Kleine Anfragen an RC-Stv. Sabine Monauni

Regierungschefstellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Wasser als Speicher für durchgehende Stromversorgung

Abgeordneter Herbert Elkuch

Die erneuerbaren Energien ermöglichen keine durchgehende Stromversorgung. Sollen die Lücken nicht mit fossilen oder atomaren Kraftwerken gefüllt werden, sind Speichermöglichkeiten notwendig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Diese Kleine Anfrage beschränkt sich auf die Speicherung mit Wasser.

Eine hohe Winterstromproduktion mit den Wasserkraftwerken Samina und Lawena würde grosse Stauseen erfordern, damit das anfallende Wasser im Sommerhalbjahr für die Winterstromproduktion zurückgehalten werden kann.

Wie gross müsste der Stausee sein, um die anfallende Wassermenge im Sommerhalbjahr für das Winterhalbjahr zu speichern? Ich bitte um eine fiktive Grössenangabe Länge mal Breite mal Tiefe, damit man eine Vorstellung hat davon.

Im Jahr 2021 lag der Zufluss in den Stausee Steg von März bis Oktober bei 28 Millionen Kubikmeter. Die Oberfläche des Stausees Steg beträgt bei Volleinstau 21‘600 m2; somit müsste der Stausee Steg ca. 1‘300 Meter weiter aufgestaut werden, wenn die Ufer vertikal hochgezogen würden. Zum Vergleich beträgt die Oberfläche des Walensees 24.2 km2 bzw. 24‘200‘000 m2. Somit müsste der Walensee etwa 1.15 Meter aufgestaut werden, um dieses Volumen zu speichern.

Angenommen, die PV ist soweit ausgebaut, dass der gesamte Strombedarf im Sommerhalbjahr mit PV vollständig gedeckt werden könnte. Würde die Leistung des Pumpspeicherkraftwerks Samina ausreichen, um den überschüssigen Strom am Tage hochzupumpen und in der Nacht die im Stausee gespeicherte Energie wieder in Strom umzuwandeln? Oder wie viele solcher Pumpspeicherkraftwerke wie beim Saminakraftwerk wären notwendig?

Die Beantwortung der Frage würde komplexe Berechnungen erfordern, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht durchgeführt werden können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das maximale Volumen des Stausees im Steg etwa einen Fünftel des Energieverbrauchs eines durchschnittlichen Sommertages decken kann. Für die Tag-/Nachtspeicherung mittels eines Pumpspeicherwerks sind jedoch weitere limitierende Faktoren wie die Pumpen- und Turbinenleistung sowie das verfügbare Volumen in der Kaverne des Pumpspeicherwerks und des Stausees entscheidend.

Es ist deshalb von Vorteil, den mittels Fotovoltaik erzeugten Strom möglichst unmittelbar vor Ort oder im Netz zu nutzen.

Der Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks kostet Geld und verteuert den Strompreis wegen den Betriebskosten und den Verlusten durch die zweimalige Änderung der Energie in eine andere Form. Um wie viel erhöht sich der Preis pro Kilowattstunde, der mit dem Pumpspeicherkraft erzeugt wird?

Der Kreislaufwirkungsgrad, d.h. das Hochpumpen von Wasser mit anschliessendem Turbinieren, beträgt ca. 70%. Somit verteuert sich der Strom um ca. 40%.

Für eine autarke Stromversorgung im Sommerhalbjahr könnte ein Zusammenspiel von Photovoltaik, den vorhandenen Wasserkraftwerken und Batteriespeichern in den Haushalten in einem Szenarium betrachtet werden. Wieviel Kilowatt Speicherkapazität müssten Private in erwähnter Kombination für ein autarkes Sommerhalbjahr zur Verfügung stellen?

Die Beantwortung der Frage würde eine komplexe Berechnung erfordern, die sich im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht durchführen lässt.

Wie viel würden die LKW für die uneingeschränkte Nutzung privater Batteriespeicher pro Kilowattstunde ein- und ausgespeicherter Energie vergüten?

