Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Covid-Aufarbeitung

Abgeordneter Markus Gstöhl

Ich beziehe mich auf den «Vaterland»-Artikel vom 12. Oktober 2023 «Liechtenstein soll auch medizinische Aspekte der Coronapandemie aufarbeiten» sowie den gestern erschienenen Artikel in der Rubrik Forum des «Liechtensteiner Vaterlands».

Dazu habe ich folgende Fragen an die Regierung:

Wie hoch sind die Gesamtkosten für die drei Jahre Pandemie ausgefallen?

Gesamthaft wurden im Rahmen der Covid-19-Pandemie rund CHF 182 Mio. ausgegeben, wovon ein Grossteil (CHF 155.7 Mio.) auf die Massnahmen zur Wirtschaftsunterstützung entfiel.

Wie hoch waren die Kosten für folgende Aktivitäten:

Tests
Impfzentrum und Impfstrasse,
Kampagnen und Werbung,
Wirtschaftsunterstützung,
Beschaffung Impfdosen,
Entsorgung abgelaufener Impfdosen?

Für individuelle Tests, Betriebstests, Schultests und Tests in Pflege- und Gesundheitsinstitutionen fielen gesamthaft Kosten von CHF 17.8 Mio. an. Impfungen kosteten gesamthaft CHF 3 Mio. Franken. Für Kampagnen und Werbung wurden knapp CHF 725’000 ausgegeben. Die Wirtschaftsunterstützung kostete gesamthaft CHF 155.7 Mio. Die Kosten für die Entsorgung abgelaufener Impfdosen können nicht beziffert werden. Da laufend nur so viel Impfstoff bestellt wurde, wie in absehbarer Zeit benötigt wurde, mussten jedoch nur sehr wenige Impfdosen entsorgt werden.

Aus welchen Mitgliedern besteht die Arbeitsgruppe «Coronaaufarbeitungsbericht» aufgelistet in Name, Funktion und Arbeitgeber?

Die Arbeitsgruppe für den Covid-19-Aufarbeitungsbericht bestand aus Vertretern aller fünf Ministerien. Die Aufarbeitung wurde von der Regierung verabschiedet, deren Mitglieder folglich die volle Verantwortung für deren Inhalt übernehmen.

Die Regierung empfiehlt eine Covid-19-Impfung für alle Personen ab zwölf Jahren, Personen über 65 Jahren sowie besonders gefährdete Personen mit chronischen Erkrankungen und für Schwangere. In der Schweiz wird die Impfung für folgende Personengruppen empfohlen:

Personen ab 65 Jahren

Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit

 Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21

Weshalb haben wir eine solche Diskrepanz zur benachbarten Schweiz?

Es gibt entgegen der Frage keine Diskrepanz zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Eine generelle Empfehlung für Impfungen ab 12 Jahren gibt es in Liechtenstein nicht, vielmehr heisst es auf der Homepage der Covid-19-Impfung auf Serviceportal.li: «Die Impfung steht allen interessierten Personen ab 12 Jahren zur Verfügung. Stark empfohlen wird eine Impfung zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen Personen über 65 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen mit chronischen Erkrankungen und Schwangeren.» Diese Gruppe ist deckungsgleich mit jener Gruppe, welcher die Covid-Auffrischimpfung in der Schweiz empfohlen wird.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Energiekostenpauschale

Die Regierung hat sich entschieden, die Bezugsgrenze für die einmalige Energiekostenpauschale auf CHF 100’000.— anzuheben. Der Abg. Herbert Elkuch von den DpL stösst sich daran und kritisiert diesen Entscheid im DpL-Parteiblatt und suggeriert, dass mit dieser Einmalzahlung gar Steuererhöhungen notwendig werden. Es mag sein, dass die DpL den Bericht Armutsgefährdung und Armut 2020 nicht gelesen haben. Zudem dürfte die Unterscheidung zwischen Einmalzahlungen und jährlich wiederkehrenden Kosten für manche schwierig sein. Darum glaubt man schnell, etwas Grossem auf der Spur zu sein.

