Koordinierungsgruppe veröffentlicht ersten Jahresbericht

Vaduz (ots) – In ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 nahm die Regierung den ersten Jahresbericht 2021/2022 der Koordinierungsgruppe zur Istanbul-Konvention zur Kenntnis.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. Oktober 2021 in Liechtenstein in Kraft. Für die Koordinierung, Beobachtung, Umsetzung und Bewertung der politischen Massnahmen hat die Regierung im Herbst 2021 eine Koordinierungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Soziale Dienste, des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Ausländer- und Passamtes, der Landespolizei und der Opferhilfestelle eingesetzt. Neben einem detaillierten Tätigkeitsbericht enthält der Bericht zwei Empfehlungen der Koordinierungsgruppe.

Die Koordinierungsgruppe schlägt vor, eine verpflichtende Gewaltpräventions-beratung für gewaltausübende Personen einzuführen, die bereits nach einer polizeilichen Intervention (Wegweisung, Kontaktverbot), aber vor einem gerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen soll. Die Beratung soll bei einer Beratungsstelle für Gewaltprävention stattfinden.

Weiter wird auf die Wichtigkeit und den Einsatz von Ersatzmassnahmen für Tatpersonen als geeignetes Mittel zum Opferschutz und zur Verhinderung von weiteren Übergriffen hingewiesen. Dabei handelt es sich um verbindliche Auflagen, die durch das Landgericht oder die Staatsanwaltschaft angeordnet werden können und die milder als eine Untersuchungshaft sind.

Der Jahresbericht 2021/2022 kann auf der Webseite des Amtes für Soziale Dienste unter http://www.asd.llv.li unter „Publikationen Chancengleichheit“ heruntergeladen werden.