Kleine Anfragen an RC-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschefstellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage der stv. Abg. Fausch Sandra zum Thema: Liechtensteinische Beteiligung an Schweizer Kampagne gegen Food Waste 2019 bis 2022

Stv. Abgeordnete Sandra Fausch

«Liechtenstein beteiligt sich an Kampagne gegen ‹Food Waste›». So lautete die Überschrift im «Vaterland» im Dezember 2019. In der Schweiz ist Ende November 2019 eine drei Jahre dauernde nationale Sensibilisierungskampagne gegen Lebensmittelverschwendung angelaufen. Liechtenstein werde sich finanziell an der Kampagne beteiligen und auch hierzulande auf das Problem aufmerksam machen, hiess es in dem besagten Artikel.
Rund 70 Partner, darunter drei Bundesämter und 20 Kantone, waren der Kampagne mit dem Slogan «Save Food. Fight Waste» unter der Leitung von Pusch angeschlossen.

Daraus resultieren meine Fragen:

Hat sich die Regierung letztlich an der Kampagne beteiligt?

Wenn ja, wie hoch war die Beteiligung angesichts des vorgesehenen Rahmens von CHF 5’000 bis CHF 10’000?

Liechtenstein hat sich mit CHF 12’000 an der Schweizer Kampagne «save food, fight waste» beteiligt, welche von 2019 bis 2021 durchgeführt wurde. Hierbei handelte es sich um eine Sensibilisierungskampagne der schweizerischen Stiftung «Pusch» mit den Zielen, Bewusstsein und Wertschätzung zu schaffen sowie Verhaltensänderung zu bewirken. Kernzielgruppe waren haushaltsführende Personen zwischen 20 bis 60 Jahren.

Wenn ja, welche Massnahmen wurden hierzulande ergriffen? Dem Zeitungsbericht war zu entnehmen, dass die Kampagne auch in Liechtenstein sichtbar sein wird.

Die Beteiligung Liechtensteins an der Kampagne war ausschliesslich finanzieller Natur. Mit diesem Geld wurden unter anderem die Internetseite www.savefood.ch und Auftritte in den sozialen Medien unterstützt. Zusätzliche spezifische Massnahmen im Inland wurden nicht umgesetzt.

Wenn ja, gab es Wirkungsziele und wie lauteten diese und wie wurde die Wirkung gemessen?

Wenn nein, was waren die Gründe für eine Nicht-Beteiligung an der Kampagne?

Wie bereits erwähnt handelte es sich um eine Sensibilisierungskampagne der Stiftung «Pusch». Gemäss den ersten Ergebnissen von Stiftung «Pusch» wird die Werbekampagne als sehr effektiv beurteilt und erreichte medial rund 6 Mio. Personen.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Redundanz der kritischen Infrastruktur der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei

Abgeordneter Peter Frick

Im März 2023 hatte ich eine Kleine Anfrage bezüglich «Redundanz der kritischen Infrastruktur LNEZ zum Zweiten» gestellt. Diese bezog sich auf die Kleine Anfrage vom September 2022 bezüglich Redundanz der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei. In der Beantwortung wurde erwähnt, dass bei der kritischen Infrastruktur LNEZ bezüglich der überragenden Bedeutung in der liechtensteinischen Sicherheitsarchitektur Optimierungsbedarf sowohl im technisch-baulichen wie auch personell-organisatorischen Bereich Handlungsbedarf besteht.

In der Beantwortung im März 2023 durch das Ministerium für Inneres wurde Folgendes ausgeführt: Gestützt auf den Evaluationsbericht hat die Regierung Ende Oktober 2022 die Planung zur Realisierung des georedundanten Standorts für die polizeilichen Kernsysteme für 2023 in Aussicht gestellt. Und weiters, dass davon auszugehen ist, dass der georedundante Standort 2024 in Betrieb genommen werden kann.

Des Weiteren hat die Regierung die vertiefte Überprüfung von zwei Optimierungsvarianten in Auftrag gegeben. Einerseits eine personelle Aufstockung der LNEZ und anderseits eine Auslagerung von Aufgaben. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll der Regierung im Herbst 2023 vorgelegt werden.

Hierzu meine Fragen:

Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur Realisierung des georedundanten Standorts der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei?

Wann kann dieser für die Sicherheitsarchitektur wichtige georedundante Standort in Betrieb genommen werden?

Das Projekt «Georedundanter Standort für die polizeilichen Kernsysteme» befindet sich in der Realisierungsphase. Die benötigte IT-Infrastruktur der Landespolizei wird zusammen mit dem Amt für Informatik am Standort des neuen Rechenzentrums der Landesverwaltung realisiert. Da die Landespolizei auf Infrastrukturleistungen des Amtes für Informatik angewiesen ist, können die georedundanten Kernsysteme (Notruftelefonie, Alarmierung BORS, Polycom-Funk, Einsatzleitsystem) erst nach Abschluss des Umzugs der AI-Systeme an den neuen Standort implementiert und in Betrieb genommen werden, was voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 der Fall sein wird.

Die kritischen Kernsysteme der Landespolizei werden dann redundant an den Standorten «Polizeigebäude» und «Rechencenter LLV» betrieben werden. Zusätzlich werden beim Rechencenter LLV auch zwei LNEZ-Notfallarbeitsplätze aufgebaut, die es der Landespolizei bei einem Totalausfall des Polizeigebäudes erlauben, ihren Auftrag der Führung und Bewältigung von Notlagen weiterhin zu erfüllen – wenn auch in einem reduzierten Umfang.

Was hat die vertiefte Überprüfung der zwei Optimierungsvarianten ergeben?

Bis wann liegt die Machbarkeitsstudie diesbezüglich der Regierung vor?

Die Machbarkeitsstudie zu den Optimierungsvarianten LNEZ liegt derzeit in einem Entwurf vor und zeigt die personellen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen der Varianten Aufstockung der LNEZ und Auslagerung von Aufgaben auf. Die Machbarkeitsstudie mit der empfohlenen Optimierungsvariante wird wie angekündigt im Herbst der Regierung zur Kenntnisnahme und Entscheidung vorgelegt werden.

Beim Amt für Informatik sind viele weitere Systeme in Betrieb, welche für die Sicherheitsarchitektur Liechtensteins wichtig sind. Wie ist der aktuelle Stand im Kontext der Redundanz für diese Systeme?

