Volksinitiative zum  e-Gesundheitsdossier im Einklang mit der Verfassung

Regierungsrat und Gesundheitsminister Manuel Frick, Mitte, zusammen mit Martin Matt, links, dem Leiter Amt fuer Informatik, und Peter Gstoehl, rechts, dem Leiter Amt fuer Gesundheit, aufgenommen am Mittwoch, 11. Januar 2023, anlaesslich der Medienkonferenz zur Einfuehrung des Elektronischen Gesundheitsdossiers im Fuerstentum Liechtenstein. Foto & Copyright: IKR/Eddy Risch.

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und auch die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zu beachten sind jedoch die erheblichen praktischen und finanziellen Auswirkungen einer Umstellung von der geltenden Widerspruchslösung auf ein Opt-in-Verfahren beim elektronischen Gesundheitsdossier im Falle einer Annahme der Initiative; dies wird im Bericht und Antrag ebenfalls aufgezeigt.