Verordnung über das ZPRV und Abänderung der Statistikverordnung

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. November 2022 die Verordnung über das Zentrale Personenregister (ZPRV) und die Abänderung der Verordnung über die Statistikverordnung (StatV) beschlossen.

An seiner Sitzung im Juni 2022 hat der Landtag das Gesetz über das Zentrale Personenregister (ZPRG) verabschiedet. Das ZPRG ist per 1. November 2022 in Kraft getreten.

Die ZPRV regelt das Nähere über die Datenqualität und den Inhalt des ZPR. Es wurden in der Verordnung anhand der geltenden ISO Normen verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität definiert. Ausserdem wird festgehalten, nach welchen Kriterien Attribute in das ZPR aufgenommen und zu welchen Gruppen die Attribute zusammengefasst werden. In den Anhängen der Verordnung werden die einzelnen Attribute aufgelistet. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die ZPR-Kommission ein Reglement erlässt, das Erklärungen für die im Anhang definierten Attribute enthält.

Auch die Statistikverordnung war aufgrund des überarbeiteten ZPRG und der ZPRV anzupassen. Die StatV regelt das Unternehmensregister, welches einen Teil des Zentralen Personenregisters darstellt. Die Bestimmungen in Bezug auf das Unternehmensregister wurden daher entsprechend überarbeitet.

Die beiden Verordnungen treten per 1. Dezember 2022 in Kraft.