Die Netzwerkarchitektur des LLV-Landesnetzwerkes sowie die dazugehörigen IT-Dienste sind redundant und hochverfügbar aufgebaut. Die Infrastruktur- und Sicherheitskomponenten wie Router, Switches, Firewalls, Datenspeicher etc. sind alle in einem Verbund konfiguriert, damit bei einem Ausfall einer Verbindung oder Komponente eine zweite den Dienst nahtlos übernehmen kann.

Mit dem Bezug des neuen Rechenzentrums in Eschen im Jahr 2024 wird zudem eine begrenzte geographische Redundanz geschaffen und die Netzwerkarchitektur optimiert, um die Ausfallsicherheit für kritische IT-Dienste zusätzlich zu erhöhen.


Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Rentabilität der Eigenstromerzeugung

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Trotz grosszügiger Subventionen für PV-Anlagen wird in der Bevölkerung der Unmut über verhältnismässig geringe Einspeisevergütungen bei gleichzeitig hohen Strompreisen laut.

Mit dem Kauf eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden, um eine noch bessere Rentabilität der PV-Anlage zu erzielen. Unabhängig davon, ob ein anderer Verbraucher am überregionalen Stromnetz gerade Bedarf hat, kann der Strom so für den eigenen Gebrauch vorgehalten werden.

Darüber hinaus gibt es Stimmen, die eine noch grosszügigere Subventionspolitik für PV-Anlagen oder eine Ausweitung auf Batteriespeicher fordern. In der politischen Debatte und bei Investitionsentscheidung standen bisher primär die Investitionskosten und die Amortisationszeit im Vordergrund und weniger die mögliche Rendite oder die gesparten Kosten über die Lebensdauer.

Aus diesem Grund stellen sich mir die folgenden Fragen, die sich jeweils auf eine Lebenszeit von 20 Jahren und eine PV-Anlage von 20kWp mit einem Eigenverbrauchsanteil von 20% richten:

Wie hoch ist der über die Lebensdauer kumulierte Gewinn, einschliesslich der Opportunitätserlöse durch die eingesparten Strombezugskosten, bestehend aus Stromkosten und Netznutzungsgebühren?

Wie hoch sind im Vergleich dazu die Investitionskosten des Eigentümers und die Förderungen von Land und Gemeinde? Ist der von dieser Anlage produzierte Strom somit zu einem grossen Teil von der Allgemeinheit finanziert, auch wenn sich die Anlage in privatem Eigentum befindet und die Einspeisevergütung sowie die Opportunitätserlöse vorwiegend dem Eigentümer zugutekommen?

Die Kosten einer Photovoltaik-Anlage auf einem bestehenden Dach kann derzeit mit rund CHF 38’000 angenommen werden. Nach Abzug der Förderungen von Land und Gemeinde in der Höhe von CHF 23’000 verbleibt eine Nettoinvestition von CHF 15’000. Gemäss Wirtschaftlichkeitsrechner von Swisssolar (www.swisssolar.ch) erzielt die Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren selbst bei einer Mindesteinspeisevergütung von 6 Rp/kWh einen Gewinn von CHF 3’000.

Worauf ist die Diskrepanz zwischen der Einspeisevergütung und der Strombezugspreise zurückzuführen?

Gemäss Energieeffizienzgesetz kommt für eingespeisten PV-Strom die marktorientierte Stromvergütung zur Anwendung, welche nach unten mit einer Mindestvergütung von 6 Rp/kWh garantiert wird. Die marktorientierte Stromvergütung ist somit vom dynamischen Preis (Stundenpreise) Strombörse abhängig. Die Einspeisung ist von Netzgebühren (Ausspeiseprinzip) befreit.

Die Strombezugspreise sind von den Netzkosten, den Abgaben und vom Energiepreis des jeweiligen Anbieters abhängig. Beim Bezug von Strom werden Messkosten und Netzgebühren berechnet.

Netzkosten und Abgaben sind für alle Netzbenutzer reguliert und deshalb einheitlich geregelt. Der Energiemarkt ist liberalisiert und es treten neben den LKW auch weitere Anbieter am Strommarkt auf. Die verschiedenen Anbieter können verschiedene Preismodelle anbieten. Die LKW bietet für Haushaltskunden derzeitig feste Tarife nach Hoch- und Niedertarifzeiten an.

Könnte die LKW im Rahmen der Eignerstrategie dazu angehalten werden, dynamische Strompreise anzubieten, um diese Diskrepanz zu verringern und was würde die Regierung davon halten?

Mit einem dynamischen Strompreis können Kunden von den schwankenden Strompreisen am Markt profitieren, wenn sie ihren Energieverbrauch entsprechend anpassen. Dies ist energiepolitisch gesehen von Vorteil, da PV und Windstrom verstärkt dann genutzt werden, wenn diese in grossen Mengen anfallen und die Energiepreise entsprechend tief sind. Die Regierung erachtet die Option von dynamischen Preismodellen daher durchaus für sinnvoll. Im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Eignerstrategie der LKW soll daher geprüft werden, inwiefern diese Option aufgenommen werden kann.

Ab wann ist damit zu rechnen, dass über längere Zeit signifikante Stromüberschüsse im überregionalen Stromnetz vorhanden sind, sodass Batteriespeicher energiepolitisch erforderlich sind?

Signifikante Stromüberschüsse im liechtensteinischen Netz werden frühestens ab 2030 erwartet. Für die Speicherung von Stromüberschüssen gibt es verschiedene Ansätze, welche nach der jeweiligen Systemeffizienz zu bewerten sind. Private Energie-Kleinspeicher wie beispielsweise Batteriespeicher können zwar für den Einzelnen von Vorteil sein, mindern aber aufgrund der Verluste beim Ein- und Ausspeichern die Effizienz des gesamten Stromsystems. Damit Kleinspeicher einen positiven Beitrag für die allgemeine Versorgungssituation leisten können, ist es daher wichtig, dass Kleinspeicher nach einem dynamischen Marktsignal übergeordnet bewirtschaftet werden. Grundsätzlich sollte, bevor in eine Speicherung mit Energieverlusten investiert wird, die Systemeffizienz mittels Nachfrageanreizen wie dynamischen Preismodellen oder das Laden von Elektrofahrzeugen über Tag optimiert werden. Mit dem technologischen Fortschritt wird es in Zukunft auch möglich sein, dass Batterien von Elektrofahrzeugen als Speicher genutzt werden können sowie Saisonspeichertechnologien wie Power-to-x im europäischen Gesamtverbund eingesetzt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Energieeffizienz von Gebäuden

Mit dem Energieausweis steht ein einfaches Instrument zur Verfügung, damit sich Mieterinnen und Käufer von Liegenschaften über die zu erwartenden Heizkosten für ein Gebäude orientieren können. So verbrauchte ein Neubau aus dem Jahr 1975 noch etwa 220 Kilowattstunden pro Quadratmeter, wohingegen gemäss aktuellem Baustandard in der Schweiz, der mit der aktuellen Revision des Baugesetzes in Liechtenstein eingeführt werden soll, noch maximal 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter erwarten lässt. Mit einer Sanierung älterer Gebäude kann demnach viel Geld eingespart werden.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie hoch sind die zu erwartenden Heizkosten pro Jahr bei einem Gebäude aus dem Jahr 1975, das mit Öl geheizt wird, im Vergleich zu einem Neubau mit Wärmepumpe als Heizungsquelle?

