eGD: Volksinitiative angemeldet – Gesetzesänderung soll «Bauernfängerei» beenden

Zwei Bürger meldeten am 18. April 2023 bei der Regierungskanzlei eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) an.

Die Initianten sehen aufgrund der praktizierten Opt-out-Variante in Bezug auf die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ihre Rechte betreffend des Schutzes ihrer Persönlichkeit und Grundrechte hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Gefahr. Die Tatsache, dass für alle Krankenversicherten in Liechtenstein ohne deren explizite Zustimmung ein eGD generiert wurde, stösst auf Unverständnis.

Erläuterung in Bezug auf das eGD:
Opt-out: Dem Verfahren der automatischen Zustimmung zur Verarbeitung von persönlichen Gesundheitsdaten und genetischen Daten in einem elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) muss bewusst widersprochen werden.
Opt-in: Der Verarbeitung von persönlichen Gesundheitsdaten und genetischen Daten in einem elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) muss explizit zugestimmt werden.

Die per Initiative vorgeschlagene Gesetzesänderung hat zum Ziel, die jetzige Opt-out-Variante in eine Opt-in-Variante umzuwandeln. Jede betroffene Person müsste dann ihre explizite Zustimmung erteilen, dass ihre höchstpersönlichen Gesundheitsdaten und genetischen Daten elektronisch in einem eGD gespeichert bzw. verarbeitet werden dürfen.

Den Initianten ist es sehr wichtig zu betonen, dass sich die Initiative nicht gegen das eGD richtet. Jedoch ist es für sie unabdingbar, dass für die Verarbeitung von höchstsensiblen Gesundheitsdaten und genetischen Daten eine explizite Zustimmung der betroffenen Person notwendig ist.

Die Regierung hat nun die Aufgabe, die vorgeschlagene Gesetzesänderung auf ihre Verfassungsmässigkeit und Konformität mit Staatsverträgen zu prüfen und zeitnah dem Landtag einen Bericht und Antrag vorzulegen. Sobald der Landtag die Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative bestätigt hat, wird die Regierung das Datum, ab welchem Unterschriften für die Initiative gesammelt werden können, bekanntgeben. Für das Zustandekommen der Gesetzesinitiative werden 1’000 Unterschriften von in Liechtenstein wahlberechtigten Personen benötigt. Ob es schlussendlich zur Gesetzesänderung kommen wird, entscheidet der Landtag bzw. eine Volkswahl. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.