Wer denkt beim eGD an Betagte und gesellschaftlich Benachteiligte?

Leserbrief von Romona Beck, Elvira Beck, Sabrina Matt und Ingrid Tiefenthaler

Seit vielen Jahren sind wir in der Altenpflege tätig. Wir stellen uns die Frage, weshalb bei der Digitalisierung so wenig Rücksicht auf Betagte und gesellschaftlich Benachteiligte genommen wird? Ein Grossteil dieser Menschen ist mit der Digitalisierung überfordert.

Ist den Verantwortlichen bewusst, was derart rücksichtsloses Vorgehen beim Menschen zur Folge haben kann? Man fühlt sich nutzlos, ausgeliefert und gerät immer mehr in Abhängigkeit – wohlbemerkt in intimsten Bereichen des Lebens.

Besonders irritierend ist das Verhalten der Freien Liste, die in Bezug auf die Volkswahl ein Nein für das Elektronische Gesundheitsdossier (eGD) ausgesprochen hat. Dadurch verlässt diese Partei ihrer Werte. Digitalisierung ohne Rücksicht auf Verluste. Der Mensch scheint zweitrangig zu sein. Werden Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung salonfähig? Senesuisse (Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz) vertritt die Meinung, dass für die Erstellung eines Elektronischen Patientendossiers eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Patient:innen erforderlich ist. «Auch kognitiv eingeschränkte Menschen haben ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit, selbst bei Urteilsunfähigkeit: Ohne deren ausdrücklicher Einwilligung muss es bei der bereits heute bestehenden Dokumentation in den Betrieben bleiben; es darf nicht einfach zusätzlich die Führung eines EPD ohne deren Willen entschieden werden (durch wen auch?).»

Nachdem wir täglich für betagte Menschen im Einsatz sind, setzen wir mit diesem Leserbrief ein Zeichen gegen Diskriminierung. Wir empfehlen ein Ja zur eGD-Gesetzesänderung bei der Wahl am 21. Januar 2024.

Ramona Beck, Wiesengass 35a, Schaan Elvira Beck, Tristelstrasse 12, Triesenberg Sabrina Matt, Nolla 10, Schellenberg Ingrid Tiefenthaler, Burkatstrasse 9, Triesenberg