Bei einem mit Erdöl beheizten Gebäude aus dem Jahr 1975 betragen die Energie- und Unterhaltskosten mit aktuellen Energiepreisen rund CHF 7’300, bei einem Neubau mit Wärmepumpe liegen diese bei rund CHF 1’100.

Wie hoch sind die Förderungen des Landes und der Gemeinden bei der Sanierung von älteren Gebäuden?

Es gibt flächenabhängige Förderungen für die Wärmedämmung, die im Durchschnitt rund einen Drittel der Sanierungskosten abdecken. Zudem werden weitere Förderbeiträge beim Austausch des Heizsystems ausbezahlt, die bis zu einem Drittel der Investitionskosten decken. Für Sanierungen mit Standard Minergie-P oder Minergie-A werden weitere CHF 15’000.- staatlich gefördert. Falls im Rahmen der Sanierung eine Photovoltaikanlage mit 20 kWp installiert wird, können zusätzliche Fördermittel in der Höhe von CHF 23’000.- beansprucht werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann auch in einem sanierten älteren Gebäude eine Wärmepumpe eingebaut werden?

Wärmepumpen können grundsätzlich bei allen Gebäuden eingebaut werden. Für die Effizienz der Anlage ist es von Vorteil, wenn die Vorlauftemperatur nicht mehr als 55 °C beträgt. Höhere Vorlauftemperaturen können mit sogenannten Hochtemperatur-Wärmepumpen bedient werden.

Welche Alternativen zu Wärmepumpen gibt es, um in einem sanierten älteren Gebäude eine umweltschonende Heizung einzubauen?

Die fossilfreien Alternativen zu Wärmepumpen sind Holz- oder Pelletheizungen und Nah- oder Fernwärmeanschlüsse.

Müssten funktionierende Öl- oder Gasheizungen bei älteren Gebäuden ersetzt werden?

Nein. Solange die Luftreinhaltungsvorschriften eingehalten werden, dürfen diese weiter betrieben werden.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Stiftung Agrarmarketing

Abgeordneter Markus Gstöhl

Am 6. Dezember haben die Landwirte von der Stiftung Agrarmarketing ein Schreiben erhalten. In dem werden die Landwirte eingeladen, ein Projektvorhaben zu präsentieren und einen Antrag um finanzielle Förderung zu stellen.

Dazu meine Fragen:

Kommen die Fördergelder bei den Landwirten an? Falls ja, ist dies in den Abrechnungen ersichtlich?

Ja, sofern förderungswürdige, also den Förderkriterien entsprechende Anträge von Landwirtinnen und Landwirten eingereicht werden, erhalten diese den Förderbeitrag und können gemäss Projektantrag darüber verfügen. Die Mittel müssen zweckgebunden für das Projekt eingesetzt werden. Diese Zahlungen werden von der Stiftung verbucht und sind somit in deren Abrechnungen ersichtlich.

In der Vergangenheit sind sehr viele Projekte gelaufen beziehungsweise gestorben. Wie sehen die effektiven Erfolge aus?

Über die Stiftung Agrarmarketing werden Projekte unterstützt, die den Absatz, die Verarbeitung und die Vermarktung von liechtensteinischen landwirtschaftlichen Produkten fördern. Diese könnten ohne die Unterstützung der Stiftung kaum oder nur schwierig realisiert werden. Dabei geht es auch um die Entwicklung, den Aufbau und die Umsetzung von Vermarktungsaktivitäten. Somit werden Erfolge nicht nur im monetären Sinn verstanden. Diese sind vielmehr auch darin zu sehen, dass neue Ideen entwickelt, umgesetzt und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Solche Ideen können allenfalls auch für weitere Projekte genutzt werden. Ein wichtiger Zweck dieser Unterstützung ist, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte vermehrt mit der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen beschäftigen und die Verantwortung dafür übernehmen. Dank der Unterstützung durch die Stiftung Agrarmarketing konnten mehrere Betriebe die Direktvermarktung aufbauen und erfolgreich umsetzen. Dass viele geförderte Projekte eingestellt wurden, trifft so nicht zu. Ein nennenswerter Erfolg ist z.B. der Stand der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) an der LIHGA, an welchem eine Vielfalt von landwirtschaftlichen Produkten aus Liechtenstein der Bevölkerung vorgestellt wird.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen

Ich möchte gleich vorausschicken: Ich verstehe die Antworten auf folgende Fragen als allgemeine Aufklärung und nicht als Kritik. Womöglich wäre es auch eine Anregung, zu den häufigsten Fragen zum Thema einen Fragen- und Antwortenkatalog aufzuschalten, welcher dabei hilft, solche Fragen im Alltag rasch zu beantworten.

Die Anzahl ukrainischer Flüchtlinge in Liechtenstein ist aufgrund der gelebten Solidarität hoch. Das humanitäre Engagement ist meines Erachtens nach begrüssenswert und Schutzsuchenden muss geholfen werden. Punkt.

Das Thema Flüchtlinge beziehungsweise Migranten ist auch medial stark präsent. Weniger bei uns im Land als vielmehr in Ländern, in denen massive Probleme vorherrschen. Darum kommen in der Bevölkerung bei uns viele Fragen auf, die nur zum Teil beantwortet werden können. Falsche Vorstellungen aus dem Ausland führen oft zu Vorurteilen. Diesen kann man nur durch Transparenz beikommen.