Es gibt aktuell keine Preismodelle der LKW für die Vergütung der Nutzung von Kleinspeichern bei privaten Haushalten. Das Thema wird in Zukunft durch die Möglichkeit des bi-direktionalen Ladens von Elektrofahrzeugen und einer Nutzungsmöglichkeit der Fahrzeugbatterie zu Netzstabilisierungs-zwecken jedoch relevant werden. Im Rahmen der Umsetzung des vierten EU-Energiepaket werden hierzu Regelungen geschaffen werden.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Ist Liechtenstein Weltmeister in der Produktion von erneuerbaren Energien?

Abgeordneter Wendelin Lampert

Liechtenstein wurde in der Vergangenheit mehrmals als «Solarweltmeister» bezeichnet und ausgezeichnet. Die private Organisation, die diesen Titel verlieh, berücksichtigte für ihre Berechnungen die installierte Photovoltaikleistung pro Kopf der Bevölkerung. Der Energieverbrauch der miteinander verglichenen Staaten wurde ebenso wenig berücksichtigt wie andere erneuerbare Energieträger. Der Titel des «Solarweltmeisters» wurde in den letzten Jahren nicht mehr vergeben.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Wo steht Liechtenstein heute in Bezug auf die installierte Pro-Kopf-PV-Leistung oder in Bezug auf die jährliche PV-Produktion pro Kopf im Vergleich mit anderen europäischen Staaten?

Gemäss Energiestatistik des Amtes für Statistik wiesen im Jahr 2022 die Fotovoltaikanlagen in Liechtenstein eine installierte Leistung von insgesamt 45 MWp (Megawatt-Peak) auf. Dies ergibt eine installierte Leistung von 1’140 Watt-Peak (Wp) pro Kopf. 2021 lag diese noch bei 901 Wp pro Kopf. Für die Schweiz ergeben sich gemäss Schweizer Energiestatistik für 2022 436 Wp pro Kopf und für 2021 418 Wp pro Kopf. Gemäss den jüngsten verfügbaren Daten von Eurostat zum Jahr 2021 ergeben sich für EU-Länder folgende Höchstwerte: Niederlande 850 Wp/Kopf, Deutschland 714 Wp/Kopf, Belgien 519 Wp/Kopf, Luxemburg 433 Wp/Kopf und Griechenland 405 Wp/Kopf. Für Österreich ergibt sich ein Wert von 311 Wp/Kopf.

Wo steht Liechtenstein im europäischen Vergleich in Bezug auf den Anteil des im Inland produzierten erneuerbaren Stroms im Verhältnis zum inländischen Stromverbrauch?

In Liechtenstein wurden gemäss Energiestatistik des Amtes für Statistik im Jahr 2022 aus erneuerbaren Energieressourcen, d.h. Wasserkraft, Fotovoltaik, Biogas und Biomasse, 98’566 MWh Strom erzeugt. Der Stromverbrauch in Liechtenstein betrug im Jahr 2022 409’321 MWh. Daraus ergibt sich für die Elektrizität ein Verhältnis der erneuerbaren Elektrizitätsproduktion am Elektrizitätsverbrauch von 24.1% für das Jahr 2022. Im Jahr 2021 betrug dieser Anteil 25.1%. Es ist anzumerken, dass die Stromproduktion der Fotovoltaikanlagen, die als Eigenverbrauch genutzt und damit nicht ins Landesnetz eingespeist wird, berechnet ist.

