Neun von insgesamt 2726 Wahlunterlagen falsch bestückt

Bei der manuellen Verpackung der insgesamt 2726 Wahlunterlagen zu den Gemeindewahlen 2023 wurden bei derzeit neun Stimmkuverts bedauerlicherweise unvollständige oder doppelte Sets an Wahllisten ver- sandt. Bei diesen neun Stimmkuverts fehlen Stimmzettel, andere Wahllisten wurden doppelt eingepackt. Die eruierten Fehler betreffen nicht eine einzige Partei, sondern verschiedene Wählergruppen.

Für die fehlerhafte Verpackung der Unterlagen entschuldigt sich die Gemeindevorstehung und Vorsitzende der Wahlkommission bei allen Betroffenen. Der interne Prozess beim Verpacken der Wahlunterlagen wur- de umgehend geprüft, um künftig solche Unzulänglichkeiten zu vermeiden.

Sofortige Information an Gemeinderat und Wahlkommission sowie Hinweis in Medien
Die Gemeinde Triesen hat nach Eingang der ersten Rückmeldungen sofort den Gemeinderat sowie die Wahlkommission über den Fehler beim Verpacken informiert sowie kurz danach transparent in den Ge- meindemedien darauf hingewiesen, dass fehlende Wahlunterlagen wie üblich beim Empfang der Gemein- deverwaltung bezogen werden können, oder diese im Sinne einer Dienstleistung den betroffenen Stimmbe- rechtigten überbracht werden.

Neun Fehler bei 2726 Kuverts
Beim manuellen Verpacken der insgesamt 2726 Wahlunterlagen durch Mitarbeitende der Gemeindever- waltung haben sich, trotz griffiger Kontrollinstrumente (u.a. vorgängiges Briefing, Bereitstellen von Muster- unterlagen, Verpackungsprotokoll), neun Fehler bemerkbar gemacht. Beim manuellen Verpacken von Un- terlagen besteht naturgemäss ein kleines Fehlerpotenzial. Die statistischen Unzulänglichkeiten sind be- kannt. Auch schon in der Vergangenheit wurden vereinzelt Unterlagen von Stimmberechtigten nachgefor- dert. Diesem Ansinnen wurde im Grundverständnis der Demokratie selbstverständlich nachgekommen.

Begleitschreiben in Wahlunterlagen benennt Beilagen genau
Alle Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, sich über den Umfang der Stimmunterlagen im Stimmku- vert ein Bild zu machen. Das informative Begleitschreiben, welches den Wahlunterlagen jeweils beiliegt, benennt den Umfang aller Beilagen und Wahllisten sehr genau. So kann vor einer Wahl festgestellt werden, ob die Unterlagen komplett sind.
Die Gemeinde bittet die betroffenen Stimmberechtigten, sich mit dem Empfang der Gemeindeverwaltung (Tel: 399 36 36) in Verbindung zu setzen. Fehlende Stimmzettel werden den Betroffenen wie üblich entwe- der am Empfang der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt, oder aber auf Wunsch auch nach Hause geliefert.