Ferienzeit ist Reisezeit – Krankenversicherung im Ausland

Sommerzeit ist Reisezeit! In diesem Sommer zieht es den einen oder anderen wieder in die Ferne. Ein paar unbeschwerte Stunden mit der Familie und Freunden geniessen und die Seele etwas baumeln lassen, gehört für die meisten auch in diesem Sommer dazu.

Doch was, wenn der Ferientraum zum Albtraum wird? Eine Erkrankung trifft Reisende meist unerwartet und oft unvorbereitet. Nicht alle Reisenden setzen sich vor den Ferien mit der Frage auseinander, wie sie bei Krankheit im Ausland versichert sind.

Jeder und jede in Liechtenstein krankenversicherte Person besitzt eine Krankenversicherungskarte. Diese Krankenversicherungskarte dient zum einen als nationaler Versicherungsausweis (Vorderseite), ist aber auch ein Versicherungsausweis bei Reisen im EWR. Auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte ist nämlich die europäische Krankenversicherungskarte platziert. Mit dieser Karte können in allen EWR Staaten im Notfall Krankenversicherungsleistungen bei den Vertragsleistungserbringern nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates in dem sich der oder die Versicherte aufhält bezogen werden. Die versicherte Person muss dabei die Leistung in der Regel nicht vor Ort bezahlen, sondern die Zahlung wird später zwischen dem Ferienland und der Krankenversicherung in Liechtenstein abgewickelt. Es entstehen lediglich die Kosten, welche auch die Einwohner des jeweiligen Ferienlandes bezahlen würden. Es ist aber ratsam, sich eine Rechnungskopie geben zu lassen, falls bei der eigenen Krankenversicherung Fragen auftauchen. Zu beachten gilt es darüber hinaus, dass die Gesundheitssysteme in Europa sehr unterschiedlich sind. Einige Leistungen, die in Liechtenstein in der obligatorischen Krankenpflege inkludiert sind, sind in anderen Gesundheitssystemen nicht von der Grundversicherung gedeckt und umgekehrt.

Auch bei Reisen ausserhalb des EWR besteht ein Krankenversicherungsschutz. Generell sind im Ausland gemäss KVG sämtliche notfallmässig in Anspruch genommenen Leistungen bis maximal zum doppelten Betrag welchen sie in Liechtenstein kosten würden gedeckt (Kostenbeteiligung ist zu zahlen). In vielen Ländern ist man daher mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Notfall ausreichend versichert.

Es ist aber ratsam, die eigene Krankenversicherung vor der Ferienreise zu kontaktieren, denn trotz der relativ guten Deckung mittels der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollte bei Reisen ins Ausland über eine zusätzliche Reise- und Auslandsversicherung bzw. Zusatzversicherungen nachgedacht werden.

Im Weitern gilt es, die Reisewarnungen der Behörden ernst zu nehmen und sich nicht unnötig in Gefahr einer Ansteckung zu bringen. Übersichtliche Informationen und Reisehinweise finden sich auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz (EDA) unter www.eda.admin.ch.