Leserbrief von Carmen Sprenger-Lampert, 9495 Triesen
Im Zuge der umfangreichen eGD-Datenschutzbeschwerde, die anfangs Februar 2023 eingereicht wurde, hat die Datenschutzstelle (DSS) am 19. Juni 2023 eine Verfügung (Aktenzeichen: 103.1.2 / 2023-2371) erlassen.
Zwischenzeitlich ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Die Regierung, explizit das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, hat kein Rechtsmittel ergriffen. Somit ist das in der Verfügung geforderte Verbot rechtskräftig; eine eGD-Datenverarbeitung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecke, zum Zweck der wissenschaftlichen oder historischen Forschung oder für statistische Zwecke ist verboten. Das entsprechende Gesetz muss in Bezug auf die Nichtanwendbarkeit von «Art. 9 Abs. 2 Bst. j DSGVO» angepasst werden.
Weitere Änderungen konnten im Zuge dieses Prozesses realisiert werden:
- Die Widerspruchshürde wurde reduziert, das Widerspruchsformular vereinfacht und die geforderten Beilagen wurden auf einen Lichtbildausweis verringert.
- Die DSS sprach die Empfehlung aus, den Wortlaut «Gesundheitsdaten und genetische Daten» konsequent zu nutzen.
Auch wurde durch den von der DSS ermöglichten Stellungsnahmeprozess eine intensive Auseinandersetzung ermöglicht. Die Erkenntnis, dass das nationale Recht den praktizierten Weg erst ermöglichte, wurde offensichtlich.
Nicht alle vorgebrachten Punkte fallen in den DSS-Kompetenzbereich. Somit existieren gewisse Fragezeichen, wie z. B. Gewährung Verordnungskompetenz an die Regierung in sensiblen Punkten, Verhältnismässigkeitsprüfung / Grundrechte, Organisation und Mitfinanzierung durch den Verein eHealth Liechtenstein usw. weiterhin.
Wie sieht die Zukunft des eGD aus? Den Ansatz der geplanten Gesetzesinitiative, dem freien Willen der Krankenversicherten Vorrang zu gewähren, begrüsse ich in dieser komplexen und hochsensiblen Angelegenheit sehr.
Der oft zu hörende Einwand «Es bringt nichts.» kann mit diesem Beispiel widerlegt werden. Es ist keine Selbstverständlichkeit, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen, in dem ein bunter Strauss an Rechten zur Verfügung steht. Viele Menschen auf dieser Erde träumen davon.