Daher erlaube ich mir nun, meine Fragen zu stellen:

Die Regierung informiert auf ihrer Homepage seit Beginn des Ukrainekrieges über den aktuellen Status und aktualisiert diesen wöchentlich. Das Ausländer- und Passamt stellt seit Frühjahr 2022 umfangreiche Informationen (inkl. FAQ) – grösstenteils mehrsprachig (deutsch / ukrainisch / russisch) – in elektronischer Form zur Verfügung.

Stimmt es, dass Personen mit Schutzstatus S zu Urlaubszwecken in ihr Heimatland, in dem Krieg herrscht, reisen dürfen? Falls ja, wie lässt sich das begründen?

Eingangs ist anzumerken, dass die Aufnahme der Schutzbedürftigen seit mittlerweile mehr als eineinhalb Jahren eine grosse Herausforderung für unser Land darstellt. Durch eine pragmatische und konsequente Herangehensweise und grossen Einsatz der Bevölkerung, der Gemeinden und Amtsstellen sowie weiteren Institutionen kann diese Herausforderung bisher sehr gut bewältigt werden. Reisen von Schutzbedürftigen in die Heimat sind nach vorgängiger Information des Ausländer- und Passamts (APA) bis zu 14 Tage grundsätzlich möglich. Längere Auslandsaufenthalte werden im Einzelfall geprüft, wobei die Auszahlung von Fürsorgeleistungen nach 14 Tagen eingestellt wird. Die häufigsten Reisegründe sind Besuche der Familie, Pflege von Angehörigen, Arztbesuche und Prüfungstermine an Schulen oder Universitäten.

Welche Alltagsgegenstände, zum Beispiel Handys, Autos, Kreditkarten, werden bei der Einreise als Vermögenswert angerechnet und wie ist die Regelung bezüglich dazu?

Das Asylgesetz (AsylG) und die Asylverordnung (AsylV) sehen vor, dass Vermögenswerte, die die Schutzbedürftigen bei der Einreise bei sich haben, zum Zweck der Rückerstattung der Kosten sichergestellt werden können. Barmittel über CHF 300.- pro Erwachsenem und CHF 150.- pro Kind werden den Schutzbedürftigen belassen. Fahrzeuge werden derzeit nicht sichergestellt, da der Sicherstellungsprozess in den meisten Fällen mehr Kosten verursacht, als der spätere allfällige Verkauf des Fahrzeugs. Schmuckgegenstände werden bei entsprechenden Hinweisen ebenfalls sichergestellt. Sofern sich die Schutzbedürftigen weigern, die Vermögenswerte abzugeben, werden die Fürsorgeleistungen entsprechend gekürzt.

Dürfen Personen mit Schutzstatus S über das Geld, das sie bei der Arbeit bei uns verdienen, frei verfügen?

Nein, es gilt die Lohnzession. Wenn Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wird der gesamte Lohn an den Staat abgetreten und die Personen erhalten neben den Fürsorgeleistungen und dem Taschengeld lediglich eine Motivationsprämie von CHF 3 pro geleistete Arbeitsstunde ausbezahlt. Im Zeitpunkt der Ausreise werden die angefallenen Kosten mit dem Lohnguthaben verrechnet.

Wie viele Flüchtlinge gehen derzeit einer geregelten Arbeit nach und wie viele davon besitzen den Schutzstatus S?

Derzeit werden durch die Flüchtlingshilfe (FHL) rund 600 Personen betreut. Dies sind Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und insgesamt rund 540 Schutzbedürftige aus der Ukraine. Insgesamt gehen 98 betreute Personen einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Schutzbedürftigen sind 344 Personen zwischen 18 und 65 Jahre alt. Hiervon sind 72 Personen erwerbstätig. Dies entspricht knapp 21%. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei vielen Schutzbedürftigen um Frauen mit Betreuungspflichten für ein oder mehrere Kinder handelt.

Wie hoch sind bisher die Kosten, die durch die aktuelle Flüchtlingskrise für das Land Liechtenstein entstanden sind?

Im Asylbereich ist gestützt auf die mutmassliche Rechnung für das Jahr 2023 von Kosten für das Flüchtlingswesen (Betreuung Aufnahmezentrum, Verfahrenskosten, Rechtsberatungen und Sozialhilfe) in Höhe von CHF 9.6 Mio. auszugehen. Zur Abgrenzung mit den Kosten des „regulären Flüchtlingswesens“, d.h. ohne die vorliegende Krise, eignet sich ein Vergleich mit dem Jahr vor Kriegsbeginn. Die Kosten für das Flüchtlingswesen haben sich von 2021 mit CHF 1.5 Mio. auf CHF 4.4 Mio. im Jahr 2022 erhöht. Hierzu ist anzumerken, dass die Kosten gleichzeitig im Land wieder in den Wirtschaftsverkehr einfliessen, u.a. im Einzelhandel, bei Vermietern und Gewerbetreibenden im Land. Im Bildungsbereich entstehen für den Lernhub im Jahr 2023 Kosten in der Höhe von rund CHF 0.5 Mio.

 


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Strompreise im Vergleich zur Schweiz?

Abgeordneter Wendelin Lampert

Die LKW konnten die Strompreise per Juni und Oktober wieder etwas senken und haben angekündigt, diese auf Anfangs 2024 nochmals zu reduzieren. Anders in der Schweiz, hier werden die Strompreise gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) teilweise deutlich ansteigen.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie hoch ist der Strompreis der LKW in Liechtenstein ab 1.1.2024 im Vergleich zum Durchschnitt der Schweiz?

Die Strompreise für die Haushalts- und Gewerbekunden für 2024 werden durch die LKW erst im November festgelegt. Per 1. Oktober 2023 beträgt der durchschnittliche Strompreis für LiStrom natur 18.1 Rp/kWh. Im Vergleich dazu liegt der Medianwert der Strompreise in der Schweiz per 1. Januar 2024 bei 15.63 Rp/kWh. Die LKW haben bereits angekündigt, dass die Preise auf das Jahr 2024 voraussichtlich nochmals reduziert werden können.

Wie hoch ist der Strompreis der LKW in Liechtenstein ab 1.1.2024 im Vergleich zum Durchschnitt der an Liechtenstein angrenzenden Gemeinden des Kantons St. Gallen?

Der Durchschnitt der Strompreise für Haushaltskunden in den angrenzenden Gemeinden des Kantons St. Gallen beläuft sich ab 1.1.2024 auf 19.4 Rp/kWh, Gewerbekunden bezahlen im Durchschnitt 18.5 Rp/kWh. Somit liegen die Strompreise der LKW bereits per 1. Oktober 2023 unter dem Durchschnitt der Nachbargemeinden im Kanton St. Gallen und werden per 1. Januar 2024 voraussichtlich nochmals tiefer sein.

