Mit dem Vorschlag der DpL zum Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung würde das Vorschlagsrecht für die Regierungskandidaten von den Parteien an das Volk übergehen. Volksnomination anstatt Parteinomination. Von der Unverbindlichkeit der Regierungskandidaten-Vorschläge vor der Wahl zu mehr Verbindlichkeit (Beispiel: Austausch einer Regierungskandidatin nach der Wahl soll erschwert werden).
Das ist zwar ein Wandel bei der Bestellung der Regierungskandidaten, aber sicherlich kein radikaler Systemwechsel, welcher zusätzliche Risiken hinsichtlich der Stabilität und Funktionsweise unseres politischen Systems mit sich bringt.
Die beiden Regierungsparteien
schüren die Angst im Volk
Das diffuse Angstschüren durch Vertreter der beiden Regierungsparteien ist eine Abwehr gegen Verbesserungen bei der Bestellung der Regierung. In Wirklichkeit ist es den Parteien nicht verwehrt, im Vorfeld der Wahl ihre besten Leute vorzustellen. Es ist eine Tatsache, dass Entscheide eines grossen Kollektivs besser sind als Vorschläge eines kleinen Parteigremiums (man erinnere sich an das Aus nach 100 Tagen Amtszeit von Reg.-chef M. Büchel). Und schliesslich gilt auch für die Politik, dass Wettbewerb die Qualität steigern wird. Die Macht im Staat liegt derzeit zu stark auf Seiten der Regierung. Wenn schon die Regierung den Gesetzgebungsprozess massgeblich bestimmt, dann ist es ein berechtigtes Anliegen, dass das Stimmvolk im Vorneherein weiss, welche Ideologien und Ziele ein Regierungsratskandidat hat.
Die Politik muss volksnaher werden, und das ist nur durch eine Änderung des Bestellungsprozesses der Regierung zu erreichen. Deshalb ein klares JA zum Mitspracherecht des Volkes bei der Wahl der Regierung!
Thomas Rehak, DpL-Präsident, Triesen