Klarstellung: eGD-Kosten

Leserbrief von Gabriele Haas, Gamprin
und Horst Erne, Triesen 

Vaterland-Beitrag vom 14.7.2023 mit dem Titel «Umsetzung der Initiative würde ‘mehrere Hunderttausend Franken’ kosten» und dem Untertitel «Die Volksinitiative zum Gesundheitsdossier ist gemäss Regierung verfassungskonform, aber nicht kostenlos, wie die Initianten meinten…» – denn wir meinen nicht, weil: «…moona tuand d’Henna…»

Als Initianten liegt es uns am Herzen, Missverständnissen vorzubeugen. Es war uns von Anfang an klar, dass die gegebenenfalls auszuführende Änderung von Opt-out in Opt-in mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Bekanntlich ist auf dieser Welt nichts gratis.

Bei einem staatlichen Projekt, das zusätzlich komplex ist, darf man erwarten, dass ein professionelles Projektmanagement geführt wird, bei welchem entsprechende Risiken berücksichtigt werden. Gemäss dem Finanzhaushaltsgesetz, Art. 2 gilt: «1) Der Finanzhaushalt ist nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen. Als Lenkungsmassnahme ist das Verursacherprinzip zu fördern.» Bei der praktizierten Opt-out-Variante können wir diese Haushaltsgrundsätze nicht erkennen.

Nachdem das eGD per zwangsbeglückender Opt-out-Variante, also ohne Zustimmung der betreffenden Person erstellt wurde, ist das Risiko umso höher, dass das demokratische Instrument der «Gesetzesinitiative» ergriffen wird. Schliesslich sind genetische Daten höchst sensibel und einzigartig. Mit diesem Wissen setzen wir uns weiterhin für den freien Willen der Menschen ein, der via Systemänderung auf Opt-in eine primäre Position erhalten würde.

Ebenso sind wir der Meinung, dass der freie Wille eines Menschen nicht in Zahlen bezifferbar ist und somit das Geld in dieser Sache zweitrangig ist. Haben die Projektverantwortlichen die nötige Sorgfalt walten lassen?

Das Volk soll entscheiden, was der freie Wille in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit wert ist.