Daher habe ich folgende Fragen an die Regierung:

Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Energiekostenpauschale für den Staat in den kommenden zehn Jahren und welchen Bruchteil des aktuellen Staatshaushalts machen diese Kosten aus?

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. September 2023 beschlossen, dass die Energiekostenpauschale befristet bis zum 31. Dezember 2023 weitergeführt werden soll. Ab dem 1. Januar 2024 besteht kein Anspruch mehr auf eine Energiekostenpauschale. Gemäss aktueller Schätzung ist für das Jahr 2023 von total 3’700 bis 4’000 Anträgen sowie Gesamtkosten von CHF 3.4 Mio. bis CHF 3.7 Mio. auszugehen. Das entspricht einem Anteil von 0.39 bis 0.42 Prozent der betrieblichen Aufwendungen von CHF 872 Mio. gemäss Landesrechnung 2022.

Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die vergünstigten Heimatschriften in den kommenden 10 Jahren und welchen Bruchteil des aktuellen Staatshaushalts machen diese Kosten aus?

Es ist von geschätzten Einnahmeausfällen für die vergünstigten Heimatschriften in der Höhe von rund CHF 4.5 Mio. auszugehen. Darin sind die Gebührenreduktion im Ausländerrecht aufgrund des Diskriminierungsverbotes sowie die Mehreinnahmen aufgrund der Erhöhung der Gebühren für Kinderpässe bereits berücksichtigt. Nicht berücksichtigt sind hingegen die Gebührenausfälle aufgrund des Kombiangebots. Die Einnahmeausfälle dürften somit noch etwas höher liegen. Das entspricht einem Anteil von 0.52 Prozent der betrieblichen Aufwendungen von CHF 872 Mio. gemäss Landesrechnung 2022.

Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Franchisebefreiung für Rentner in den kommenden 10 Jahren und welchen Bruchteil des aktuellen Staatshaushalts machen diese Kosten aus?

Im Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2024 (Nr. 38/2023) wird von jährlichen Kosten von CHF 3.4 Mio. für die Franchisebefreiung für Rentnerinnen und Rentner ausgegangen, was auf zehn Jahre gerechnet eine Summe von CHF 34 Mio. ergibt. Das entspricht einem Anteil von 3.9 Prozent der betrieblichen Aufwendungen von CHF 872 Mio. gemäss Landesrechnung 2022.

Welche Massnahmen führen nach Ansicht der Regierung eher zu Steuererhöhungen: die Erhöhung jährlich wiederkehrender Ausgaben oder einmalige Ausgaben?

Das ist abhängig von der Höhe der jeweiligen Ausgaben sowie der Dauer der jährlich wiederkehrenden Ausgaben. Es liegt aber auf der Hand, dass jährlich wiederkehrende Ausgaben grundsätzlich stärkere Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben als einmalige Ausgaben.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Fehlender IV-Ausweis für Kinder und Jugendliche in Liechtenstein

Abgeordneter Manfred Kaufmann

In der Schweiz können seit Mai 2015 Kinder und Jugendliche, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, einen IV-Ausweis beantragen. Dieser IV-Ausweis berechtigt sie zu gewissen Vergünstigungen, beispielsweise kann das Generalabonnement der SBB oder der Eintritt zur OLMA, Bergbahnen, Theater- und Museumseintritte, Skipässe etc. günstiger bezogen werden. Junge Personen aus Liechtenstein mit IV-Status werden bei solchen Einrichtungen auch im Ausland immer wieder nach deren IV-Ausweis für allfällige Preisreduktionen angefragt. Ein solcher IV-Ausweis existiert in Liechtenstein jedoch für Kinder und Jugendliche bislang nicht.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Ist sich die Regierung dieser Problematik bewusst und weshalb gibt es einen solchen IV-Ausweis für Kinder und Jugendliche analog der Schweiz in Liechtenstein nicht?

