Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Juni 2023 die Vernehmlassungsfrist zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung der Verfassung und die Schaffung eines Gesetzes über die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie die Abänderung weiterer Gesetze bis zum 18. September 2023 verlängert.
Die ursprüngliche Vernehmlassungsfrist hätte Anfang August geendet, wenn viele Personen in den Ferien sind und keine Sitzungen der Gemeinderäte stattfinden. Mit der Verlängerung der Vernehmlassungsfrist soll allen Betroffenen genügend Zeit für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Vernehmlassungsbericht eingeräumt werden.