Kleine Anfragen an Regierungschef Dr. Daniel Risch

Regierungschef Dr. Daniel Risch beantwortet die kleinen Anfragen

Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zum Thema: eID für Unternehmen

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

Die Applikation «eID» ist in Liechtenstein die digitale staatliche Identität, mit der sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten sicher ausweisen und anmelden können.

Auch Unternehmen würden von diesen eID-Systemen profitieren, da diese im Unternehmensumfeld eingesetzt werden können. Dies spart Zeit und Aufwand und erleichtert unter anderem die Kommunikation mit der Verwaltung. Damit könnte so dem immerwährenden Thema Bürokratieabbau entgegengewirkt werden. Eine adäquate Lösung auch für private Unternehmen ist angedacht und hätte bis Anfang 2022 umgesetzt werden sollen.

Daher meine Frage:

Ich würde gerne von der Regierung wissen, wann konkret mit dieser Umsetzung, also einer eID auch für private Unternehmen nutzbar, gerechnet werden kann? Juristische Personen können bereits heute in mehreren E-Government-Diensten durch natürliche Personen mittels eID.li vertreten werden resp. Amtsgeschäfte durchführen (z.B. eMwSt, Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigen Personen oder Service-Portal der Finanzmarktaufsicht). Diese Vertretungen sind individuell in den jeweiligen E-Government-Diensten hinterlegt. Für eine zentrale Verwaltung von Vertretungen ist ein Projekt (sog. «eVertretung») derzeit in Umsetzung. Die eVertretung wird es berechtigten natürlichen Personen erlauben, sich zentral als Vertreter von juristischen Personen (im Selfservice-Modus) zu registrieren und Vertretungen zu delegieren, um dann E-Government-Dienste und Anwendungen im Namen der juristischen Person zu nutzen. Die Anbindung von E-Government-Diensten an das eVertretungs-System läuft bereits. Erste Anbindungen werden voraussichtlich bis im zweiten Quartal 2023 verfügbar sein.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oehry zum Thema: Indikatoren für nachhaltige Entwicklung

Abgeordneter Daniel Oehry

Seit 2010, vielleicht auch schon früher, aber dazu finde ich keine Infos, werden die Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung durch das Amt für Statistik herausgegeben. Über 55 Indikatoren zeigen auf, ob wir in Liechtenstein eine positive oder negative oder auch eine neutrale Entwicklung an den Tag legen.

Gemäss Vorwort soll durch das Indikatorensystem den politischen Entscheidungsträgern eine Basis für die langfristige Politikgestaltung bereitgestellt und die Öffentlichkeit darüber informiert werden, ob die langfristige Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit verläuft. Noch kann ich keine Verknüpfung zwischen den Ergebnissen, den damit verbundenen Erkenntnissen und den darauf folgenden Massnahmen erkennen.

Dies führt zu folgenden Fragen:

In welcher Form nimmt die Regierung diese regelmässigen Berichte zur Kenntnis? Wie jede andere statistische Publikation nimmt die Regierung auch die Berichte zu den Indikatoren für nachhaltige Entwicklung nicht formell zur Kenntnis. Die Regierung genehmigt jeweils im Voraus das Statistische Programm des Amts für Statistik. Für das kommende Jahr ist dort neben vielen anderen Publikationen auch wieder der Bericht zu den Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung vorgesehen.

Leitet die Regierung draus Erkenntnisse ab?
Falls ja, zu welchen Massnahmen hat dies geführt?

Das Indikatorensystem liefert unter anderem wichtige statistische Daten zur Messung des Umsetzungsstands der nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (SDGs). So bildete das Indikatorensystem unter anderem die statistische Grundlage für die Erstellung der ersten Umsetzungsberichts Liechtensteins über die SDGs im Jahr 2019. In diesem Bericht nahm die Regierung auch eine umfassende Bewertung der Fortschritte vor und zog eine Reihe von Schlussfolgerungen aus diesen Erkenntnissen.

