Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 18. April 2023 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer und des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien verabschiedet.
Mit der Vorlage beabsichtigt die Regierung, die Steuerbefreiung von bestimmten Antriebsarten, insbesondere von Elektro- und Hybridfahrzeugen, aufzuheben. Zudem soll die Motorfahrzeugsteuer neu auf Basis von Gewicht und Leistung erhoben werden.
Die aktuelle Befreiung von alternativen Antrieben bei der Motorfahrzeugsteuer hat zwar Anreize zum Kauf von Fahrzeugen mit fossilarmen Fahrzeugen geleistet.
Aufgrund der Tatsache, dass bei Neuwagen E-Fahrzeuge heute am Markt dominieren und die Steuerbefreiung von alternativen Antrieben keine Anreize für den Kauf kleinerer und sparsameren Fahrzeuge setzt, verletzt die heutige Steuerbefreiung das Verursacherprinzip, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen. Die Steuerbefreiung kommt damit zunehmend einer Subventionierung des privaten motorisierten Individualverkehrs gleich.
Da Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb (Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridfahrzeuge) aufgrund der Batterien schwerer sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren schlägt die Regierung vor, für die Steuerbemessung das Gewicht dieser Fahrzeuge um 20 Prozent zu reduzieren. Die Motorfahrzeugsteuer dieser Fahrzeuge reduziert sich damit im Vergleich zu Fahrzeugen mit einem reinen Verbrennungsmotor. Um vorübergehend weiterhin Anreize zur Anschaffung eines Fahrzeugs mit einem alternativen Antrieb zu schaffen und zeitgleich diejenigen Fahrzeughalterinnen und -halter, welche kürzlich ein entsprechendes Fahrzeug auch aufgrund der momentanen Steuerbefreiung angeschafft haben, nicht zu bestrafen, soll während einer Übergangsphase von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes der Gewichtsabzug bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben 50 Prozent betragen.
Parallel zu den oben aufgeführten Veränderungen der Motorfahrzeugsteuer soll eine Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos eingeführt werden.
Darüber hinaus beinhaltet die Vorlage für Personenwagen die Einführung einer Pauschalabgabe für den CO2-Ausstoss, falls dieser bei der erstmaligen Zulassung des Wagens in Liechtenstein einen gewissen Wert übersteigt.
Die Vernehmlassung endet am 14. Juli 2023.