Was sind nach Ansicht der Regierung die wesentlichen Gründe für diese unterschiedliche Entwicklung?

Im Gegensatz zu Liechtenstein ist der schweizerische Strommarkt nur im Bereich der Grosskunden liberalisiert. Für die Kunden in der Grundversorgung müssen die schweizerischen Energieversorger gemäss Vorgaben der ELCOM die Strompreise für das Folgejahr jeweils bis Ende August festgelegt haben. Dies führt dazu, dass die Energiemengen, die nicht mit eigenen Kraftwerken erzeugt werden können, in der Regel bis zu diesem Zeitpunkt eingekauft werden. Deshalb haben die im 2. Halbjahr 2022 gestiegenen Strommarktpreise erst verzögert zu Aufschlägen in den CH-Endkundentarifen geführt. Die Differenzen zu den einzelnen Energieversorgern in der Schweiz ergeben sich primär aus dem Eigenversorgungsgrad und der angewandten Beschaffungsstrategie.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: CO2 Ausstoss pro Kopf, Eigenversorgungsgrad und bewilligte PV Anlagen in Liechtenstein?

Regelmässig wird im Land die Meinung geäussert, dass der CO2 Ausstoss von Liechtenstein aufgrund seiner Kleinheit nicht relevant sei.

Gemäss der Klimastrategie 2050 produzierte im Jahr 2019 ein Einwohner bzw. eine Einwohnerin in Liechtenstein durchschnittlich 4,83 Tonnen CO2eq Treibhausgase. 80 % gehen auf den Energiesektor zurück mit Heizung und Verkehr, gefolgt von der Landwirtschaft mit 13 %, den industriellen Gasen mit 5 % sowie Abfall und Abwasser mit 1 %. Nicht inbegriffen sind dabei die Treibhausgasemissionen aus Importgütern oder dem Konsum von Waren im Ausland, die etwa doppelt so hoch sein dürften wie im Inland.

Der Eigenversorgungsgrad dürfte in der Schweiz massiv höher sein als in Liechtenstein. Dementsprechend ist die Schweiz auch weniger auf Strom aus PV-Anlagen angewiesen, als Liechtenstein dies ist. Diese Tatsache scheint bei der aktuellen Debatte regelmässig von einigen Personen nicht berücksichtigt zu werden.

Des Weiteren wird regelmässig behauptet, dass Neubauten sowieso mit PV-Analgen erstellt würden. Wenn dem so wäre, würde im Prinzip ja nichts gegen einen PV-Pflicht sprechen, da die PV-Pflicht in diesem Fall bereits Realität wäre. Mir sind leider Neubauten bekannt, welche ohne PV-Anlage erstellt wurden.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

An welcher Stelle liegt Liechtenstein weltweit betrachtet beim CO2-Ausstoss pro Kopf im Inland?

Gemessen am CO2-Ausstoss pro Kopf und basierend auf den Daten des Klimainventars 2021 liegt Liechtenstein auf Platz 93 von 213 Ländern (Quelle Statistika). Liechtenstein liegt damit pro Kopf in der vorderen Hälfte der weltweiten CO2-Verursacher.

An welcher Stelle liegt Liechtenstein weltweit betrachtet beim CO2-Ausstosss pro Kopf, wenn man die Importgüter und den Konsum von Waren im Ausland berücksichtigt?

Im Klimainventar wird gemäss den UNO-Richtlinien nur der im Inland verursachte CO2-Ausstoss erhoben. Der Import von Waren aus dem Ausland sowie Reisen im Ausland werden nicht erfasst. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erstellt jedoch auf der Basis von Import- und Exportdaten Berechnungen von CO2-Emissionen, welche auch den Konsum der einzelnen Länder einschliesst. Für Liechtenstein liegen keine eigenständigen Berechnungen vor, da der Import innerhalb der Zollunion mit der Schweiz nicht klar abgegrenzt werden kann. Die Schweiz ist hingegen in der OECD-Rangliste erfasst und liegt auf Platz 32 bei den CO2-Emissionen der Produktion und des Konsums gemäss den letzten Daten von 2018. In der Schweiz sind die indirekten Emissionen pro Kopf rund doppelt so hoch wie die Emissionen im Inland. Es kann von einem ähnlichen Verhältnis in Liechtenstein ausgegangen werden. Damit läge Liechtenstein unter Berücksichtigung der indirekten Emissionen zwischen Platz 30 und 40.

Wie hoch ist der Eigenversorgungsgrad in der Schweiz und wie hoch ist der Eigenversorgungsgrad in Liechtenstein?

Gemäss Energiestatistik 2022 beträgt die Quote der Eigenversorgung in Liechtenstein aus einheimischen Energieressourcen an der gesamten Energieversorgung 13%.

In der Schweiz beträgt diese Quote gemäss Bundesamt für Statistik 27%.

Wie viele Neubauten wurden im Jahr 2023 in Liechtenstein prozentual ohne eine PV-Anlage beantragt oder bewilligt?

Bis Ende September 2023 wurden 49 neue Wohnbauten (27 Einfamilienhäuser und 22 Mehrfamilienhäuser) vom Amt für Hochbau und Raumplanung bewilligt oder befinden sich im Genehmigungsverfahren. 6 dieser 49 Neubauprojekte beinhalten keine PV-Anlage. Dies entspricht 12%.

Ist die Regierung der Meinung, dass einer der kommenden Generationen das Erdöl, Erdgas und Uran ausgehen wird?

Erdöl, Erdgas und Uran sind endliche Ressourcen. Bis wann diese Ressourcen ausgehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deren Verbrauch sowie die verfügbaren Reserven verändern sich kontinuierlich. Durch den technischen Fortschritt wie bspw. Fracking kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft neue Quellen erschlossen werden können. Hingegen ist klar, dass die Verbrennung von Erdöl und Erdgas die hauptsächliche Ursache für den menschengemachten Klimawandel ist. Der Ausstieg von fossilen Energien ist daher eine absolute Notwendigkeit, um die Klimaerwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, und muss daher so rasch wie möglich vorangetrieben werden.


