Kleine Anfragen an Regierungsrätitn Graziella Marok-Wacher

RR Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Verkehrssimulation

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Angesichts von rasant zunehmenden Verkehrsbedürfnissen ist die Entwicklung effektiver Verkehrsmassnahmen essenziell. Eine landesweite Verkehrssimulation könnte dabei helfen, die Auswirkungen verschiedener Massnahmen präzise zu analysieren und vorausschauend zu reagieren. Mit der Unterstützung von realen Messdaten könnte ein digitaler Zwilling unseres Verkehrssystems entstehen. Damit könnten dringend notwendige Massnahmen in verschiedenen Szenarien bewertet und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Daher stellen sich mir verschiedene Fragen zu der Planungsgrundlage in unserer Verkehrspolitik.

Ist das aktuell verwendete und gegebenenfalls veraltete statische Verkehrsmodell vergleichbar mit einer landesweiten dynamischen Verkehrssimulation?

Beim Verkehrsmodell Liechtenstein handelt es sich um eine makroskopische Verkehrsmodellierung, welche auf Werten für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) basiert. Der Verkehr wird dabei mit einem Flussmodell, ähnlich wie einem Wasserstrom, modelliert. Bei einer landesweiten, dynamischen Verkehrssimulation würde es sich um eine mikroskopische Verkehrsmodellierung handeln, welche einen höheren Detaillierungsgrad aufweist. Darin würden einzelne Verkehrsteilnehmende individuell räumlich und zeitlich simuliert und dargestellt. Insofern ist das Verkehrsmodell Liechtenstein nicht mit einer detaillierten Verkehrssimulation vergleichbar. Es handelt sich um unterschiedlich hohe «Flugebenen».

Ist aus Sicht der Regierung eine Verkehrssimulation geeignet, um verschiedene verkehrspolitische Massnahmen schnell und präzise zu analysieren, zu bewerten und auf verändernde Rahmenbedingungen wie etwa dem Stadttunnel Feldkirch oder der Ansiedlung eines Unternehmens zu reagieren und Szenarien abzuleiten?

Mit dem bestehenden Verkehrsmodell Liechtenstein kann bereits heute auf veränderte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Inbetriebnahme des Stadttunnels Feldkirch, reagiert werden. Ein Verkehrsmodell eignet sich deswegen dazu, Auswirkungen beispielsweise von infrastrukturellen Massnahmen abschätzen oder eben modellieren zu können.

Eine Verkehrssimulation als Mikrosimulation kann aufgrund der tieferen «Flugebene» bzw. des grösseren Detaillierungsgrads unter Umständen noch detailliertere Ergebnisse liefern, auch für Verkehrsarten wie ÖV, Fuss- und Radverkehr. Im Vergleich zum Verkehrsmodell Liechtenstein wären hierfür jedoch auch deutlich umfassendere Grundlagen erforderlich und der Aufwand für die Erstellung und Nachführung wäre entsprechend grösser. Die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses wäre vertieft zu prüfen.

Existieren bereits Pläne seitens der Regierung, eine umfassende Verkehrssimulation für das Fürstentum Liechtenstein einzurichten?

Das auf dem durchschnittlichen Tagesverkehr basierte Verkehrsmodell Liechtenstein weist für die bisherigen Einsatzzwecke eine ausreichende Genauigkeit auf. Es hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wurde mehrmals aktualisiert und nachgeführt. Konkrete Pläne zur Erarbeitung einer detaillierteren Verkehrssimulation bestehen bisher nicht. Es ist für die kommenden Jahre jedoch eine umfassende Gesamtüberarbeitung des Verkehrsmodells geplant, in dessen Rahmen auch grundsätzliche Überlegungen betreffend Methodik und Modell angestellt werden sollen.

Wie viel Minuten würde sich die maximale Stauzeit der LIEmobil auf der Strecke von Triesen nach Buchs verändern, wenn zu Spitzenzeiten ein Verkehrsaufkommen von plus oder minus 20 Prozent simuliert wird oder im heutigen Verkehrsmodell angenommen wird?

Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, handelt es sich beim vorliegenden Verkehrsmodell um ein Modell, welches auf durchschnittlichen Tagesverkehrswerten basiert. In Kombination mit Ergebnissen der MIV-Zählstellen können auch Rückschlüsse auf das Verkehrsaufkommen zu den Spitzenzeiten gemacht werden. Einzelne Linien des ÖV oder Fuss- und Radwege werden darin jedoch nicht abgebildet. Entsprechend kann auch kein Zeitgewinn in Minuten beziffert werden.

Wie könnte das Wissen aus einer landesweiten Verkehrssimulation in den Prozess der Bürgerbeteiligung einfliessen, um Transparenz über die Effektivität von Massnahmen zu schaffen?

Die Beurteilung der Effektivität von Massnahmen mittels Verkehrsmodellierung oder Verkehrssimulation erfolgt in der Regel im Rahmen von Massnahmen- oder Variantenstudien auf Konzept- oder Projektebene. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage, um verschiedene Massnahmen oder Varianten gegeneinander abwägen zu können. Insofern können entsprechende Diskussionen, sofern sinnvoll, im Rahmen von konzept- oder projektbezogenen Mitwirkungsprozessen geführt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Verkehrszählungen sowie die Analyse und Auswertung der Zählstellen-Datenbank

FBP-Abg. Johannes Kaiser. Foto: Nils Vollmar

Das Infrastrukturministerium hat kürzlich die neuesten Daten der Verkehrszählstellen im Land veröffentlicht.

Als Verkehrs-Hotspot erscheint dabei die Rheinbrücke Vaduz mit 15’997 Fahrzeugen durchschnittlich täglich zuoberst auf der Liste auf. Werfen wir einen Blick auf das Liechtensteiner Unterland, dann ist dort der Rastplatz Nendeln mit 9’491 Fahrzeugen der Leader in der Listenposition.

Von der Auswertung her relevant ist jedoch, wie viele Fahrzeuge via die vier Grenzübergänge vom nördlichen Nachbarland Österreich insgesamt nach Liechtenstein transferieren. Denn dort konzentrieren sich Fahrzeugbewegungen nicht auf einen Grenzübergang, wie zum Beispiel bei der Rheinbrücke Vaduz, sondern über vier Grenzübergänge, die im Liechtensteiner Unterland direkt durch Wohngebiete und Wohnquartiere führen.

Insgesamt sind es an den Übergängen in Tisis-Schaanwald, Hub-Mauren, Nofels-Ruggell und Egg/Nofels-Schellenberg insgesamt an die 20’000 Fahrzeuge. Also liegt der Verkehrs-Hotspot in diesem Sinne in der nördlichen Einfahrt aus Österreich in das Liechtensteiner Unterland.

Welches sind die Auswertungszielsetzungen der Regierung mit der jeweiligen Erfassung dieser Zählstellendaten in Liechtenstein?

Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz bzw. das Amt für Hochbau und Raumplanung wertet die Ergebnisse der MIV-Zählstellen jährlich aus, um die Erkenntnisse für das Verkehrsmanagement, die Verkehrsstatistik und das Verkehrsmodell nutzen zu können. Auf diesen Grundlagen können anschliessend verschiedene raum- und verkehrsplanerische Fragestellungen bearbeitet werden.

Nach welchen Kriterien und Zielsetzungen wird diese Datenbank – eruiert durch die Zählstellen – ausgewertet?

Die Auswertungen der MIV-Zählstellen werden jährlich auf der Webseite des Amts für Hochbau und Raumplanung aufgeschaltet und zum Download bereitgestellt. Für jede Zählstelle wird ein eigenes Auswertungsblatt erstellt, woraus alle Auswertungskriterien entnommen werden können.

Werden von der Regierung Massnahmen, eventuell Lenkungsmassnahmen, aus diesen Zählergebnissen evaluiert, priorisiert und implementiert? Wenn ja, welche?

