Mehr als bedenklich!

Leserbrief von Georg Kieber,
Mauren

Die Redefreiheit und das freie Versammlungsrecht sind verfassungsmässig gewährleistete Grundrechte (Art. 40 und Art. 41). Nun verweigerten Triesenberg und Vaduz dem Triesenberger Verein Tankstella-Beiz als Veranstalter die Vermietung des Dorfsaales für einen Vortrag von Hans-Georg Maassen. So einfach wird die Rede- und Versammlungsfreiheit ausgehebelt.

Die Begründungen sind teils sehr bemerkenswert. Ein Vorsteher lässt sich im „Vaterland“ zitieren: Wir lehnen Gesuche ab, „….wenn wir den Anlass nicht wollen“. Und ein anderer meinte, er wisse nicht, was dieses Thema „in Liechtenstein zu suchen“ habe.  Dass Leute Interesse an Themen haben, die über den Gartenzaun der Gemeinde hinaus reichen, mag befremdlich sein. Hans-Georg Maassen war in Deutschland Präsident des Verfassungsschutzes und wird heute vom Verfassungsschutz als mutmasslich „rechtsextrem“ beobachtet. Es ist kein der AFD nahestehender Publizist, der schreibt: „Längst scheint der Verfassungsschutz zu einem Instrument linker Politiker geworden zu sein, um unliebsame Gegner zu bekämpfen.“ Und dazu gibt es gute Gründe. Maassen gründet in diesen Tagen in Deutschland die „WerteUnion“ als Partei zur „Stärkung von freiheitlichen konservativen Positionen in der Gesellschaft“ und er sprach von „linksradikalen Kräften“ in der SPD.

Die Gemeinden liessen sich offenbar von Polizei und dem Ressort Inneres beraten. Um den Vorwurf des Gesinnungsstaates auszuräumen, hat die Öffentlichkeit ein Recht, von Polizei und Inneres zu erfahren, was an diesem Vortrag oder am Redner so staatsfeindlich beurteilt wurde, dass keine Rücksicht auf verfassungsmässige Rechte genommen werden durfte. Unter dem schreienden Titel, Gemeinden „laden Rechtsradikale aus“, schwärmt das „Vaterland“ mit Begeisterung von der Verhinderung des Vortrages.

Die Zeitung, die das Tun der Regierenden kritisch hinterfragen sollte, zelebriert Freude an diesem verfassungsmässig bedenklichen Vorgang, mehr als bedenklich.