DpL-Initiative zur Volkswahl der Regierung rechtens

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag über die Vorprüfung der DpL-Initiative zum Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative der DpL zum Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet.

Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch die materielle Verfassungsmässigkeit, die bei Verfassungsinitiativen naturgemäss nur eingeschränkt überprüft werden kann, ist gegeben. Zu beachten sind jedoch die weitreichenden Auswirkungen auf das politische System Liechtensteins als Ganzes im Falle einer Annahme der Initiative sowie die noch offenen Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative auf Gesetzesstufe. Diese Aspekte werden im Bericht und Antrag ebenfalls aufgezeigt und basieren auf einem Kurzgutachten des Liechtenstein-Instituts, welches die Regierung in Anlehnung an die Studie des Liechtenstein-Instituts betreffend Direktwahl der Regierung aus dem Jahr 2022 in Auftrag gegeben hat.