Abänderung des StGB und der Strafprozessordnung verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. November 2022 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet.

Mit dieser Vorlage wird eine Motion des Landtages zur Erhöhung des Strafmasses beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie beim Besitz von kinderpornografischem Material beantwortet. Diesem Vorbringen entsprechend werden bei den Tatbeständen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen (§ 205 StGB) und dem Kinderpornografietatbestand (§ 219 StGB) die Strafrahmen signifikant erhöht.

Die Vorlage wurde im Rahmen der ersten Lesung seitens des Landtages begrüsst.

Lediglich die vorgeschlagene Erhöhung des unteren Tagessatzes bei Geldstrafen nach § 19 des Strafgesetzbuches von CHF 10 auf CHF 15 wurde thematisiert. Mit der gegenständlichen Stellungnahme nimmt die Regierung Bezug auf die Voten der Abgeordneten zur Erhöhung des unteren Tagessatzes.

Die Vorlage wird im Dezember vom Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.