Verordnung über die Anpassung der Eurobeträge in der Versicherungsaufsichtsgesetzgebung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 18. April 2023 die Verordnung über die Anpassung der Eurobeträge in der Versicherungsaufsichtsgesetzgebung an den EU-Verbraucherpreisindex verabschiedet.

Die Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) wurde national im Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) umgesetzt. Gemäss Art. 300 der Solvency II, die in Art. 261 VersAG umgesetzt wurde, werden die in der Richtlinie in Euro angegebenen Beträge alle fünf Jahre angepasst. Die Regierung setzt nach Art. 261 VersAG die Anpassungen mit Verordnung fest und übernimmt die durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlichten Beträge.

Aufgrund einer Bekanntmachung („Notice“) zur Inflationsanpassung der Beträge in der Solvency II, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, bedarf es einer Anpassung der Beträge betreffend die Voraussetzungen für das Bestehen von „kleinen Versicherungsunternehmen“, die Definition von Grossrisiken sowie die Grenzwerte für die Mindestkapitalanforderung.

Aufgrund des Umstandes, dass sich die Beträge voraussichtlich alle fünf Jahre ändern werden und es dadurch zukünftig zu weiteren Anpassungen kommen wird, soll dies nun in der eigens dafür geschaffenen Verordnung, der Verordnung über die Anpassung der Eurobeträge in der Versicherungsaufsichtsgesetzgebung an den EU-Verbraucherpreisindex, umgesetzt werden.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.