Bei Eurostat liegen Daten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Biobrennstoffen sowie zum Endenergieverbrauch von Elektrizität für europäische Länder für das Jahr 2021 vor. Gemäss diesen Daten ergeben sich für die Elektrizität folgende Anteile für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Verhältnis zum Endverbrauch von Elektrizität: Norwegen 123.9%, Island 105.6%, Österreich 84.9%, Schweden 84.4% und Dänemark 70.7%. Ferner hat Deutschland einen Anteil von 48.9%.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Aktueller Stand Höchstspannungsleitung Balzers

Manfred Kaufmann, VU-Abgeordneter

Im Dezember-Landtag 2022 behandelte der Landtag das von Swissgrid eingereichte Expropriationsverfahren im Zusammenhang mit der Höchstspannungsleitung in Balzers. Der Landtag entschied mehrheitlich, den Entscheid bis zum März 2024 zu verschieben, damit mit einer besseren Position die Verhandlungen weitergeführt werden können. Am 31. Mai 2023 stellte ich die letzte Kleine Anfrage zum damaligen Stand und möchte nun in Erfahrung bringen, wie der aktuelle Stand aussieht, zumal der März-Landtag unsere nächste Arbeitssession sein wird.

Hierzu meine Fragen:

Wie viele Sitzungen und mit welchen Teilnehmern haben seit meiner letzten Kleinen Anfrage vom 31. Mai 2023 stattgefunden und was waren deren Ergebnisse?

Seit Ende Mai 2023 fanden eine Besprechung auf Ministerebene, vier Besprechungen mit dem Bundesamt für Energie und zwei Sitzungen mit Vertretern der Gemeinde Balzers und der Bürgergenossenschaft statt. Ebenfalls nahmen das Ministerium und das Amt für Volkswirtschaft an einer Sitzung des Gemeinderats teil. In Absprache mit der Gemeinde Balzers hat die Gemeinde jeweils die IG «weg mit der Hochspannung» über den aktuellen Stand informiert.

Was ist der aktuelle Stand betreffend die Verhandlungen und die Leitungsverlegung?

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie wurden mehrere Varianten, darunter auch die von der IG vorgeschlagene Variante einer grossräumigen Verlegung der Hochspannungsleitung, geprüft. Dabei wurde untersucht, ob diese prinzipiell bewilligungsfähig sind, welche Verfahren zur Anwendung kommen und wie sich die groben Zeitpläne und Kosten darstellen.

Wird die Regierung dem Landtag im März 2024 eine Vorlage unterbreiten und was wird deren Inhalt sein?

Ziel ist es, dem Landtag zeitnah einen Bericht über die erfolgten Abklärungen, insbesondere die untersuchten Varianten und die Haltung der Betroffenen dazu, sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

Auf welchen Leitungsführungsvorschlag beziehungsweise -vorschläge, wird es hinauslaufen, wie sehen diese aus, welche Kosten fallen dabei an und bis wann können die jeweiligen Varianten realisiert werden? Bitte um Offenlegung der Kostenrechnung sowie der Berechnung der Ausführungszeit.

Zum jetzigen Zeitpunkt können hierzu keine näheren Ausführungen gemacht werden, dies wird Gegenstand des Berichts der Regierung an den Landtag sein.

Wann und in welcher Form wird die Regierung das Thema Enteignung wieder in den Landtag bringen und werden verschiedene Varianten vorgeschlagen oder lediglich eine Variante?

Wie zu Frage 3 ausgeführt, wird die Regierung dem Landtag zeitnah einen Bericht vorlegen. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf des unterbrochenen Enteignungsverfahrens betreffend den Antrag von Swissgrid liegt in der Kompetenz des Landtags. Klar ist, dass auch jede andere Variante einer Leitungsführung Durchleitungsrechte benötigt, die mittels vertraglicher Einigung mit den Grundstückseigentümern oder via Expropriation zu erlangen sind.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Künftige Speicherung von Energie in Form von Gas im Leitungsnetz von Liechtenstein Wärme

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Für eine zukünftige Speicherung von Energie in Form von Gas könnten die Leitungen des bestehenden Gasnetzes von Liechtenstein Wärme verwendet werden. Das Liechtensteiner Gasnetz hat drei Druckstufen und eine Gesamtlänge von knapp 450 Kilometer. Für die Prüfung des Potenzials einer solchen Lösung sollte die Speicherkapazität bekannt sein. Aus diesen Angaben sollte hervorgehen, wie die Kapazitäten auf die verschiedenen Druckstufen verteilt sind.