Ganz generell zieht die Regierung in all ihren Entscheiden alle vorhandenen Grundlagen – sofern relevant und sinnvoll – in ihre Entscheidungen mit ein. Die Indikatoren geben aber keine inhaltliche Vorgabe sondern zeigen ein mögliches Problem auf. Sie sind eben Indikatoren, dass es in einem Bereich entweder besonders gut läuft oder noch Verbesserungspotential vorhanden ist. Die Aufgabe der Regierung ist es dann Verbesserungen in diesen Bereichen, z.B. in der Mobilität, anzustreben.

Falls nein, warum werden dann diese Daten erhoben und zusammengestellt? Mit Regierungsbeschluss vom 28. November 2008 erhielt das Amt für Statistik den Auftrag zum Aufbau eines Indikatorensystems für eine nachhaltige Entwicklung. Die Aufgaben der amtlichen Statistik sind in Art. 4 Statistikgesetz aufgeführt, gemäss Abs. 2 Bst. f hat das Amt für Statistik den Auftrag, statistische Informationen zur „Nachhaltigen Entwicklung“ zu veröffentlichen. Die Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung werden seit 2010 jährlich aktualisiert.

Da das Amt für Statistik unparteilich und objektiv ist, sind die Publikationsinhalte sowie der Publikationsrhythmus unabhängig von politischen Diskussionen oder Massnahmen. Zudem sind die statistischen Informationen nicht nur für die Regierung, sondern auch für die Gmeindebehörden und die Öffentlichkeit gedacht.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Seger zum Thema: Personalfluktuation in der Regierung bei den persönlichen Mitarbeitenden, den Generalsekretären, den Mitarbeitenden der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden der Regierung

Abgeordneter Daniel Seger

Die Antwort Nr. 5 des Regierungschefs auf eine Kleine Anfrage im November-Landtag zum Thema Personalsituation in der Regierung und in der Landesverwaltung hat mich überrascht und ist Auslöser dieser Kleinen Anfrage. Überrascht hat mich die Antwort, dass es im letzten Jahr im Ministerium für Präsidiales und Finanzen 27 Austritte, im Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt 31 Austritte, im Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport 39 Austritte, im Ministerium für Infrastruktur und Justiz 46 Austritte und 20 Austritte im Ministerium Gesellschaft und Kultur gegeben hat. Wenn ich auf der Homepage der Regierung www.regierung.li schaue, so wird beispielsweise für das Ministerium für Präsidiales und Finanzen ein persönlicher Mitarbeiter, ein Generalsekretär, sechs Mitarbeitende der Regierung und zwei Sekretariatsmitarbeitende ausgewiesen.

Mich interessiert die Personalfluktuation in der Regierung bei den persönlichen Mitarbeitenden des Regierungschefs und der Regierungschef-Stellvertreterin sowie den Generalsekretären, den Mitarbeitenden der Regierung und Sekretariate der Regierungsräte in jedem der fünf Ministerien einzeln.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Daniel Risch ist seit 2017 in der Regierung, von 2017 bis 2021 war er Regierungschef-Stellvertreter und seit 2021 ist er Regierungschef. Wie viele Male kam es in den beiden Legislaturperioden in seinen diesbezüglichen Ministerien je zu personellen Wechseln des persönlichen Mitarbeiters beziehungsweise der persönlichen Mitarbeiterin, des Generalsekretärs beziehungsweise der Generalsekretärin, seinen Mitarbeitenden in der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden (dies bitte jeweils getrennt für jede der beiden Legislaturperioden angeben)

  2. Sabine Monauni ist seit 2021 Regierungschef-Stellvertreterin und Mitglied der Regierung. Wie viele Male kam es in ihrem Ministerium in dieser Legislaturperiode zu personellen Wechseln des persönlichen Mitarbeiters, des Generalsekretärs, ihren Mitarbeitenden in der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden?
  3. Graziella Marok-Wachter ist seit 2021 Regierungsrätin und Mitglied der Regierung. Wie viele Male kam es in ihrem Ministerium in dieser Legislaturperiode zu personellen Wechseln des Generalsekretärs, ihren Mitarbeitenden in der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden?

