Nachhaltigeres öffentliches Auftragswesen

Die Freie Liste reichte ein ent-
sprechendes Postulat ein 

Ein öffentliches Auftragswesen, das Fokus auf Nachhaltigkeit, dem Sozialen und Ökologie legt, klingt nach purer Utopie? Nicht mit der Freien Liste, denn diese hat letzten Montag ein Postulat für ein nachhaltigeres öffentliches Auftragswesen eingereicht. „Wirtschaftlich günstigste“ Angebote dürfen nicht länger bevorzugt werden  – das ist Ziel des Postulats.

Der Auftrag an die Regierung lautet:

Die Regierung wird gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das öffentliche Auftragswesen um klar definierte Kriterien der Nachhaltigkeit bei den Eignungs- und den Zuschlagkriterien erweitert werden kann. Ziel muss eine öffentliche Auftragsvergabe sein, bei welcher die Nachhaltigkeit, sprich die Schnittmenge aus Ökologie, Sozialem und Ökonomie als Grundlage für die Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Geltung kommen und nicht der »wirtschaftlich Günstigste«.

Das ÖAWG in Liechtenstein kennt schon heute die Bestimmung, dass der Umweltschutz, der Arbeitsschutz, die Gleichbehandlung von Mann und Frau, sowie die Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Doch darüber hinaus kennt das ÖAWG keine Verpflichtung, dass bei einer Auftragsvergabe ein Mehr an Umweltschutz, sozialen Verpflichtungen oder Nachhaltigkeit eingefordert werden muss. Kurz und knapp gesagt: Auftraggeber und Auftragnehmer müssen bisher nur die minimalen gesetzlichen Anforderungen bei einem öffentlichen Auftrag erfüllen. Möchte Liechtenstein denn so viel Quantität?

Im Postulat steckt definitiv keine Quantität: Die Freie Liste fordert, dass bei einer Auftragsvergabe durch Land und Gemeinden eine besondere Verantwortung zukommt. Land und Gemeinden müssen eine Vorbildfunktion bei der Auftragsvergabe einnehmen – das ist ganz wichtig. Es kann und darf nicht nur das »wirtschaftlich günstigste Angebot« bei der Auftragsvergabe den Zuschlag erhalten. Im Gegenteil, es müssen weitere Kriterien zur Anwendung kommen, wie die Berücksichtigung der TCO (Total Cost of Ownership) – also die Gesamtkosten des Produktes. Der Impakt auf die Umwelt darf nicht nur beim Zeitpunkt der Anwendung des Produktes berücksichtigt werden. Es muss eher der gesamte Herstellungsprozess (inklusive des Transportes) und die womögliche spätere Entsorgung des Produktes (inklusive dessen Recyclierbarkeit) berücksichtigt werden. Unternehmen, die faire Löhne und andere soziale Komponenten im Betrieb hochhalten, müssen ebenso klar bevorzugt werden.

Mit der Schaffung eines nachhaltigeren ÖAWG kommen wir insgesamt bei 8 von 17 SDGs Zielen näher. Kurzes Schulterklopfen ist erlaubt, doch nicht zu doll, denn es ist noch einiges zu tun.

Liechtenstein hat wie alle anderen UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 unterzeichnet und sich verpflichtet die SDGs umzusetzen. Die Freie Liste setzt sich ein, dass genau diese Umsetzung gelingt.

Das Postulat ist auf https://www.landtag.li/files/attachments/postulat-fl-ohne-unterschriften.pdf abrufbar.