Kulturgüterschutz im Fürstentum Liechtenstein

Hannes Schramm, Amt für Kultur/Kultur- güterschutz, Regierungsrat Manuel Frick und Patrik Birrer, Leiter Amt für Kultur präsentieren den Leitfaden "Kulturgüterschutz im Fürstentum Liechtenstein".

Liechtenstein verfügt über ein blühendes Kulturleben und eine reichhaltige Kulturlandschaft. Der Schutz dieses Kulturerbes und deren Erhalt für zukünftige Generationen bedingt präventive und reaktive Massnahmen. Dazu stellte das Amt für Kultur am Freitag, 10. März 2023 in Vaduz den Leitfaden „Kulturgüterschutz im Fürstentum Liechtenstein“ vor.

„Es ist notwendig, eine effektive und effiziente Struktur zu schaffen, die mit einem überschaubaren Aufwand den Schutz unseres kulturellen Erbes ermöglicht“, hielt Regierungsrat Manuel Frick in seinen Begrüssungsworten fest. Der neu verfügbare Leitfaden stellt eine wesentliche Grundlage des Kulturgüterschutzsystems in Liechtenstein dar. Im Zentrum steht dabei die Eigentümerverantwortlichkeit. Deshalb ist das System am einzelnen Kulturgutobjekt orientiert, dem im Schadensereignis ein grösstmögliches Mass an Unterstützung zukommen soll. Dies bedingt neben vorbereitenden Massnahmen des Eigentümers durch eine Notfallplanung die Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Feuerwehr. Zudem erfolgt im Rahmen dieses Systems der Aufbau eines Verbundes, dem im Ereignisfall eine hohe Bedeutung zukommt.

Das von Hannes Schramm, dem Leiter des Kulturgüterschutzes im Amt für Kultur, präsentierte Dokument besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil werden der Aufbau des Kulturgüterschutzsystems und dessen Funktionsweise bei Ereignissen verschiedener Intensität beschrieben. Als ein für den Kulturgüterschutz äusserst relevantes Thema wird im zweiten Teil die Priorisierung und das Risikomanagement für Kulturgüter thematisiert. Auf diesen Inhalten baut dann die Notfallplanung für Kulturgüter und die Schaffung einer Notfallstruktur auf, wofür im dritten Teil des Leitfadens eine schrittweise Anleitung zur Verfügung gestellt wird.

Dabei werden unter anderem Hilfsanleitungen zum Umgang mit Kulturgütern erstellt, die im Ereignisfall Einsatzkräften zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung der dafür notwendigen Praktikabilität wurde die Erstellung des Leitfadens verstärkt mit dem Feuerwehrinspektorat im Amt für Bevölkerungsschutz abgestimmt.

Im Anschluss an die Vorstellung des Leitfadens fand das erste Zusammentreffen des Kulturgüterschutzverbundes statt. Dieser vereint die öffentlich-rechtlichen Eigentümerschaften wie die Gemeinden und die nationalen Kulturinstitutionen sowie gegebenenfalls auch privatrechtliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Ziel ist die Bündelung von Fähigkeiten, Mittel und Ressourcen in diesem Feld. Dadurch ist es möglich, einem durch einen Schadensfall betroffenen Mitglied ein hohes Mass an Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Im Verbund wird dazu eine Einsatzstruktur geschaffen, um möglichst rasche und effiziente Einsätze zu ermöglichen.

Grundlage für die nun anlaufenden Aktivitäten ist die Kulturgüterschutzverordnung vom 13. April 2021 (KGSV; LGBl., Jg. 2021, Nr. 133).

Diese definiert verschiedene Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern, darunter die Planung von Schutzmassnahmen, die Ausbildung von Fachleuten im Kulturgüterschutz, den Aufbau des angesprochenen Verbunds, aber auch die Kennzeichnung von Kulturgütern mit dem „Blue Shield“. Das blau-weisse Zeichen ist bereits an vielen Orten in Liechtenstein zu sehen.

Der Leitfaden „Kulturgüterschutz im Fürstentum Liechtenstein“ ist über die Webseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung auf der Homepage des Amtes für Kultur abrufbar.