lie:zeit online

 Erhöhung der Geldspielabgabe

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie eine Abänderung der Spielbankenverordnung (SPBV) verabschiedet.

Die Änderungen in der Spielbankenverordnung beruhen auf Empfehlungen des Fachbeirats für Geldspiele sowie Erfahrungen der Geldspielaufsicht. So wurden unter anderem die Vorschriften für die Gewährung von Gratisspieleinsätzen angepasst und eine Lücke geschlossen, welche die Aufhebung von Sperren im Falle einer Betriebsschliessung betrifft. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Mit der Vernehmlassungsvorlage wird im Wesentlichen der mit der Motion „Casino-Bremse“ erteilte Auftrag für eine Anpassung der Geldspielabgabe umgesetzt. Als Ergebnis verschiedener Modellrechnungen schlägt die Regierung unter Berücksichtigung der Annahmen zum Marktpotential eine Erhöhung des Mindestabgabesatzes von derzeit 17.5% auf 27.5% bei gleichzeitiger Erhöhung des Höchstabgabesatzes von aktuell 40% auf neu 60% vor. Der Abgabesatz soll dabei weiterhin progressiv ausgestaltet werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( http://www.rk.llv.li ) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. Februar 2023.

 

 

 

Die mobile Version verlassen