Die Daten der Zählstellen dienen den Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten sowie der Politik als Entscheidungsgrundlage in verschiedenen raum- und verkehrsplanerischen Fragestellungen. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, werden sie unter anderem für das Verkehrsmanagement, die Verkehrsstatistik sowie die Verkehrsmodellierungen als Grundlage verwendet.

Die Auswertungen der Verkehrszählstellen fliessen auch in unterschiedliche Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 ein und werden im Projekt „Raum und Mobilität 2050“ berücksichtigt. Im Rahmen der Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 und dem Projekt „Raum und Mobilität 2050“ werden dann auch allfällige Lenkungsmassnahmen erarbeitet.

Wie sehen die Analyse und Auswertung des Zahlenmaterials für das Liechtensteiner Oberland aus?

Die detaillierten Auswertungen zu den Ergebnissen der MIV-Zählstellen sowie diejenige des Radverkehrs sind auf der Homepage des Amts für Hochbau und Raumplanung unter der Rubrik Verkehrsplanung und der Unterrubrik Grundlagen und Daten ersichtlich (https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-hochbau-und-raumplanung/verkehrsplanung/grundlagen-und-daten).

Zusätzlich ist eine Übersichtskarte zu den Messstellenergebnissen via Geodatenportal der Landesverwaltung zugänglich. Dort sind alle vorhanden Zahlen und Auswertungen publiziert.

Die publizierten Daten des MIV für das Jahr 2023 betragen 34 Seiten, diejenigen für den Radverkehr zusätzliche 30 Seiten. Etwas mehr als die Hälfte dieser über 60 Seiten Auswertungen betreffen das Liechtensteiner Oberland. Die Wiedergabe dieser Daten würden den Umfang einer kleinen Anfrage sprengen.

Wie sehen die Analyse und Auswertung des Zahlenmaterials für das Liechtensteiner Unterland aus?

Siehe Antwort zu Frage 4.


Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Jury-Zusammensetzung bei öffentlichen Bauprojekten

Abgeordneter Daniel Seger

Das Land Liechtenstein verantwortet in seinem Tätigkeitsbereich oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verantworten in ihrem Tätigkeitsbereich immer wieder Bautätigkeiten, denen bei grösseren Projekten in der Regel ein Wettbewerb vorangeht. Die Entscheidung, welche der eingereichten Projekteingaben als Gewinnerin hervorgeht, wird meist oder immer von einer Jury gefällt.

Dazu habe ich folgende Fragen:


Bevor auf die fünf Fragen eingegangen wird, kann einleitend folgendes festgehalten werden:

Das Land Liechtenstein ist gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) teilweise verpflichtet für ein staatliches Bauprojekt Planungswettbewerbe durchführen. In einem solchen Verfahren wird der Regierung von einem Preisgericht, also einer Jury, aufgrund einer vergleichenden Beurteilung mehrerer Projekte ein Projekt zur Umsetzung empfohlen. Für einen Planungswettbewerb hat der Auftraggeber, also die Regierung, dafür ein Wettbewerbsprogramm zu formulieren, in welchem Bestimmungen zur Durchführung und zur Aufgabenstellung, wie beispielsweise den Beurteilungskriterien, enthalten sind.


An welche Vorgaben seitens des Landes Liechtenstein ist die jeweilige Jury gebunden?

Planungswettbewerbe unterliegen den Bestimmungen für das Öffentliche Auftragswesen und können gemäss Art. 26 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) im offenen oder nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog durchgeführt werden. Für die Durchführung von Planungswettbewerben in den Bereichen Bauwesen und Raumplanung sind gemäss Art. 27 Abs. 1 der Verordnung über das Öffentliche Vergabewesen (ÖAWV) ausserdem die vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) aufgestellten Normen betreffend das Wettbewerbsverfahren verbindlich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die SIA 142 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe.

Auch die Jury ist, als Teil eines Planungswettbewerbs, entsprechend an die Vorgaben des Gesetzes und der Verordnung über das öffentliche Auftragswesen und der Ordnung SIA 142 gebunden. Gemäss Art. 10 der Ordnung SIA 142 sind die Preisrichterinnen und Preisrichter zu Objektivität und zur Einhaltung der Ordnung, des Wettbewerbsprogramms sowie der Fragebeantwortung im Wettbewerbsverfahren verpflichtet.

