Abänderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung verabschiedet.

Bei der Erarbeitung der liechtensteinischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) diente die entsprechende schweizerische Verordnung als Rezeptionsgrundlage. Aufgrund dieses Umstandes kann beim Vollzug der NISV mit der Schweiz seit Jahren eng zusammengearbeitet und die Vollzugspraxis der Schweiz analog übernommen werden. Entsprechend werden auch Änderungen der schweizerischen NISV unter Berücksichtigung der liechtensteinischen Gegebenheiten nach Möglichkeit in die liechtensteinische Gesetzgebung übernommen.

Im Juni 2019 sowie im Dezember 2021 wurde die schweizerische NISV in Bezug auf adaptive Antennen angepasst. Diese Anpassungen wurde 2021 mittels einer Änderung des Umweltschutzgesetzes auch in Liechtenstein übernommen. Um die Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Strahlung adaptiver Antennen zu erhöhen, wurde die schweizerische NISV im vergangenen Jahr um entsprechende Bestimmungen ergänzt. Diese Änderung wird nun auch in Liechtenstein nachvollzogen.