Vorprüfung der Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Geldspielabgabe

An ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten der Freien Liste vom 10. Mai 2021 zur Erhöhung der Geldspielabgabe verabschiedet. Nach erfolgter Prüfung kommt die Regierung zum Ergebnis, dass die Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist.

Im Sinne einer stärkeren Regulierung der Casino-Landschaft in Liechtenstein schlagen die Initianten eine Erhöhung der Geldspielabgabe für Spielbanken auf mindestens 40% und höchstens 80% der Bruttospielerträge vor. Derzeit beträgt der Abgabesatz mindestens 17.5 % und höchstens 40 % der Bruttospielerträge.

In Anbetracht der hohen Anzahl von Spielbanken in Liechtenstein erachtet die Regierung eine Verschärfung der Rahmenbedingungen für Spielbanken ebenfalls als angezeigt. Zu diesem Zweck hat die Regierung eine Abänderung der Spielbankenverordnung beschlossen, um damit zeitnah auf die aktuellen Marktentwicklungen reagieren zu können. Die Verordnungsanpassungen beinhalten eine Erhöhung des steuerlichen Progressionssatzes sowie strengere Anforderungen an den Spielbetrieb und die Qualitätssicherung. Weitere Massnahmen, wie etwa die Erhöhung der gesetzlichen Geldspielabgabe oder die Einschränkung der Raucherlaubnis in Spielbanken, sollen im Rahmen der Motion «Casino-Bremse» eingehend geprüft werden. Die Regierung erachtet daher die Gesetzesinitiative zum aktuellen Zeitpunkt als nicht zielführend.

Der Bericht und Antrag ist abrufbar unter www.rk.llv.li.