Einverständniserklärung eGD

Leserbrief von Agnes Dentsch, Ruggell

Braucht es nicht mein Einverständnis, wenn es um die Erfassung meiner sehr sensiblen Daten geht, die dann in eine Datenbank irgendwo abgelegt werden?  

Im eGD sollen nicht nur Gesundheitsdaten, sondern auch genetische Daten erfasst werden. In keinem Artikel oder Interview wurde über „genetischen Daten“ gesprochen bzw. geschrieben Es wurde weder von der Regierung noch von der Ärztekammer kommuniziert woher sie meine genetischen Daten nehmen wollen. Oder kommt noch eine Verordnung, die mich zum Gentest verpflichtet?
Die BAG (Bundesamt für Gesundheit) hat unter „Gesetzliche Bestimmungen für Gentest“ die Voraussetzungen beschrieben. U.a.: „Die getestete Person muss vor dem Test aufgeklärt worden sein und zugestimmt haben. Die Mindestanforderungen an die Aufklärung und Beratung sind gesetzlich festgelegt“.

Ich wurde weder aufgeklärt, noch habe ich zugestimmt! Welche Bestimmungen gelten bei uns? Wir sind ans Epidemiegesetz der Schweiz gebunden. Die Schweiz ist WHO-Mitglied! Da klingeln bei mir alle Alarmglocken!

Wir leben (noch) in einer Demokratie, niemand hat das Recht ohne mein Einverständnis über meine sensiblen, oder auch unsensiblen Daten, zu verfügen!

Für mich ganz klar ein Nein zum eGD, egal welche Vor- bzw. Nachteile es hat, meine „Gene“ kriegen sie nicht!