Meine Frage an die Regierung:

Wie viele Kilowattstunden Gas können im Liechtensteiner Gasnetz gespeichert werden?

Im Liechtensteiner Gasnetz können ca. 600’000 kWh Gas gespeichert werden. Dies entspricht in etwa einem Verbrauch von einem halben Wintertag oder 0.2 bis 0.3% des Jahresverbrauchs von Liechtenstein.

Wie hoch sind die Drücke in den jeweiligen Abschnitten der entsprechenden Druckstufen?

In der Druckstufe Hochdruck beträgt der Betriebsdruck maximal 64 bar abhängig vom vorgelagerten Druck in Deutschland und Österreich. In der Druckstufe Mitteldruck beträgt der Betriebsdruck weniger als 5 bar. In der Druckstufe Niederdruck beträgt der Betriebsdruck weniger als 100 Millibar.

Wie viele Kilowattstunden Gas können in den einzelnen Abschnitten gespeichert werden?

Im Hochdruckabschnitt beträgt das Speichervolumen ca. 600’000 kWh. Die Mittel- und Niederdruckabschnitte weisen hingegen kein Speichervolumen auf.

Wie teilen sich die Leitungslängen auf die drei Druckstufen auf?

Der Hochdruckabschnitt umfasst eine Leitungslänge von ca. 27 Kilometer. Der Mitteldruckabschnitt umfasst eine Leitungslänge von ca. 52 Kilometer. Der Niederdruckabschnitt umfasst eine Leitungslänge von ca. 370 Kilometer.

Was wären Alternativen zum Liechtensteiner Gasnetz, um Gas in angemessenen Mengen saisonal speichern zu können.

Mangels einer bestehenden Kaverne, die als Speicher genutzt werden kann, hat «Liechtenstein Wärme» untersucht, was es bedeuten würde, Erdgas in einem inländischen Röhrenspeicher zu lagern. Hierzu hat «Liechtenstein Wärme» bereits im Geschäftsbericht 2022 folgende Eckpunkte zusammengefasst:

Im Sinne einer Grobabschätzung wurde hinterfragt, ob in Liechtenstein ein Gasspeicher in der Höhe der strategischen Gasreserve von 80 Mio. kWh erstellt werden kann. Hierzu benötigte es ein 48 Kilometer langes Rohrsystem mit einem Rohrdurchmesser von 1.5 Metern. Das unterirdische Speicherfeld hätte eine Länge von 1’000 Metern und eine Breite von 160 Metern, also eine benötigte Fläche von 160’000 Quadratmetern. Im Kontext der Störfallvorsorge müsste ein Risikoabstand von rund 1’000 Metern zu personenbelegten Gebäuden eingehalten sein. Das Gasspeichersystem hätte einen Betriebsdruck von 100 bar. Die Investitionskosten wurden auf einen Betrag von rund 300 Millionen Franken geschätzt.

Im Vergleich hierzu besteht bereits die Möglichkeit, ausländische Untertagespeicher zu mieten. Die Betriebs- und Verwaltungskosten für die strategische Gasreserve von 80 Mio. kWh belaufen sich derzeit auf ca. 400’000 Franken pro Jahr.

Die Regierung erachtet es derzeit nicht als sinnvoll und realistisch, einen Saisonspeicher für Erdgas im Inland zu realisieren.


Kleine Anfrage der stv. Abg. Fausch Sandra zum Thema: Stand der Massnahmen des agrarpolitischen Berichts 2022

Am 4. November 2022 hat der Landtag mit 24 Ja-Stimmen den agrarpolitischen Bericht 2022 verabschiedet. Der Bericht enthält zahlreiche Massnahmen in diversen Bereichen. Bei einigen Massnahmen sind bis Ende 2023 Umsetzungsschritte vorgesehen. Zum Nachfolgen möchte ich mich daher nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Massnahme 1 in Kapitel 3.2.1, Verpflichtende Teilnahme an Weiterbildungspro­grammen: Ist die Sammlung über die anerkannten Weiterbildungen der verschiedenen Anbieter erarbeitet? Und ist diese einsehbar?

