Verordnung über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2023 die Verordnung über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen (EuGSVV) verabschiedet.

Die Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bond Directive; CBD) wurde mit dem Erlass des Gesetzes über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen (EuGSVG) umgesetzt. Die EuGSVV dient einerseits ebenso der Umsetzung der CBD und andererseits der Durchführung des EuGSVG. Insbesondere regelt die Verordnung das Nähere über die Meldepflichten der emittierenden Banken gegenüber der FMA und legt die einzelnen Meldeinhalte, die Meldestichtage sowie die Übermittlungsfristen für die Informationen fest.

Da die EuGSVV den neuen Rechtsrahmen für die Emission gedeckter Schuldverschreibungen ergänzt, soll sie gleichzeitig mit dem EuGSVG am 1. Mai 2023 in Kraft treten.