Unterbringung Geflüchteter: Bedarf an Wohnraum ist weiterhin gross

Per Ende November werden über 625 Personen im Asylbereich durch die Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) betreut. Dies sind 567 Schutzbedürftige aus der Ukraine, 26 vorläufig Aufgenommene und rund 30 Asylsuchende.

Über die kommenden Wintermonate ist weiterhin mit Gesuchszahlen zwischen 25 und 50 pro Monat zu rechnen. Diese hohe Anzahl betreuter Personen schlägt sich insbesondere im Unterbringungsbereich nieder.

Aus diesem Grund hat die Regierung in den vergangenen Wochen den Abschluss weiterer Mietverträge genehmigt, um die Unterbringung der Geflüchteten in den kommenden Monaten sicherzustellen. Seit Mitte Mai 2022 wird die Liegenschaft Meierhof in Triesen für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt. Bis zu 86 Personen finden dort ein vorübergehendes Zuhause. Die Liegenschaft selbst und auch der Standort haben sich sehr bewährt, weshalb die Regierung in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2023 eine Verlängerung des Mietvertrages bis Ende 2024 beschlossen hat. Aufgrund der weiterhin hohen Gesuchszahlen hat die Regierung am 24. Oktober 2023 zusätzlich eine Erweiterung der Liegenschaft Meierhof genehmigt und ein in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenes grösseres Gebäude angemietet, das ab Mitte Februar 2024 ebenfalls zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden soll. Schulpflichtige Kinder werden soweit möglich auf die Schulen im ganzen Land verteilt.

Zusätzlich ist erneut die Anmietung von privatem Wohnraum nötig, um in den nächsten Monaten ausreichend Unterbringungsplätze bereitzustellen. Deshalb sind private VermieterInnen sowie Immobilienspezialisten, die bereit sind, ihre Liegenschaften, dem Land Liechtenstein zu vermieten, abermals eingeladen, die zuständigen Stellen zu kontaktieren: per E-Mail an info.ahr@llv.li oder per Telefon unter der Nummer: +423 236 6990. Nach der Meldung wird überprüft, ob sich das Angebot eignet und es wird Kontakt mit den Anbietern aufgenommen.

Was
Familienwohnung oder -haus mit mindestens 3-5 Zimmern

Wo
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel

Ab wann
sofort oder Anfang 2024

Mietdauer
1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit

Bestenfalls
grössere Liegenschaften; möbiliert oder teilmöbiliert