 

Kleine Anfrage der stv. Abg. Fausch Sandra zum Thema: Taiwan-Frage und Liechtensteins mögliche wirtschaftliche Betroffenheit

Stv. Abgeordnete Sandra Fausch

Die vorgesehene Wiedervereinigung Chinas mit Taiwan soll laut Aussagen des chinesischen Machthabers Xi Jinping bis 2027 vollzogen werden. Taiwan droht die Invasion. Peking sei nicht dazu verpflichtet, auf den Einsatz von Gewalt zu verzichten, so Xi Jinping wörtlich.
Die Taiwan-Frage ist von internationalem Interesse, nicht zuletzt wegen Taiwans Marktstellung im Bereich Halbleiter und Chips. Mit einem Marktanteil von 70 Prozent ist das Land Weltlieferant von Halbleitern und Computerchips – Grundlagen in der Industrie.

Vor diesem technischen Hintergrund ergeben sich mir folgende Fragen:

Wie schätzt die Regierung Liechtensteins die Lage derzeit ein?

Die Nationale Wiedervereinigung von Taiwan mit der Volksrepublik China ist für die Volksrepublik eine der drei «historischen Aufgaben» (1. Modernisierung, 2. Wiedervereini­gung und 3. Sicherstellung des Weltfriedens/Förderung der gemeinsamen Entwicklung). Gemäss Experten ist die Taiwan-Frage daher von äusserst hoher Bedeutung für die Volksrepublik. Während Präsident Xi, gemäss verschiedener Quellen, das chinesische Militär angehalten hat, bis 2027 gefechtsbereit zu sein, erstreckt sich der Zeithorizont für die Erreichung der historischen Ziele Chinas bis zum Jahr 2049. Zur zukünftigen Entwicklung der Situation gibt es verschiedenste Expertenmeinungen. Einige Expertenstimmen heben in ihren Analysen hervor, dass ein militärisches Eingreifen mit erheblichen Risiken für die Volksrepublik China verbunden wäre und deshalb eine nicht-militärische Lösung der Taiwan-Frage aktuell eher im Interesse Chinas sei. Andere Experten sehen die Situation jedoch kritischer und warnen vor den Konsequenzen einer möglichen Eskalation.

Kann die Regierung einschätzen, welche Folgen eine Blockade des Halbleiterexports für die liechtensteinische Wirtschaft hat?

Eine Blockade würde einen Unterbruch der Lieferketten nach sich ziehen, der erhebliche Auswirkungen auf die Produktion, Verfügbarkeit und die Kosten von sehr vielen Produkten des täglichen Lebens hätte. Praktisch alle exportorientierten liechtensteinischen Unternehmen benötigen in irgendeiner Form Mikrochips für ihre Produktion.

Ist der Regierung bekannt, ob seitens Wirtschaftsverbänden Besorgnisse hinsichtlich der Halbleiterfrage bestehen?

Die Regierung steht mit den Wirtschaftsverbänden im regelmässigen Austausch zu aktuellen Themen, dazu gehört insbesondere mit der LIHK auch die Verfügbarkeit strategisch wichtiger Güter und die Problematik der Lieferketten.

Gibt es konkrete Präventionsgedanken oder bereits Massnahmen für das Szenario von Lieferengpässen?

Die USA und Europa sind dabei, ihre eigene Halbleiter-/Chip-Produktion aufzubauen bzw. auszubauen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben in den letzten Jahren substantielle industriepolitische Massnahmen in die Wege geleitet und Investitionen mitfinanziert. Aus liechtensteinischer Sicht sind Massnahmen zur Reduktion einseitiger Abhängigkeiten und zur Diversifizierung von Lieferketten zu begrüssen. Vor allem die Lieferengpässe während der Corona-Pandemie haben die bestehenden Abhängigkeiten verdeutlicht und das Bewusstsein um die damit verbundenen Risiken geschärft. Es ist jedoch zu bedenken, dass Halbleiter-Produkte und die Anforderungen an deren Produktion sehr unterschiedlich und die Prozesse derart komplex sind, dass die Weltwirtschaft und damit auch die liechtensteinische Wirtschaft in absehbarer Zeit kaum auf die taiwanesische Produktion verzichten können wird.


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Wirtschaftlichkeit erneuerbare Heizungsanlagen

Abgeordneter Daniel Oehry

Das Referendumskomitee Baugesetz behauptet in seiner an alle Haushalte verteilten Broschüre, dass die Investitionen in erneuerbare Heizungsanlagen das Bauen verteuern und sogar zu Mietpreiserhöhungen führt.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie viel teurer ist eine moderne Wärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung für ein Einfamilienhaus bezogen auf die einmalige Investition und eine erwartete Betriebsdauer von 25 Jahren?

Wie im Bericht und Antrag Nr. 14/2023 zur Umsetzung der Gebäuderichtline II festgehalten, ist eine moderne Wärmepumpe in einer Langfristbetrachtung günstiger und nicht teurer als eine Gasheizung. Die höheren Investitionskosten einer Luft-Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung können je nach Energiepreisen innert fünf bis zwölf Jahren amortisiert werden. Unter Berücksichtigung der Energiepreise 2021 und der staatlichen Förderungen beträgt die Einsparung über die Dauer von 25 Jahren rund CHF 10’000. Bei Energiepreisen, wie sie anfangs 2023 verrechnet wurden, sind Wärmepumpen über eine Laufzeit von 25 Jahren um rund CHF 35’000 günstiger als Gasheizungen.

In Mietwohnungen sind neben dem Mietpreis vor allem auch die Nebenkosten relevant. Wie hoch sind die durchschnittlichen Energiekosten für die Heizung bei einer Gasheizung im Vergleich zu einer Wärmepumpe?

Bei Mietwohnungen variieren die Energie-Nebenkosten stark, da der Energieverbrauch in Bestandsbauten sehr unterschiedlich sein kann. Eine allgemeine Aussage in Franken ist deshalb nicht ohne weiteres möglich. Es zeigt sich jedoch in vielen Fällen, dass bei Neubauten mit einer Wärmepumpe die Nebenkosten deutlich tiefer ausfallen als bei einer Wärmeerzeugung mit einer Gasheizung.

Welches Heizsystem ist in einem Neubau über eine Betriebsdauer von 25 Jahren am wirtschaftlichsten?

