Energiekostenzuschuss (EKZ) für energieintensive Unternehmen

Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise hat der Landtag im Dezember 2022 neben weiteren Massnahmen einen Energiekostenzuschuss zur Subvention von Stromkosten (EKZ) für energieintensive Unternehmen in Liechtenstein für das Jahr 2023 beschlossen.

Die Regierung hat die Richtlinie zur Ausrichtung des Zuschusses am 13. Dezember 2022 verabschiedet. Wie angekündigt kann der EKZ für energieintensive Unternehmen nun mittels Online-Formular auf der Webseite des Amtes für Volkswirtschaft http://www.avw.llv.li unter „Subvention von Stromkosten 2023 / Energiekostenzuschuss“ beantragt werden.

Anspruch auf EKZ haben Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein, deren inländische Energiekosten bezogen auf den Umsatz hoch sind. Die Energieintensität wird mit dem Verhältnis der Energiekosten zum Umsatz im Geschäftsjahr 2021 ermittelt. Bei einem Anteil von mindestens 3 Prozent wird von einem energieintensiven Unternehmen ausgegangen. Ausserdem muss das Unternehmen von der Energiekostensteigerung unverhältnismässig stark betroffen sein. Die Betroffenheit von der Energiekostensteigerung wird mit dem Kriterium der Gewinnmarge im Geschäftsjahr 2021 ermittelt. Bei einer Marge (Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz) von kleiner als 5 Prozent wird von einer starken Betroffenheit ausgegangen. Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Bei Fragen oder sofern Unterstützung bei der Antragsstellung benötigt wird, gibt das Amt für Volkswirtschaft (Tel. +423 236 69 05 oder ekz@llv.li ) gerne Auskunft. Selbstverständlich können auch Termine im Amt vereinbart werden. Das Amt für Volkswirtschaft ist in enger Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung mit der Durchführung des EKZ betraut.