FMA informiert über ihre Aufsichtspraxis

Die FMA hat heute am 28. Juni 2023 die «FMA-Praxis 2022» veröffentlicht. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über Entscheidungen und Verfügungen der FMA sowie über Beschlüsse und Entscheidungen der FMA-Beschwerde-kommission (FMA-BK), des Obergerichts (OG), des Obersten Gerichtshofes (OGH), des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und des Staatsgerichtshofs (StGH), welche die Aufsichtsperiode 2022 betreffen. Mit der Beschreibung ausgewählter Verfahren legt die FMA dar, wie sie Aufsichtsrecht anwendet und auslegt.

In einem Fall von besonderer Relevanz hat die FMA einen Treuhänder aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung im Ausland nicht mehr als vertrauenswürdig qualifiziert und ihm die Bewilligung entzogen. Der Treuhänder wurde in Österreich wegen des Verbrechens der Untreue verurteilt und mit einer bedingten Freiheitsstrafe bestraft. Der VGH bestätigte den Bewilligungs-entzug. Für den VGH besteht kein Zweifel daran, dass eine der Aufsicht der FMA unterstehende Person das Vertrauen in den liechtensteinischen Finanzplatz gefährdet und beschädigt, wenn diese Person wegen eines Vermögensdeliktes zu einer hohen Strafe verurteilt wurde und die Tat zudem in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgte.

Dieselbe Person war auch in mehreren liechtensteinischen Versicherungsunternehmen als Leitungsorgan tätig. Die FMA stellt fest, dass die Person nicht mehr persönlich integer und deshalb nicht zur Wahrnehmung der Leitungsfunktionen geeignet ist. Gegen das entsprechende Verwaltungsbot erhob die Person Beschwerde und führte unter anderem das weitgehende Wohlverhalten seit dem lange zurückliegenden Tatabschluss an. FMA-BK, VGH und StGH stützten den Entscheid der FMA. Dies ist von besonderer Relevanz, da erstmals über die blosse Frage der persönlichen Integrität als ständige Anforderung an Mitglieder der Leitungsorgane entschieden wurde. Der Fall zeigt zudem, dass es nicht darauf ankommt, wie lange das inkriminierte Verhalten zurückliegt.

Verletzung der Sorgfaltspflicht:
CHF 400’000 Busse verhängt

In einem weiteren Fall hat die FMA wegen schwerwiegender und wiederholter Verletzung der Sorgfaltspflichten eine Busse in Höhe von CHF 400 000 gegen eine juristische Person verhängt. Die Sorgfaltspflichtige zeigte sich hinsichtlich der begangenen Verwaltungsübertretungen im Rahmen eines Unterwerfungs-verfahrens vollumfänglich geständig, anerkannte die festgesetzte Busse und verzichtete auf eine Anfechtung (Rechtsmittelverzicht). Mit separatem Verwaltungsbot legte die FMA die Gesamtkosten der ausserordentlichen Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer fest und verpflichtete die Sorgfaltspflichtige, diese zu bezahlen.

Einzelne vom Wirtschaftsprüfer geltend gemachte Posten mussten nach Prüfung durch die FMA korrigiert bzw. reduziert werden. Dies zeigt, dass die FMA stets darauf bedacht ist, die durch ausserordentliche Vor-Ort-Kontrollen verursachten Kosten möglichst niedrig zu halten.

Ende 2022 führte die FMA 40 Verwaltungsverfahren, 26 Verwaltungsstrafverfahren und Vorerhebungen in 14 Fällen. 172 Verfahren bzw. Vorerhebungen konnten im Jahr 2022 abgeschlossen werden. 2022 verhängte die FMA 34 rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 1’436 000.

Die «FMA-Praxis» ist in deutscher Sprache auf der FMA-Website www.fma-li.li unter «Publikationen» verfügbar.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards.

Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen massgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.    www.fma-li.li