Strafverschärfung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2022 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet.

Damit beantwortet die Regierung die im Juni 2021 vom Landtag eingebrachte Motion zur Erhöhung des Strafmasses beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie beim Besitz von kinderpornografischem Material. Mit dieser Vorlage werden dem Vorbringen entsprechend bei den Tatbeständen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen (§ 205 StGB) und dem Kinderpornografietatbestand (§ 219 StGB) die Strafrahmen signifikant erhöht.

Des Weiteren wurden Anpassungen bei der bedingten Strafnachsicht – also dem Absehen von der vom Gericht verhängten Strafe während einer Probezeit – im Falle einer Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 200 StGB) oder des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 205 StGB) vorgenommen. Ebenfalls angepasst werden sollen die Tagessätze bei Geldstrafen, die seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 1989 unverändert geblieben sind. Der untere Tagessatz soll neu mit CHF 15 anstelle von CHF 10 festgesetzt werden, während der maximale Tagessatz von CHF 1’000 auf CHF 5’000 erhöht werden soll.

Der Bericht und Antrag soll im November in erster Lesung vom Landtag behandelt werden.