Eine vorläufige Sammlung der verschiedenen Anbieter und entsprechenden Weiterbildungs­angeboten ist erfolgt. Diese ist gegenwärtig noch nicht einsehbar, da der Prozess noch nicht abgeschlossen ist.

Zu Massnahme 1 in Kapitel 3.2.3, Neuausrichtung Stiftung Agrarmarketing: Wie lautet hier der aktuelle Stand der Arbeiten?

Die Stiftung Agrarmarketing konnte für das Jahr 2023 ihre Aktivitäten noch durchführen und Projekte fördern. Der Stiftungsrat hat die eingereichten Projekte beurteilt und benachrichtigt die Projektwerber derzeit zu den Entscheiden. Im Hinblick auf die Neuausrichtung der Stiftung wurden mehrere «runde Tische» mit verschiedenen Akteuren durchgeführt, welche entlang der Nahrungsmittelwertschöpfungskette beschäftigt sind. Aktuell wird eine Verordnung erarbeitet, um die Aktivitäten im Bereich Agrarmarketing neu zu regeln.

Zu Massnahme 2 in Kapitel 3.2.4, Reduktion der Toleranzbereiche bei Stickstoff und Phosphor in der Nährstoffbilanz: Es heisst die Toleranzgrenze werde 2024 aufgehoben. Kann die Regierung in Aussicht stellen, wann die Aufhebung in Kraft tritt?

Es handelt sich hierbei um eine Bestimmung des Ökologischen Leistungsnachweises, welcher in Anhang 2 der landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung (LBAV; LGBl. 2009 Nr. 264) geregelt ist. In der Schweiz tritt eine entsprechende Abänderung der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) per 1. Januar 2024 in Kraft. Die entsprechende Bestimmung wird im Zuge der Zollvertragsanpassung anschliessend auch in Liechtenstein anwendbar.

Zu Massnahme 9 in Kapitel 3.2.4, Optimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel: Wie weit ist die Erarbeitung des Massnahmenkatalogs und die zugehörigen Checklisten fortgeschritten?

Die Umsetzung dieser Massnahme erfolgt analog zum Schweizer Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und zum Verordnungspaket «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Ein Teil der darin enthaltenen Massnahmen kommt direkt über den Zollvertrag zur Anwendung. So besteht seit April 2023 eine Pflicht zur regelmässigen Überprüfung der Innenreinigungssysteme von Feldspritzen sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein. Weitere Teile werden national umgesetzt, z.B. Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln oder die Regelung zur Erteilung von Sonderbewilligungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit erhöhtem Risikopotenzial.

Zu Massnahme 10 in Kapitel 3.2.4, Anpassung der landwirtschaftlichen Zonen: Wie weit ist die Überprüfung und Erarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Einteilung der landwirtschaftlichen Zonen fortgeschritten?

Die Umsetzung dieser Massnahme ist in Vorbereitung. Die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktionszonen hat Auswirkungen auf die Düngerausbringung und die Schnittzeitpunkte. Entsprechend sind insbesondere auch die Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung, die Hofdüngerverordnung und die Gewässerschutzverordnung anzupassen.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Umgang mit Stromüberschüssen von Photovoltaikanlagen

Abgeordneter Wendelin Lampert

Der Zubau an Fotovoltaik-Anlagen (PVA) hat in den letzten Jahren stagniert und lag regelmässig unter den Vorgaben der Energiestrategie.

Mit dem Krieg von Russland gegen die Ukraine hat sich dies – möglicherweise nur vorübergehend – geändert, so dass der jährliche Zubau von PVA im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen ist.

