Kleine Anfragen an Regierungschef Daniel Risch

Regierungschef Dr. Daniel Risch beantwortet die kleinen Anfragen

Kleine Anfrage des Abgeordneten Lampert zum Thema: Unterdeckung und Umverteilung in der Stiftung «Personalvorsorge» Liechtenstein

Abgeordneter Wendelin Lampert

Die Stiftung «Personalvorsorge» Liechtenstein SPL beziehungsweise die ehemalige staatliche Pensionskasse weist per 31. Dezember 2022 einen Deckungsgrad von 89,2% auf und hat im Jahr 2022 eine Performance von minus 12,53% erzielt. Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA dürfte über diese Entwicklung wenig erfreut sein.

Das Sparkapital der Aktivversicherten wurde im Jahr 2022 mit einem Zinssatz von 0% verzinst. Der Sozialfonds hat das Sparkapital der Aktivversicherten mit einem Zinssatz von 2% und die Betriebliche Vorsorge Liechtenstein BEVO mit 1% verzinst.

Der Umwandlungssatz in der SPL wurde mit der letzten Gesetzesänderung auf 5,425% festgelegt und beträgt ab dem Jahr 2028 noch 4,5% beziehungsweise wurde um 21% gekürzt.

Nachdem es bei der SPL in den letzten Jahren trotz dieser massiven Reduktion des Umwandlungssatzes und einer Minderverzinsung des Sparkapitals der Aktivversicherten zu einer erheblichen zusätzlichen Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern gekommen ist, ergeben sich die folgenden Fragen:

Wie gross ist die Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern per Ende 2022? Betrachtet von 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2022 betrug die Summe der unerwünschten Umverteilung zu Lasten der Aktiven 98.9 Mio. Franken.

Wie viele Jahre müssten die Sparkapitalien der Aktivversicherten mit 5% verzinst werden, bis die Umverteilung gemäss Antwort auf Frage eins behoben wäre? Eine ähnliche Frage wurde bereits mit der Kleinen Anfrage im Rahmen der Landtagssitzung von Juni 2022 gestellt. Wenn wie damals davon ausgegangen wird, dass die Umverteilung alleine durch eine Mehrverzinsung behoben wird, so würde eine Verzinsung von 5% gegenüber 1.5% Technischem Zinssatz auf den Sparguthaben per 31. Dezember 2022 zu einer Umverteilung zu Gunsten der Aktiven in der Höhe von rund 26 Mio. Franken führen. Ausgehend von den 98.9 Mio. Franken wären dies somit ca. vier Jahre mit einer Verzinsung von 5%.

Wie viele Jahre müsste das Sparkapital der Aktivversicherten mit 5% verzinst werden, bis die Umverteilung gemäss Antwort auf Frage eins und die Kürzung des Umwandlungssatzes von 5,425% auf 4,5% behoben wären? Wie bereits in der Antwort auf Frage 3 der kleinen Anfrage vom Juni 2022 erklärt, ist diese Frage  in der gestellten Form nicht eindeutig zu beantworten, weil sie die Auswirkungen einer Höherverzinsung auf die Umverteilung (betrifft das Versichertenkollektiv) mit den Auswirkungen einer Höherverzinsung auf die Pensionshöhe (betrifft einzelne Versicherte) vermengt. Für einzelne Versicherte wirkt sich eine hohe Verzinsung in den Jahren kurz vor Pensionierung aufgrund des dann höheren Sparkapitals deutlich anders auf die Pensionshöhe aus als z.B. kurz nach Berufseintritt; bei der Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes sind die einzelnen Versicherten dadurch sehr unterschiedlich betroffen. Die Regierung interpretiert die Frage daher dahingehend, dass gefragt wird, wie viele Jahre vor der Pensionierung das Sparkapital von einzelnen Aktivversicherten mit 5% (anstatt mit 1.5%) verzinst werden müsste, um aus deren Sicht die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Das wären rund 6 Jahre. Hinzu kommen die vier Jahre aus der Antwort zu Frage 2.

Wie viele Millionen Franken an Solidaritätsbeiträgen haben sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit der letzten Gesetzesänderung in die SPL einbezahlt? Die Summe der einbezahlten Solidaritätsbeiträge beträgt für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2022 seitens Arbeitnehmer 17 Mio. Franken und seitens Arbeitgeber 21 Mio. Franken.

Welcher Betrag wäre per 31. Dezember 2022 erforderlich, um die Unterdeckung auszugleichen und die notwendigen Wertschwankungsreserven zu äufnen? Die Unterdeckung beträgt per 31. Dezember 2022 rund 130.7 Mio. Franken (provisorischer Wert). Ausgehend von einer Ziel-Wertschwankungsreserve von 15.3% der gesamten Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen wäre für die Ausfinanzierung auf einen Deckungsgrad von 115.3% ein Betrag von rund 330.5 Mio. Franken erforderlich. Nach Abzug der Darlehen von 93.5 Mio. Franken entspricht dies einem Betrag von 237.0 Mio. Franken.