Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Rehak zum Thema: Zusatzfläche für die Universität Liechtenstein

Abgeordneter Thomas Rehak

Die Universität Liechtenstein plant, an der Landstrasse 110 in Vaduz in den Neubau einzuziehen. Darin will die Uni verteilt auf drei Geschosse insgesamt 1‘642 Quadratmeter im Edelrohbau mieten und ausbauen.

Ein Edelrohbau beinhaltet in der Regel ausgebaute sanitäre Anlagen, Treppenhäuser, Böden mit Zementüberzug, Wände mit Grundputz und die Zuleitung von Elektro- und Haustechnikinstallationen. Den weiteren Ausbau realisiert und finanziert der Mieter, also die Universität Liechtenstein.

Hierzu meine Fragen:

Weshalb benötigt die Universität Liechtenstein zusätzliche Flächen? Beim angemieteten Gebäude in der Landstrasse 110 handelt es sich im Grunde nicht um zusätzliche Flächen, sondern um die Substitution der vier bestehenden Aussenstellen der Universität, die im Gegenzug aufgelöst werden. Diese Zusammenführung an einen zentralen Ort bietet für die Universität erhebliche Verbesserungen: Die Mitarbeitenden sind nicht mehr an mehreren Standorten verteilt, sondern an zwei Orten konzentriert, was das interdisziplinäre Arbeiten sowie die Kommunikation und den Austausch zwischen den Bereichen erleichtert.

Weitere Gründe wurden bereits ausführlich als Antwort zur Kleinen Anfrage von Frau Landtagsabgeordneter Bettina Petzold-Mähr in der Sitzung vom 4. Mai 2022 ausgeführt.

Zu welchem Zweck soll dieser Neubau gemietet werden, beziehungsweise welche Studiengänge, Lehrveranstaltungen oder Teile der Verwaltung sollen in dieses neue Gebäude verlegt werden? Geplant sind zwei für die Lehre vorgesehene Seminarräume sowie Büroflächen. Diese werden von der Liechtenstein Law School (Wirtschaftsrecht) bzw. der Executive School (Weiterbildung) bezogen sowie von einem Teil der Mitarbeitenden, deren Arbeitsplatz nicht zwingend am Campus sein muss.

Welche Ausbauten muss die Universität selbst tragen und realisieren, beziehungsweise mit welchen Investitionskosten rechnet die Universität? Im Wesentlichen wird die Universität die Kosten für den Fertigbelag des Fussbodens, die Akustikdecken soweit notwendig, die Trennwände inkl. Türen innerhalb der Mietfläche, die individuellen Elektroinstallationen inkl. Beleuchtung und Schliessanlage selbst tragen.

Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase. Ein Team von Architekturstudierenden der Universität Liechtenstein hat den Auftrag erhalten, eine möglichst kostengünstige Realisierung der erforderlichen Umbauarbeiten zu erarbeiten. Die hierfür anfallenden Investitionskosten, die sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffern lassen, werden gemäss Universität aus Drittmitteln finanziert und über 10 bis 15 Jahre abgeschrieben.

Welche Mehrkosten für Miete, Nebenkosten und Gebäudeunterhalt entstehen durch den Bezug dieser neuen Liegenschaft? Die Mehrkosten belaufen sich auf rund CHF 60‘000. Diese zusätzlichen Kosten sollen über Sponsoringverträge (z.B. Namensgebung für Hörsäle) sowie gesteigerte Erträge in der Weiterbildung finanziert werden. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass Einsparungen erzielt werden, da keine externen Räume mehr für die Veranstaltungen der Weiterbildung angemietet werden müssen. Auch wird aufgrund des modernen und energieeffizienten Ausbaustandards sowie dem Zusammenzug von vier zu einem einzigen Standort von einem Rückgang im Bereich Betrieb und Unterhalt ausgegangen.

Entstehen der Universität durch den Einzug in diesen Neubau Mehrkosten? Wenn ja, welche? Durch den Umzug entstehen interne logistische Aufwände sowie allenfalls externe Transportkosten. Diese wurden bisher noch nicht beziffert.


Kleine Anfrage der Abg. Franziska Hoop zum Thema: Unterstützung von Hilfsorganisationen

Abgeordnete Franziska Hoop

Das «Liechtensteiner Volksblatt» hat am 21. Oktober 2022 berichtet, dass das Hilfswerk Liechtenstein in den nächsten Jahren vom Land und den Gemeinden mit einem namhaften Betrag unterstützt werden soll. Grund dafür sind ein aus Kapazitätsgründen und aufgrund anderer Probleme geplanter Umzug, der künftig zu höheren Mietkosten führe. Das Hilfswerk und seine zahlreichen Mitglieder leisten sehr wichtige und gute Arbeit, wofür ich ihnen von Herzen danke. Der Dank gilt auch den vielen weiteren karitativen Organisationen in Liechtenstein, die ähnliche Arbeit leisten und vielfach ebenfalls Mietkosten für Büro- und/oder Lagerräume zu tragen haben.

Es ist anzunehmen, dass die Lebenshaltungskosten in den nächsten Monaten und Jahren aufgrund der aktuellen Wirtschaftssituation spürbar steigen werden. Erfahrungsgemäss nimmt die Spendenfreudigkeit in diesen Situationen markant ab. Die meisten karitativen Vereine sind aber weiterhin auf Spendeneinnahmen beziehungsweise zugleich auf möglichst tiefe Ausgaben angewiesen, um effektiv arbeiten zu können.