Als Folge der vorgesehenen Einführung einer PV-Pflicht ist von einem weiteren Anstieg der Zubaurate auszugehen und damit von einer deutlich höheren Inland-Stromproduktion.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Ab wann rechnet die Regierung mit einem regelmässigen Stromüberschuss insbesondere an sonnigen Arbeitstagen?

Wie in der Beantwortung zur kleinen Anfrage des Abgeordneten Wendelin Lampert an der Landtagssitzung vom November 2023 ausgeführt, wurde im Jahr 2023 an 24 Tagen stundenweise mehr Strom produziert als verbraucht. Dies war ausschliesslich an Wochenenden und Feiertagen der Fall, wenn gleichzeitig auch viel Wasser für die Produktion in den LKW-Wasserkraftwerken vorhanden war. An Arbeitstagen war der Stromabsatz immer deutlich höher als die inländische Produktion. Aufgrund der aktuellen Differenz von Produktion und Absatz an Wochentagen gehen die LKW davon aus, dass auch in den nächsten Jahren kein namhafter Produktionsüberschuss entstehen wird. Eine sehr vereinfachte Modellrechnung zeigt, dass ab 2027 an normalen Werktagen ausserhalb der Ferienzeit mittags an einigen Tagen kleine Überschüsse entstehen können.

Ist das Leitungsnetz in Liechtenstein auf solche Überschüsse vorbereitet bzw. haben die LKW einen Auftrag, sich darauf vorzubereiten?

Die LKW haben gemäss Artikel 5ff des Elektrizitätsmarktgesetzes die Aufgabe das Stromnetz zukunftssicher zu planen, zu bauen und zu betreiben. In den letzten Jahren ist es zu vereinzelten Netzverstärkungen bedingt durch Fotovoltaik-Anlagen gekommen. Die LKW gehen davon aus, dass auch in den nächsten Jahren in Siedlungsrandgebieten, in Kernzonen mit grossen Gebäudedachflächen oder bei sehr grossen Fotovoltaik-Anlagen Netzverstärkungen notwendig werden. Die LKW verfügen mit der Smart Meter Infrastruktur über sehr gute Lastdaten, welche es ermöglichen, die Lastzustände zu simulieren und den Netzausbau damit zu optimieren.

Welche Alternativen zum Leitungsausbau gibt es, wie zum Beispiel Abregelung (Einstellung der Stromproduktion zu Spitzenzeiten) der PV-Anlagen oder dezentrale Produktion von Wasserstoff etc.?

Grössere Überschussmengen sind frühestens ab 2030 zu erwarten. Diese können entweder am Markt verkauft, abgeregelt oder zwischengespeichert werden. Für grössere Überschussmengen stehen verschiedene Speichertechnologien wie Pumpspeicherkraftwerke, Power-to-X oder Quartierspeicher zur Verfügung.

Welcher Anteil des jährlich potenziell produzierten PV-Stroms würde verloren gehen, wenn PVA zu Spitzenzeiten abgeregelt werden müssten?

Primär sollte der aus Fotovoltaik-Anlagen produzierte Strom vor Ort verbraucht werden, sodass nur noch kleine Überschussmengen ins Netz eingespeist werden müssen. Dadurch wird das Verteilnetz weniger belastet und ein Ausbau ist nicht nötig.

Eine Fotovoltaik-Anlage produziert an sehr wenigen Stunden im Jahr mit der maximalen Leistung. Da das Maximum bei allen Fotovoltaik-Anlagen regional zeitgleich auftritt, könnten langfristig auch in Liechtenstein vermehrt Netzinvestitionen mit den entsprechenden Kosten nötig werden. Messungen an bestehenden Anlagen haben gezeigt, dass der Verlust an Produktionsmenge bei einer Abregelung der Leistung beispielsweise bei über 70% der maximalen Fotovoltaik-Peakleistung über das Jahr bei den meisten Anlagen lediglich zwischen 1 und 3% beträgt, abhängig von Standort und Ausrichtung der Anlage.