Neuregelung der Post- und Paketzustelldienste

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Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPG) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG (Dritte Postdiensterichtlinie) sowie der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Die wesentlichen Änderungen durch die Übernahme der dritten Postdiensterichtlinie betreffen den Wegfall des Monopols der Post für Briefe unter 50 Gramm, die Einführung neuer Melde- und Informationspflichten sowie die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde. Die Gewährleistung der postalischen Grundversorgung wie auch die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Post werden weiterhin sichergestellt.

Der Landtag sprach sich im vergangenen November klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Die zweite Lesung ist im März vorgesehen. Das neue Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz soll am 1. Mai 2023 in Kraft treten.