondere beim Aufbau von makroökonomischen Statistiken relevant ist. Auch die bilaterale Zusammenarbeit mit der Schweiz wird durch die IWF-Mitgliedschaft und den damit verbundenen Beitritt zur schweizerischen Stimmrechtsgruppe noch intensiviert.

Durch verschiedene Mechanismen bietet der IWF Schutz in Krisensituationen. Ein schneller Zugang zu Finanzmitteln wäre für Liechtenstein beispielsweise bei einer grossen Naturkatastrophe oder auch in einer Finanzkrise sehr wichtig. Der schnelle Zugang zu liquiden Mitteln ist in einer Krise entscheidend, um den Finanzsektor und letztlich die Realwirtschaft vor grösseren Schäden zu bewahren.

Im vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung deshalb zum Schluss, dass eine Mitgliedschaft Liechtensteins im IWF mit grossen Vorteilen verbunden ist. Der Beitritt zum IWF ist auch aus einer rein finanziellen Perspektive attraktiv.

Die Kosten für einen IWF-Beitritt belaufen sich gemäss Berechnungen der Regierung auf jährlich rund eine halbe Million Franken und bestehen ausschliesslich aus administrativen Kosten, die durch die aktive Mitarbeit im IWF entstehen. Ferner wurde im Rahmen des Beitrittsprozesses die Quote für Liechtenstein ermittelt. Diese orientiert sich an der weltwirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Landes und wurde für Liechtenstein – wie im ersten Bericht und Antrag im September 2022 bereits erwartet – bei rund CHF 120 Mio.

festgesetzt. Ein Viertel davon und damit rund CHF 30 Mio., die so genannte Reserveposition, wird beim IWF als liquide Währungsreserve hinterlegt, ist damit jederzeit verfügbar und wird entsprechend verzinst.

Die Zinserträge, die beim aktuellen Zinssatz rund CHF 1.15 Mio. jährlich ausmachen werden, übersteigen die jährlichen administrativen Kosten damit deutlich. Alles in allem überwiegen die Vorteile die mit einer Mitgliedschaft verbundenen Kosten deutlich.