Ergänzend ist festzuhalten, dass die Liechtensteinische Ingenieur- und Architektenvereinigung (lia) als Hilfestellung einen «Leitfaden Architekturwettbewerbe im Fürstentum Liechtenstein – Für öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber von Einrichtungen öffentlichen Rechts» erstellt hat.

Wer entscheidet, welche Personen oder Institutionen in der Jury Einsitz erhalten?

Das Preisgericht setzt sich aus natürlichen Personen, den Fach- und Sachpreisrichterinnen und -richtern, zusammen, die von den Wettbewerbsteilnehmern unabhängig sind.

Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter sind qualifizierte Fachleute aus den massgeblichen Fachgebieten, in denen der Wettbewerb ausgeschrieben wurde, also beispielsweise Architektur.

Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter sind weitere vom Auftraggeber frei bestimmte Personen.

Das Preisgericht kann zur Begutachtung von Spezialfragen Experten beiziehen. Diese haben eine beratende Funktion.

Die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften (SSL) arbeitet die Zusammensetzung der Mitglieder des Preisgerichtes, also der Jury, sowie das Wettbewerbsprogramm aus und macht einen Vorschlag zu Handen der Regierung. Die Regierung genehmigt sowohl das Preisgericht als auch das Wettbewerbsprogramm.

In der Vergangenheit wurden als Sachpreisrichterinnen oder Sachpreisrichter das Regierungsmitglied des Infrastrukturministeriums, das Regierungsmitglied des Nutzerministeriums sowie die Leitung des Nutzeramtes vorgeschlagen und von der Regierung so als Mitglieder des Preisgerichts genehmigt. Bei einem Preisgericht, beispielsweise für eine Schulbaute, wäre das Nutzerministerium das Bildungsministerium und das Nutzeramt das Schulamt.

Als Fachpreisrichterinnen oder Fachpreisrichter wurden in der Vergangenheit externe Fachexpertinnen und Fachexperten, wie privatwirtschaftlich tätige Architektinnen und Architekten, sowie die Leitung der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften vorgeschlagen und von der Regierung auch als Mitglieder des Preisgerichts genehmigt. In der Praxis ist die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften dabei jeweils auch auf den LIA-Vorstand zugegangen, damit die LIA einen Fachpreisrichter oder eine Fachpreisrichterin zu Handen der Regierung vorschlagen konnte.

Gab es in der Vergangenheit Personen oder Institutionen, die in mehreren Jurys Einsitz genommen haben?

In der Antwort zur Frage 2 wird die Zusammensetzung des Preisgerichts mit Fach- und Sachpreisrichterinnen und -richtern erläutert. Als Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter wurden bei den letzten Planungswettbewerben nicht dieselben Personen eingesetzt. Weil die Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter aufgrund deren Funktion als Regierungsmitglied bzw. Amtsleiterin oder Amtsleiter eingesetzt werden, können diese je nach Bauprojekt in mehreren Preisgerichten Einsitz haben.

Falls ja, was waren die Gründe dafür?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Wie werden die Jury-Mitglieder entlohnt?

Die Honoraransätze für Mitglieder des Preisgerichts bei Planungswettbewerben sind in den «Empfehlungen zur Honorierung», welche die Grundlagen für die Honorierung von Architekten und Ingenieuren im Zusammenhang mit Tätigkeiten für das Land Liechtenstein festhalten, geregelt. Die aktuell gültigen «Empfehlungen zur Honorierung 2024» wurden von der Regierung genehmigt und auf der Webseite der Stabsstelle für staatliche Liegenschaften veröffentlicht. Der Halb-Tagessatz für Jurymitglieder bei Planungswettbewerben beträgt CHF 1’402 und der Tagessatz CHF 2’480, dies exkl. Spesen.