St.Gallen: Schockanruf – 45’000 Franken Bargeld übergeben

Am Dienstagnachmittag (07.02.2023) hat eine 66-jährige Frau nach einem Schockanruf einem unbekannten Abholer Bargeld im Wert von 45’000 Franken übergeben.

Eine 66-jährige Frau hat einen sogenannten Schockanruf von einer angeblichen Polizistin erhalten. Die unbekannte Anruferin gab an, dass die Tochter einen Unfall mit Todesfolge begangen und Fahrerflucht verübt habe. Nun müsse eine Kaution über 60’000 bezahlt werden. Die 66-Jährige wurde aufgefordert, das Geld in der Stadt St.Gallen einem Mann zu übergeben. Kurze Zeit später händigte die 66-Jährige einem unbekannten Mann 45’000 Franken in bar aus. Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.

Gleichentags wurden der Kantonspolizei St.Gallen über ein Dutzend weitere solche Anrufe gemeldet. Dabei blieb es aber jeweils beim Versuch, ohne dass jemand am Vermögen geschädigt wurde.

Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg. Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes:

  • Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden von Ihnen niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall melden Sie sich bei einer Polizeistation in Ihrer Nähe oder beim Notruf 117.
  • Machen Sie fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen.
  • Warnen Sie Bekannte und Verwandte.