In Liechtenstein wie auch in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Grundlage, wonach ein IV-Ausweis zwingend zu Vergünstigungen beim ÖV, bei kulturellen Anlässen usw. führt. Es gibt aber Institutionen, die solche Vergünstigungen freiwillig geben. In der aktuellen liechtensteinischen Praxis der Invalidenversicherung wird den erwachsenen Personen, die eine Invalidenrente beziehen, auf Verlangen ein IV–Rentnerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt. Kindern und Jugendlichen, welche altersbedingt noch nicht rentenberechtigt sind, aber eine Hilflosenentschädigung beziehen, wurde bisher auf Verlangen eine Bestätigung (samt Kopien der Verfügungen) über die Hilflosenentschädigung im A4-Format ausgestellt. Auf die Ausstellung eines Ausweises im Kreditkartenformat wurde bisher verzichtet, weil der Nutzen als eher gering eingestuft wurde.

Bestehen seitens der Regierung Bestrebungen einen entsprechenden Liechtensteiner IV-Ausweis für Kinder und Jugendliche einzuführen, mit welchem man von allfälligen Vergünstigungen im Ausland profitieren kann?

Nach Rücksprache mit der Invalidenversicherung wird diese künftig anstelle einer Bestätigung im A4-Format neu auf Wunsch einen Hilflosigkeitsausweis im Kreditkartenformat ausstellen. Damit ist aber nicht garantiert, dass jede Stelle im In- und Ausland gestützt auf diesen neuen Ausweis Vergünstigungen gewährt. Dies bleibt weiterhin ein freiwilliges Entgegenkommen der ÖV-Betriebe, der Bergbahnen, Museen usw.

Wann wäre eine solche Einführung angedacht?

Die Umsetzung ist gemäss Auskunft der Invalidenversicherung ab sofort möglich. Der bisher verwendete, kreditkartengrosse Ausweis für Rentner bzw. Erwachsene lässt sich technisch ohne grössere Umstände adaptieren.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Mangelhafte Umsetzung Franchisebefreiung Krankenkasse

Das Volk hat abgestimmt. Seit dem 1. Januar 2023 sind Rentner, bei denen Gesundheitskosten anfallen, von der Franchise befreit. Allerdings gilt das offenbar nur bedingt. Mit der entsprechenden Verordnung hat die Regierung das Ganze nämlich für alle um ein Jahr verschoben. Folgendes wird in Art. 83 KVV festgehalten: «Erreicht ein Versicherter im Laufe eines Kalenderjahres die im Gesetz festgelegte Altersgrenze für die Bemessung der Beiträge und Kostenbeteiligungen, erfolgt die Umstufung in die nächste Altersgruppe auf den Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres.» Damit bleiben also die Versicherten im Jahr, in dem sie das Pensionsalter erreichen, franchisepflichtig. Eine Tatsache, die gerade in Zeiten der generell höheren Kosten für Frust sorgt, weil bei der Volksabstimmung etwas anderes versprochen wurde. Wenn man beispielsweise 18 Jahre alt wird, kann man au

Warum wurde diese Regelung so getroffen?

Die Bemessung der Kostenbeteiligung erfolgt in der OKP stets auf ein Kalenderjahr bezogen, weswegen die im Zusammenhang stehenden Bestimmungen jeweils auf einen Jahreswechsel abstellen. Die konkrete Umsetzung erfolgte in Übereinstimmung mit seit Langem bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der in der Frage zitierte Grundsatz für die Umstufung der Altersgruppen für Beiträge und Kostenbeteiligungen gilt etwa auch an der Schwelle vom Kind zum Jugendlichen oder vom Jugendlichen zum Erwachsenen. Wer beispielsweise im Juli eines Jahres 16 Jahre alt wird, bezahlt noch bis zum 31.12. des Jahres keine Prämie oder Kostenbeteiligung.

Was würde es den Staat mehr kosten, wenn man als Referenz nicht das Folgejahr, sondern das Jahr nehmen würde, in dem die Betroffenen ihr ordentliches Rentenalter erreichen?