  4. Dominique Hasler ist seit 2017 Regierungsrätin und Mitglied in der Regierung. Wie viele Male kam es in den zwei Legislaturperioden in den entsprechenden Ministerien je zu personellen Wechseln des Generalsekretärs beziehungsweise der Generalsekretärin, ihren Mitarbeitenden in der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden (dies bitte jeweils getrennt für jede der beiden Legislaturperioden angeben)?

  5. Manuel Frick ist seit 2021 Regierungsrat und Mitglied in der Regierung. Wie viele Male kam es in dieser Legislaturperiode in seinem Ministerium zu personellen Wechseln des Generalsekretärs, seiner (damit ist der Minister gemeint) Mitarbeitenden der Regierung und den Sekretariatsmitarbeitenden?

Allgemeine Antwort:

Wie in der Einleitung zur Kleinen Anfrage ausgeführt wurde, hat die Regierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 2. November 2022 unter Punkt 5. zur Fluktuation in den einzelnen Ministerien Stellung genommen. Die entsprechenden Ausführungen waren korrekt und bezogen sich auf die Ministerien, die sich gemäss RVOG Art. 20 in Amtsstellen, Kommissionen und Generalsekretariate untergliedern. Die gegenständliche Frage zielt nunmehr auf die Personalfluktuation im direkten Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Regierungsmitglieds bzw. in den jeweiligen Generalsekretariaten ab.

Hinsichtlich der gegenständlichen Anfrage kann generell ausgeführt werden, dass es im Umfeld der Regierung, also Regierungsmitglieder, Stabsstellen der Kollegialregierung, persönliche Mitarbeitende sowie Generalsekretariate, seit dem Jahr 2017 zu 34 Personalwechseln bzw. Austritten gekommen ist. Darin sind alle Austritte enthalten, also Kündigungen, Vertragsauflösungen sowie Ablauf der Vertragsdauer. Nicht berücksichtigt wurden verwaltungsinterne Wechsel und Pensionierungen. Davon handelte es sich in 3 Fällen um Austritte von Regierungsmitgliedern. In 21 Fällen handelt es sich um Austritte in der Legislaturperiode 2017 bis 2021 (wovon 1 Fall den Wechsel in die Regierung betrifft) und um 10 Austritte in der laufenden Legislaturperiode. Dies bei einem derzeitigen Personalbestand von insgesamt 71 Personen, somit inklusive befristeten sowie unbefristeten Anstellungen.

Rechnet man die 21 Fälle der Legislatur 2017-2021 auf die 4 Jahre und auf einen durchschnittlichen Personalbestand von 70 Personen um, ergibt sich eine Fluktuationsrate von 7.5 %.

Rechnet man die bisherigen 10 Austritte der Legislatur 2021-2025 auf die vergangen 2 Jahre und auf einen durchschnittlichen Personalbestand von 70 Personen um, ergibt sich eine Fluktuation von 7.1 %.

Diese Fluktuationsraten liegen im Vergleich zur Gesamtverwaltung knapp 2 Prozentpunkte tiefer. Zu berücksichtigen ist dabei, dass alle Austritte einberechnet sind, also auch die Pensionierungen, Austritte aufgrund Vertragsende, Austritte aufgrund IV etc. Nicht berücksichtigt sind interne Wechsel. Es gibt aus Sicht der Regierung weder in dieser noch in der letzten Legislatur bzgl. der Fluktuation bei der Regierung besondere Auffälligkeiten.

Eine nähere Aufschlüsselung der Personalwechsel im Regierungsumfeld, insbesondere in dem vom Abgeordneten Seger gewünschten Ausmass, ist nicht möglich. Eine Aufschlüsselung auf Kleinsteinheiten bzw. auf einzelne Funktionen würde Rückschlüsse auf die Dienstverhältnisse von Einzelpersonen ermöglichen und steht daher dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Mitarbeitenden entgegen.

Sofern von Seiten des Abgeordneten die Vermutung besteht, dass die Geschäftsführung im Regierungsumfeld nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wäre dies im Rahmen der Oberaufsicht über die Regierung gemäss den Regelungen des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes zu prüfen.