Regierung erhöht Förderung für erneuerbare Heizungen

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung, EEV) beschlossen.

Mit den vorgenommenen Anpassungen wird die Förderung von erneuerbaren Heizungen wie Holz- und Pelletheizungen, Luftwärme- und Erdsondenwärmepumpen erhöht sowie der administrative Aufwand für den Förderantrag reduziert. Die Förderung basiert auf der Energiebezugsfläche, das heisst auf der beheizten Fläche. Neu wird die Förderung für Energiebezugsflächen bis 500 m2 pauschaliert. Zudem werden bei Flächen bis 500 m2 keine Grundrisspläne mit Berechnung und anschliessender Kontrolle der Flächen mehr verlangt.

Die staatlichen Förderungen für klimaschonende Heizsysteme werden je nach Anlagentyp insgesamt um 30-50% erhöht. Damit soll der Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich vorangetrieben werden. Dies steht im Einklang mit der vom Landtag verabschiedeten Klimastrategie 2050, welche einen raschen Ausstieg aus den fossilen Energien vorsieht.

Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind bei der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft erhältlich.