In der Landtagssitzung vom April 2023 hat der Abg. Thomas Rehak an Regierungsrat Manuel Frick Fragen im Zusammenhang mit Impfschäden von Covid gestellt, die im Lande aufgetreten sind.
Der Abgeordnete Rehak fragte den Regierungsvertreter: » Die Covid-Impfung wurde als sicher und wirksam angekündet, inzwischen werden jedoch auch in Liechtenstein erste Impfschäden geltend gemacht. Wie eine Anwaltskanzlei am 31. Januar 2023 auf ihrer Webseite bekannt gab, hat diese zwischenzeitlich die erste Impfschaden-Klage beim Landgericht Liechtenstein eingebracht. Hierzu stellte er folgende Fragen an die Regierung:
Fragen
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Wurden die im Impfzentrum des Landes geimpften Personen in einem Aufklärungsgespräch ausreichend über Risiken und Nebenwirkungen der Impfung informiert?
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Wohin können sich Personen mit potenziellen Impfschäden wenden bzw. wie ist vorzugehen, um einen Impfschaden medizinisch nachzuweisen?
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Bei uns war das Land Liechtenstein Betreiberin des Impfzentrums. Wer haftet in welchem Fall bei einem nachgewiesenen Impfschaden? In welchem Fall ist es das Land Liechtenstein als Betreiberin des Impfzentrums, die Regierung als Verordnungsgeberin, der behandelnde Arzt oder die Ärztin oder die Herstellerin der Impfung?
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Wie hoch kann eine allfällige Entschädigung ausfallen?
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Müssen Ansprüche, die an das Land Liechtenstein zu stellen sind, jeweils immer gerichtlich mit entsprechend sehr hohen Folgekosten für die Rechtsvertretung durchgesetzt werden oder gibt es eine Mediations- oder Vergleichsmöglichkeit?

