AHV-Rentenerhöhung und Energie-Entlastung

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen und der Blindenbeihilfen entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung erhöht. Auch die Sätze für die wirtschaftliche Sozialhilfe wurden über den Verordnungsweg erhöht.

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen reduzierten Gaslieferungen aus Russland haben die Preise auf den europäischen Energiemärkten Rekordhöhe erreicht. Diese sind zwar in den vergangenen Wochen wieder gesunken, befinden sich aber im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Auf Grundlage des Zwischenberichts der Task Force „Energiepreise“ hat die Regierung Ende Oktober 2022 beschlossen, kurzfristig Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen umzusetzen. Im Bereich „Haushalte“ sind dies die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen zur AHV-IV (EL) und der Mietbeiträge für Familien, eine einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte sowie die Unterstützung bei Härtefällen. Am 30. November 2022 hat der Landtag die für die Umsetzung der Entlastungsmassnahmen notwendigen Nachtragskredite und Gesetzesvorlagen dringlich beschlossen, sodass diese am 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.

Unabhängig hiervon hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. November 2022 die parlamentarische Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, Bericht und Antrag Nr. 76/2022 bzw. das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Stellungnahme der Initianten vom 3. Oktober 2022 in zweiter Lesung beraten und verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. Dezember 2022 ungenutzt abgelaufen. In diesem Zusammenhang werden auf den 1. Januar 2023 auch die Teuerungszulagen für die Rentner der obligatorischen Unfallversicherung angepasst.

Die Regierung hat nun die Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen sowie die aufgrund der Initiative zur Rückkehr zum AHV-Mischindex erforderlichen Verordnungsanpassungen beschlossen. Zugleich wurden in der Ergänzungsleistungsverordnung die Krankenversicherungsprämienpauschale sowie die Pauschalen für die Kostenbeteiligung angepasst, da sich seit der letzten Anpassung der Krankenversicherungsprämien die Grundlagen für die Prämienverbilligung geändert haben. Da die Gemeinden die Kosten der Ergänzungsleistungen zur AHV-IV sowie die wirtschaftliche Sozialhilfe je hälftig tragen, wurden sie über diese Änderungen vorab informiert.

Die Regierung wird im Januar 2023 konkret darüber informieren, wie Anspruchsberechtigte Anträge auf Ausrichtung der Energiekostenpauschale stellen können.