Bei neuen Einfamilienhäusern ist die Luft-Wärmepumpe über die Lebensdauer betrachtet das günstigste Heizsystem. Dies ist auch der Fall, wenn bei einem bestehenden Einfamilienhaus die Heizung ersetzt wird. Je nach Situation und Wärmedichte kann der Anschluss an eine Nah- oder Fernwärmeinfrastruktur noch günstiger ausfallen.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: arbeitsrechtliche Klage gegen den LRF

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Wie den Medien zu entnehmen ist, klagt eine langjährige Journalistin gegen Radio L wegen einer missbräuchlichen Kündigung. Dies, nachdem der Verwaltungsrat diverse Angebote für eine aussergerichtliche Einigung abgelehnt habe. In einem «Vaterland»-Artikel vom September wird das Prozessrisiko für Radio L auf mehr als CHF 100’000 geschätzt. Die Schätzung ergibt sich aus Entschädigung, Gerichtskosten und Anwaltskosten, die Radio L möglicherweise bezahlen muss, sofern das Gericht die Kündigung der Mitarbeiterin als missbräuchlich beurteilt. Gemäss jüngsten Aussagen der Regierung und der Verantwortlichen des Radio L ist der LRF nicht imstande, so eine Summe aus eigenen Mitteln aufzubringen.

Hierzu meine Fragen:

Wie hoch schätzt die Regierung beziehungsweise der LRF das finanzielle Prozessrisiko ein und werden für diesen Fall Rückstellungen in der Buchhaltung gemacht?

Die Klage wurde dem LRF vom Landgericht am Mittwoch, 04.10.2023, zugestellt. Der Verwaltungsrat hatte daher noch keine Möglichkeit, die Klage und die geltend gemachten Ansprüche eingehend zu prüfen. Der Verwaltungsrat wird nun zeitnah zusammen mit dem Rechtsvertreter des LRF die Klage und den möglichen Verfahrensaufwand analysieren. Basierend darauf werden nach buchhalterischen Grundsätzen entsprechende Rückstellungen gebildet.

Wie wird der eventuelle finanzielle Aufwand zum Beispiel für Juristen, Gutachten und Zahlungen an die Klägerin, sofern der Prozess verloren geht, finanziert?

Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens und Rückstellungen wird der LRF in seinem Budget 2024 abbilden. Die im 2023 anfallenden Kosten können aus dem diesjährigen Budget inklusive bereits bewilligter Nachtragskredit bezahlt werden.

Warum verwehrte sich der Verwaltungsrat von Radio L einer aussergerichtlichen Einigung?

Der Verwaltungsrat des LRF ist nach Abwägung aller Umstände zur Ansicht gelangt, dass eine Weiterführung des Anstellungsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Eine einvernehmliche Lösung war für die involvierten Personen und mit Blick auf die Gewährleistung eines ordnungsgemässen Betriebs nicht möglich. Der Verwaltungsrat hat daher das Arbeitsverhältnis auf Ende Juli 2023 ordentlich gekündigt.

Durch welche Kanzlei lässt sich der LRF im besagten Arbeitsrechtsprozess anwaltschaftlich vertreten und welche Kosten sind für diese Aufwände zu erwarten?

Der LRF wird im Gerichtsverfahren durch die Roth+Partner Rechtsanwälte AG vertreten. Die Kosten der Rechtsvertretung bemessen sich nach dem tatsächlich anfallenden Zeitaufwand und stehen derzeit noch nicht fest.

Wie hoch fällt der Landesbeitrag an Radio L aus, den die Regierung für das Jahr 2024 beim Landtag beantragen wird?

Das Budget 2024 wird derzeit überarbeitet und wird dem Landtag im Rahmen des Landesvorschlags 2024 unterbreitet


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Betriebseinstellung des «Volksblatts»

Das «Volksblatt» musste am 4. März 2023 aufgrund einer aussichtlosen finanziellen Zukunft nach knapp 145 Jahren seine Tätigkeit einstellen. Im Jahr 2021 erhielt das «Volksblatt» CHF 570’000 und das «Vaterland» CHF 964’000 staatliche Mittel aus dem Medienförderungstopf. Dieser Staatsbeitrag konnte offensichtlich das Überleben der ältesten Tageszeitung nicht sichern. Durch die Schliessung des «Volksblatts» ist Liechtenstein um ein wichtiges Informationsorgan mit einem historisch wertvollen Archiv ärmer geworden. Selbstverständlich sollen nichtwirtschaftlich operierende Medien keinen Anspruch auf ein Weiterbestehen haben. Gerade deshalb darf auch die Rettung des Radio L nicht ohne Weiteres in Abhängigkeit zum Verlust des «Volksblatts» gestellt werden. Nach meiner Auffassung sind alle Medien gleich zu behandeln, eine Bevorzugung von Staatsmedien lehne ich ab.

Hierzu meine Fragen:

Sind die Geschäftsleitung und/oder der Verwaltungsrat des «Volksblatts» in den zwei Jahren vor dessen Einstellung jemals bei der Medienministerin vorstellig geworden und haben um eine Erhöhung der Medienförderung gebeten? Wenn ja, wie oft und was war das Ergebnis?

Gab es Interventionen von bestehenden Medienunternehmen, um die Medienförderung zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Form und was war das Ergebnis?

Im November 2021 fand ein Treffen mit den Verantwortlichen des Volksblattes statt, an welchem die zukünftige Ausgestaltung der Medienförderung thematisiert wurde. Am 21. Dezember 2021 ist beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt ein gemeinsames Schreiben vom Vaduzer Medienhaus und dem Volksblatt eingelangt, in welchem die beiden Medienhäuser vorschlagen, im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Medienförderungsgesetzes die indirekte Medienförderung um 25% zu erhöhen. Begründet wurde dies mit erhöhten Kosten in der Frühzustellung. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung in der vorgeschlagene Revision des Medienförderungsgesetzes berücksichtigt.

Ab welchem Zeitpunkt wusste die Medienministerin, dass das «Volksblatt» akute finanzielle Probleme hat?

Dass sich das Volksblatt seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten befand, war allgemein bekannt. Bis kurz vor Einstellung des Volksblattes wurde jedoch davon ausgegangen, dass der Fortbestand nicht akut gefährdet ist.

Wie viel Geld hätte das «Volksblatt» benötigt, sodass es heute noch existieren könnte?

Hierzu liegen der Regierung keine Zahlen vor.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema: Ausverkauf der Liechtensteiner Wirtschaft?

Abgeordneter Markus Gstöhl

In der Liechtensteiner Wirtschaft ist bereits seit Längerem eine merkwürdige Entwicklung im Gang. Schon vor längerer Zeit hat die schweizerische Bell AG die Mehrheitsanteile der Liechtensteiner Hilcona AG übernommen. Das Clinicum Alpinum hat kürzlich deutsche Mehrheitseigner bekommen, die Traditionsgarage Weilenmann in Schaan wurde kürzlich vom französischen RCM-Konzern übernommen. Es ist teilweise von einem Ausverkauf der Heimat die Rede.

