Volksrechtegesetz: Fixe Wahl-und Abstimmungssonntage

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Volksrechtegesetzes in Zusammenhang mit der Motion zur Einführung von fixen Wahl- und Abstimmungssonntagen verabschiedet.

Mit der im März 2023 vom Landtag an die Regierung überwiesenen Motion zur Einführung von fixen Wahl- und Abstimmungssonntagen wurde die Regierung beauftragt, im Rahmen einer Revision des Volksrechtegesetzes entweder die rechtlichen Grundlagen für fixe Wahl- und Abstimmungssonntage zu schaffen oder alternativ eine Anpassung der für Volksabstimmungen geltenden gesetzlichen Fristen vorzunehmen. Ziel der Motionäre ist es, eine bessere Planbarkeit und Durchführung von Volksabstimmungen zu ermöglichen.

In Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Varianten kommt die Regierung zum Schluss, dass auf fixe Abstimmungssonntage verzichtet und stattdessen, wie von den Motionären alternativ vorgeschlagen, die Frist für die Durchführung von Volksabstimmungen verlängert werden soll. Konkret schlägt die Regierung eine Fristverlängerung von heute drei auf neu vier Monate vor. Dadurch können die Bedürfnisse der Gemeinden bei der Terminierung von Volksabstimmungen künftig noch besser berücksichtigt werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. September 2023.