Auf Basis der Daten zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich kann davon ausgegangen werden, dass die Befreiung vom festen Betrag bezogen auf einen Jahrgang an Neurentnern den Kassen einen Einnahmenausfall von rund CHF 200’000 verursacht.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Verleihung Kulturpreis durch die Regierung (Teil 2)

Wie bereits in meiner Kleinen Anfrage vom 4. Oktober 2023 ausgeführt, sollten die Kulturschaffenden in Liechtenstein ebenfalls eine Wertschätzung für ihre herausragenden Leistungen durch das Land erfahren. Die Regierung könnte einer solchen Preisverleihung gemäss Art. 12 Abs. 1 Kulturförderungsgesetz nachkommen. Gemäss Antwort der Regierung wurde jedoch seit der Einführung des aktuellen Kulturförderungsgesetzes noch nie ein Kulturpreis durch die Regierung verliehen und es gibt auch kein Konzept. Da aktuell seitens der Regierung keine Preisverleihung erfolgt, könnte allenfalls mit bereits aktiven Institutionen in Liechtenstein eine gemeinsame Plattform geprüft werden. Bekannte Beispiele wären der «Prix Kujulie», welcher seit 2006 vom «KuL Kulturmagazin» an liechtensteinische Künstler verliehen wird oder der Kulturpreis, welcher durch die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein verliehen wird.

Könnte sich die Regierung vorstellen, eine gemeinsame Plattform mit einer bereits aktiven Institution im Kulturbereich für die Preisverleihung zu kreieren?

Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes sieht die Verleihung eines Kulturpreises durch die Regierung vor. Es ist fraglich, ob eine gemeinsame Plattform mit anderen Institutionen vor diesem Hintergrund eine gangbare Option ist.

Die Verleihung von Kulturpreisen durch nichtstaatliche Akteure ist begrüssenswert. Insbesondere die Auszeichnung von Evi Kliemand im Jahr 2018 und die diesjährige Auszeichnung von Rolf und Esther Hohmeister durch die Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein waren sehr erfreulich, was durch die Anwesenheit des Kulturministers unterstrichen wurde.

Wurde eine Preisverleihung über eine solche gemeinsame Plattform bereits geprüft?

Nein.

Könnten liechtensteinische Anbieter bei der Regierung diesbezüglich vorstellig werden oder wie wäre hier das Vorgehen?

Die Regierung würde aktiv auf Anbieter zugehen, sofern sich diese Möglichkeit als gangbar herausstellen sollte.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Energiekostenpauschale

Abgeordneter Patrick Risch

Bekanntlich kann die Energiekostenpauschale einfach über ein Formular über die Webseite der Landesverwaltung beantragt werden, wenn man einen Stromzähler hat mit einem eigenen Haushalt. Es gibt bezugsberechtigte Personen, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen, und hier hat der Landtag ja die Ausnahmeregelung geschaffen, dass man über die Caritas gehen könnte.

Ich habe mich auf der Caritas-Webseite umgeschaut und es ist nicht erkennbar, wo ich diesen Antrag einfach stellen kann. Das einzige Formular, das ich gefunden habe, ist sehr komplex und setzt voraus, dass ich bereits Kunde beim Amt für Soziale Dienste bin.

Ist es für diese bezugsberechtigten Personen ohne Zähler ebenso einfach, diese Energiekostenpauschale zu beantragen und zu erhalten, wie wenn ich Kunde bei den LKW wäre?

Ja. Die Caritas hat ein Antragsformular erarbeitet, das auf Anfrage als Papierversion oder als PDF-Version zur Verfügung gestellt wird. Die elektronische Beantragung wie beim ASD ist jedoch nicht möglich. Betroffene Personen, die sich beim ASD melden, werden an die Caritas verwiesen und erhalten vom ASD auf Wunsch das Antragsformular der Caritas per E-Mail zugestellt.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Tarifsysteme und Abrechnungsmethoden im Gesundheitswesen auf dem Prüfstand

Abgeordneter Mario Wohlwend

Die vier St. Galler Spitalverbunde sind aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungen, in den nächsten Monaten und Jahren insgesamt rund 440 Stellen abzubauen. Um die Nachhaltigkeit der Massnahmen zu gewährleisten, seien aber auch Verbesserungen der Rahmen­bedingungen, insbesondere die Anpassung der Tarife an die Teuerung, dringend notwendig, heisst es.