Dazu meine Fragen:

Wie bewertet die Regierung die Entwicklung, dass immer mehr ausländische Firmen Unternehmen in Liechtenstein übernehmen, aus Sicht des Wirtschaftsstandorts.

Unternehmerwechsel sind wichtige Vorgänge zur Neustrukturierung und Nachfolgeplanung eines Betriebs. In einem offenen Wirtschaftssystem sowie mit Blick auf EWR-rechtliche Anforderungen soll der liechtensteinische Wirtschaftsstandort auch in Zukunft für ausländische Investoren attraktiv und zugänglich sein. Die Regierung sieht dies als wichtige Voraussetzung einer liberalen Wirtschaftspolitik.

Könnte diese Entwicklung ökonomische Nachteile für unser Land nach sich ziehen?

Es ist richtig, dass Unternehmen mit einheimischer Inhaberschaft identitätsstiftend sein können. Liechtenstein verfügt nach wie vor über eine Reihe von Unternehmen, welche sich im Besitz von liechtensteinischen Familien befinden. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, ist es aber genauso wichtig, die Standortattraktivität für ausländische Investoren aufrechtzuerhalten. Letztlich können auch in Liechtenstein produzierte Produkte und Dienstleistungen unabhängig von der Inhaberschaft zur liechtensteinischen Identität positiv beitragen.

Welche identitätspolitischen Auswirkungen hat diese Entwicklung aus Sicht der Regierung?

Bislang kann die Regierung keine negativen identitätspolitischen Auswirkungen feststellen.

Gibt es Möglichkeiten, wie Liechtenstein dieser Entwicklung einen Riegel schieben kann und falls ja, welche?

Innerhalb des europäischen Binnenmarkts gelten die Grundprinzipien der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit. Dies entspricht unserem Verständnis als liberaler Wirtschaftsstandort, weshalb es keine Veranlassung gibt, in Fällen wie sie in der Einleitung zur Kleinen Anfrage erwähnt sind, in die unternehmerische Freiheit einzugreifen.


Kleine Anfrage der Abg. Heidegger Norma zum Thema: Anforderungen Gastwirteprüfung

Abgeordnete Norma Heidegger

In Liechtenstein gibt es Gastronomen, die immer mehr Mühe haben, für ihr Lokal einen Pächter zu finden, denn die in Liechtenstein absolvierte Gastwirteprüfung wird in der Schweiz zwar anerkennt und akzeptiert, umgekehrt aber nicht. Das heisst, bewirbt sich ein Gastwirt aus der Schweiz bei uns in Liechtenstein als Pächter, muss er zuerst eine Gastwirteprüfung in Liechtenstein absolvieren, denn die Prüfung ist die fachliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gastgewerbes. Erschwerend kommt noch dazu, dass die Prüfung nur bei einer genügenden Anzahl an Interessenten zweimal jährlich, jeweils im Juni und November, durchgeführt wird.

Dass mit dieser Verordnung die Liechtensteinische Gastronomie geschützt und das «Strohmännertum» verhindert werden sollen, ist nachvollziehbar. Nur, wenn ich den aktuellen Fachkräftemangel und die leerstehenden Lokale anschaue, frage ich mich, ob diese Verordnung aus dem Jahr 2007 noch zeitgemäss ist. Zumal diese Verordnung nicht nur für die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt und auch nicht für Drittstaaten, wenn diese eine gleichwertige Prüfung zur liechtensteinischen Prüfung durchführen und Gegenrecht besteht.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Ist der Regierung diese Ungleichbehandlung bewusst und gab es Reklamationen?

Es gab gelegentlich Nachfragen zu dieser Thematik, die in der für die Gastwirte-Prüfung zuständigen Kommission besprochen wurden.

Wieso werden diese Hürden ausgerechnet zur Schweiz nicht abgebaut und gelockert?

Ziel der aktuellen Praxis ist es, dass die für den gastgewerblichen Betrieb verantwortlichen Personen neben den erforderlichen Fachkenntnissen (v.a. Lebensmittelkunde und -hygiene) die liechtensteinische Rechtslage kennen; gesetzliche Unterschiede zur Schweiz gibt es insbesondere in den Bereichen der Tabakprävention, Kurtaxen, Polizeistunde, im Jugendschutz und bei der Ausländergesetzgebung bzw. Personenfreizügigkeit. Diese Kenntnisse werden in der Gastwirte-Prüfung überprüft, die in der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe geregelt ist.

Ist geplant, diese Verordnung von 2007, vor allem in Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel zu lockern und zu überarbeiten?

Bei der Gastwirteprüfung handelt es sich um eine einmalige Fachprüfung, die pro Jahr durchschnittlich von rund 50 Gastwirten und Gastwirtinnen absolviert wird. Der angesprochene Arbeitskräftemangel in der Gastronomie ist vor allem beim Service- und Küchenpersonal zu verzeichnen, das keine Gastwirteprüfung benötigt. Der Personalmangel hat daher weniger mit der Prüfung gemäss Verordnung und der Anerkennung zu tun, sondern betrifft ein branchenübergreifendes Problem. Die veränderte Ausgangslage bei der Verfügbarkeit von Arbeitskräften und die damit verbundenen Herausforderungen für die Wirtschaft sind der Regierung bewusst. Sie hat dazu unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums eine Arbeitsgruppe mit den betroffenen Amtsstellen und Wirtschaftsverbänden eingesetzt, um gemeinsam zielgerichtete Massnahmen gegen den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel zu entwickeln.

Wie könnte eine Lockerung ausgestaltet werden?

Die gastgewerbliche Tätigkeit ist in der Schweiz auf Kantonsebene reguliert, so dass die Fähigkeitsausweise bzw. Wirtepatente kantonale Nachweise sind. In einem ersten Schritt wäre daher zu prüfen, ob diese Nachweise den Zielen der liechtensteinischen Vorschriften ausreichend nachkommen.

Wie schnell könnte die Verordnung angepasst werden, dass die schweizerische Gastwirteprüfung in Liechtenstein anerkannt wird?

Nach der Überprüfung der kantonalen Nachweise würde ein Verfahren zur Anpassung der Verordnung unter Anhörung der interessierten Kreise eingeleitet werden.