Im Sinne einer Gleichbehandlung ist es mir daher ein Anliegen, folgende Fragen an die Regierung zu richten:

Dürfen auch andere gemeinnützige Hilfsorganisationen auf solche Unterstützung durch das Land Liechtenstein zählen? Und wenn nein, wieso nicht? Das Hilfswerk Liechtenstein wird für seine Hilfsaktionen im Ausland durch das Land Liechtenstein unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der «Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung» (IHZE). Neben dem Hilfswerk Liechtenstein erhalten weitere liechtensteinische Hilfsorganisationen regelmässig IHZE-Beiträge. So erhielten beispielsweise im Jahr 2021 neun liechtensteinische Organisationen IHZE-Beiträge im Umfang von CHF 580’000. Voraussetzung dafür ist, dass die liechtensteinischen Organisationen die Vorgaben des IHZE-Gesetzes erfüllen.

Gibt es einen Grund, weshalb speziell das Hilfswerk Liechtenstein unterstützt wird? Und wenn ja, welchen? Beim Hilfswerk handelt es sich um einen langjährigen Partner im Bereich der IHZE. Die Unterstützung des Hilfswerks Liechtenstein für seine Hilfsaktionen im Ausland beinhaltet einen allgemeinen Beitrag an die laufenden Kosten, beispielsweise für die Zwischenlagerung von Hilfsgütern, die ins Ausland gehen, oder für die Transportkosten von Hilfslieferungen ins Ausland. Wie in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, ist das Hilfswerk Liechtenstein eine von mehreren liechtensteinischen Organisationen mit welcher eine Zusammenarbeit erfolgt.

Die Aktivitäten des Hilfswerks im Inland werden nicht durch IHZE-Beiträge getragen. Hier leisten die Gemeinden jeweils Beiträge an das Hilfswerk Liechtenstein.


Kleine Anfrage der Abg. Manuela Haldner-Schierscher zum Thema: Iranische Protestbewegung

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Seit Wochen protestieren Iranerinnen und Iraner gegen die systematische Unterdrückung von Frauen und die Kopftuchpflicht des menschenverachtenden Mullah-Regimes. Sie gehen auf die Strasse und riskieren im mutigen Kampf für die Freiheit ihr Leben. Zahlreiche Menschen wurden durch das brutale Vorgehen der sogenannten «Sicherheitskräfte» umgebracht. Die Machthaber des Regimes sperren das Internet und hindern Journalist/-innen daran zu berichten, um abseits der weltweiten Aufmerksamkeit die Protestbewegung zu zerschlagen. Es gibt mittlerweile verschiedene Initiativen, um die Menschen im Iran zu unterstützen, damit das Regime mit seinem terroristischen Vorgehen dieses Vorhaben nicht ohne weiteres durchbringt. Wenn die Augen der Weltöffentlichkeit auf die Geschehnisse im Iran gerichtet sind, werden die Verbrechen sichtbar und erhöhen den Druck auf die Machthaber.

Hierzu habe ich drei Fragen:

Gibt es Überlegungen, allenfalls konkrete Vorgehensweisen der Regierung, um den Menschen, allen voran den Frauen im Iran beizustehen und sie in ihrem Kampf für die Freiheit zu unterstützen? Wir verfolgen die Situation im Iran mit grosser Besorgnis. Die Regierung hat umgehend die EU-Sanktionen gegen mehrere Personen und Organisationen im Zusammenhang mit dem Tod von Masha Amini in Polizeigewahrsam und der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten nachvollzogen und damit eine klare Haltung eingenommen. Liechtenstein hat sich zudem auf internationaler Ebene gemeinsamen Erklärungen der EU und anderer Staaten zu den Ereignissen angeschlossen. Ebenso konnte ich am 20. Oktober an einem virtuellen Treffen von Aussenministerinnen – organisiert von der kanadischen Aussenministerin – zur Situation im Iran teilnehmen. Dabei hat sich Liechtenstein dem gemeinsamen Communiqué angeschlossen, welches die Gewalt ebenfalls verurteilt und eine unabhängige Untersuchung fordert.

Weiter hat sich Liechtenstein eigenständig am UNO-Menschenrechtsrat in Genf, an der UNO-Generalversammlung und im UNO-Sicherheitsrat in New York in Wortmeldungen zur Situation geäussert, die Anwendung von Gewalt verurteilt und Solidarität gegenüber den iranischen Frauen und den friedlich Protestierenden geäussert. Liechtenstein wird die Entwicklungen weiterverfolgen und ist im ständigen Austausch mit gleichgesinnten Staaten zu weiteren Schritten auf internationaler Ebene.

Wurden in der Vergangenheit in Liechtenstein Asylanträge von Menschen aus dem Iran registriert? Seit 2015 wurden insgesamt 16 Asylgesuche von Personen aus dem Iran gestellt. Elf Gesuchsteller waren männlich und fünf weiblich. Im laufenden Jahr gab es bisher drei Gesuche.

Kam es in den letzten Wochen und Monaten zu einer Zunahme von Asylanträgen von Menschen aus dem Iran? Nein, bisher wurde keine Zunahme verzeichnet.