Vor allem wegen der massiven Verschiebung der Fallzahlen von stationär zu ambulant gehen die Meinungen auseinander. Es wird argumentiert, dass die heutigen Tarifsysteme und Abrechnungsmodi nicht flexibel genug seien, um auf die Veränderungen und die Teuerung im Gesundheitswesen angemessen zu reagieren. Insbesondere im ambulanten Bereich wird zunehmend mehr Flexibilität in der Abrechnung gefordert, um den Bedürfnissen der Patienten und den Entwicklungen in der medizinischen Versorgung gerecht zu werden.

Einleitend ist zu bemerken, dass mit der vorliegenden Kleinen Anfrage sehr relevante und hoch aktuelle Fragen aufgeworfen werden.

Wie wirkt sich die Verlagerung von stationär zu ambulant und die Teuerung auf die Kosten für das Landesspital des Landes Liechtenstein und die Prämienzahler aus?

Das Liechtensteinische Landesspital hat im Zusammenhang mit der Budgetierung 2024 den Ausfall an stationären Erträgen aufgrund der Regelung «ambulant vor stationär» mit rund CHF 250’000 jährlich beziffert. Die kalkulierte Teuerung von 1.5% bezogen auf den Personalaufwand des Landesspitals wirkt sich im Budget 2024 mit rund CHF 340’000 auf den Staatsbeitrag aus. Die Auswirkungen für die Prämienzahlenden sind von vielen anderen Faktoren abhängig und lassen sich somit nicht so einfach beziffern.

Wie wirkt sich die Entwicklung der vier St. Galler Spitalverbunde auf das Liechtensteinische Landesspital aus?

Die Frage ist sehr allgemein gehalten. Es wird aber davon ausgegangen, dass sie insbesondere auf den angekündigten Personalabbau der St. Galler Spitäler abzielt. Ob und wie sich dieser auf das Landesspital auswirken wird, kann nicht abgeschätzt werden.

Welche Herausforderungen stellen sich im Bereich der stationären Versorgung (Akutsomatik, Rehabilitation, Psychiatrie) hinsichtlich der Tarife?

Liechtenstein kann die notwendige Versorgung mit stationären Spitalleistungen nicht vollumfänglich selbst sicherstellen. Deswegen werden diese Leistungen grossteils über Vereinbarungen mit ausländischen Spitälern zugekauft. Dafür gelten in der Regel die im Standortkanton vereinbarten Tarife. Die Referenztarife für stationäre Leistungserbringer ohne OKP-Vertrag bemessen sich nach dem Durchschnitt der Vertragsspitäler. Ebenso orientiert sich die mit dem Landesspital vereinbarte Baserate in der Praxis an den umliegenden Vertragsspitälern. Die eigenständig zu lösenden tariflichen Herausforderungen sind daher überschaubar.

Was sind die Herausforderungen bei der Ablösung des veralteten Einzelleistungstarifs Tarmed im ambulanten Bereich?

In Liechtenstein wurde für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen auf Gesetzesstufe die geltende gesamtschweizerische Tarifstruktur für verbindlich erklärt. Die betreffende Bestimmung wurde im Jahr 2015 vom Landtag beschlossen und im Rahmen einer Volksabstimmung bestätigt. In der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz sind der Tarmed als derzeit geltende gesamtschweizerische Tarifstruktur sowie der zulässige Taxpunktwert benannt. Im Falle einer Ablösung des Tarmed als gesamtschweizerische Tarifstruktur ist die Verordnung entsprechend anzupassen. Eine Herausforderung bei der Umstellung auf einen neuen Tarif stellt die Wahrung der Kostenneutralität dar.