Abänderung über Motorfahrzeugsteuer und Energieeffizienzgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2023 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer und des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien verabschiedet.

Dieser Bericht enthält einen Widerspruch zwischen dem Gesetzestext (Art. 12a des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer) und den ausgewiesenen Rechenbeispielen, was wiederum zu einer unrichtigen Höhe der geschätzten Gesamthöhe der Steuereinnahmen führt.

Aus diesem Grund wurde die Vernehmlassungsvorlage von der Regierung an ihrer Sitzung vom 9. Mai angepasst. Dadurch verändern sich diverse Zahlen im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage. Am grundlegenden Konzept der Vorlage wurden keine Änderungen vorgenommen.

Damit die Anpassungen möglichst einfach zu erkennen sind, werden diese in der abgeänderten Fassung des Vernehmlassungsberichts farblich markiert. Zudem wird die Vernehmlassungsfrist aufgrund dieser Anpassungen bis zum 31. Juli 2023 verlängert.

Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz entschuldigt sich für dieses Versehen.