Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick
Abgeordneter Mario Wohlwend

Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema Hospiz – wie weiter?

Im September-Landtag 2022 wurde die Postulatsbeantwortung debattiert. Der VU-Fraktion ging es hier nicht darum, bereits eine fertige beste Idee zu haben. Der Kernsatz des Postulats lautet: «Die Regierung wird eingeladen, zu prüfen, wie in Liechtenstein unheilbar kranken (‹palliativen›) Menschen aller Altersgruppen für ihre letzte Lebensphase spezialisierte Palliative Care zur Verfügung gestellt werden kann.» Deshalb regten die Postulanten an, eine Bedarfsanalyse zu erstellen und dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten, wie in Liechtenstein eine solche spezialisierte Palliativ-Care-Struktur geschaffen werden kann. Die Betonung war auf «wie». Ohne konkrete Lösungsansätze und terminierte Massnahmen konnte ich das wichtige Postulat aus Respekt vor den Betroffenen nicht abschreiben, weil dadurch das oberste Ziel im Gesundheitswesen, die patientenorientierte und integrierte Versorgung, nicht wunschgemäss vorwärtsgetrieben wird. Nachdem eine Mehrheit des Landtags ebenfalls nicht zufrieden war, wurde das Postulat am Ende nicht abgeschrieben.

Was wird in diesem Bereich getan, dass jeder Mensch in Liechtenstein ein individuell angepasstes Angebot in Anspruch nehmen kann?
Manuel Frick:
Wie die Regierung in ihrer Postulatsbeantwortung ausgeführt hat, sind die liechtensteinischen Patienteninnen und Patienten insgesamt gut mit Leistungen der spezialisierten Palliative Care versorgt, wobei vor allem auf die grenznahen Hospize in der Schweiz, die Palliativ-Station am Kantonsspital Graubünden und den Brückendienst Rheintal-Werdenberg-Sarganserland hinzuweisen ist. Die Bereitstellung eines landeseigenen Angebotes wäre aus Qualitäts- und Kostengründen nur sehr schwer realisierbar. Die Möglichkeiten einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Palliativversorgung in Liechtenstein werden seitens der Regierung im Austausch mit den im Bereich der Palliative Care tätigen Gesundheits- und Pflegeinstitutionen im Land weiterverfolgt.

Was wird getan, um die vorhandene Palliative-Care-Struktur zu stärken, sodass die Bevölkerung ausreichend informiert und sensibilisiert wird?
Es laufen derzeit Abklärungen, wie der Zugang zu Hospizen im Ausland unbürokratisch gewährleistet werden kann. Die Möglichkeit einer Kostentragung für Hospizaufenthalte durch die öffentliche Hand besteht über das Sozialhilfegesetz, wie anlässlich der Postulatsbeantwortung kommuniziert wurde. Im Herbst findet ausserdem ein Treffen zwischen Vertretern des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur und der Krebshilfe Liechtenstein satt, in dessen Rahmen weitere mögliche Schritte erörtert werden.

Was wird getan, dass die vielfältigen Angebote noch besser koordiniert werden können?
Hierzu ist auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zu verweisen. Die im Verein Palliativ-Netz Liechtenstein tätigen Institutionen, die Krebshilfe Liechtenstein und die zuständigen Amtsstellen der Landesverwaltung wurden kontaktiert bzw. mit Abklärungen befasst. Die genannten Stellen sind ihrerseits mit den relevanten Akteuren im Ausland vernetzt. Eine wichtige mögliche Massnahme ist die Stärkung von interdisziplinären Brückendiensten. Allgemeine Abteilungen in Spitälern, Pflegeheime sowie Hausärztinnen und Hausärzte sind für das Angebot des Brückendienstes zu sensibilisieren und stärker darin einzubinden.

Bis wann werden Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen der Zielgruppe und der Akteure erfasst?
Wie bereits ausgeführt wurde, laufen Abklärungen und Gespräche mit den Akteuren. Die weiteren Schritte und erforderlichen Massnahmen werden sukzessive festzulegen sein.

Wer wird für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen involviert?
Die bereits genannten Stellen im In- und Ausland werden involviert, um zugunsten einer qualitativ hochwertigen, bedarfs- und bedürfnisgerechten Palliativversorgung in Liechtenstein zusammenzuarbeiten.


Abgeordneter Patrick Risch

Kleine Anfrage des Abg. Patrick Risch zum Thema Unterstützung einkommensschwacher Haushalte

In der Schweiz, somit wohl auch Liechtenstein, betrug die Inflation bisher 3,5%. Mit den stark steigenden Energiepreisen wird diese vermutlich viel höher ausfallen als das, was wir die letzten 30 Jahre gewohnt sind. Die Teuerung wird vor allem die einkommensschwachen Haushalte treffen, die schon vor der Teuerung mit den verfügbaren Mitteln haushalten mussten.

Die Regierung hat gestern eine Taskforce – nach dem Aufbegehren der Wirtschaftskammer – eingesetzt, um mögliche Entlastungsmassnahmen für die Wirtschaft, aber auch Private zu erörtern.

Leider liegt der seit Jahren überfällige Armutsbericht immer noch nicht vor.

Auf Basis welcher Informationen wird die Regierung Entlastungsmassnahmen für einkommensschwache Haushalte beschliessen, wenn die Daten und Fakten aufgrund des fehlenden Armutsberichts fehlen?
Manuel Frick: Um den Anstieg der Energiepreise insbesondere für Strom und Heizkosten für die Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen auszugleichen, plant die Regierung in beiden Bereichen im Verordnungswege befristet für ein Jahr Anpassungen der entsprechenden Pauschalen vorzunehmen. Zudem wird das Amt für Soziale Dienste die Maximalwerte in den Richtlinien anpassen.

Für die Prüfung von Massnamen in der Taskforce sowie für die genannten Anpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe bzw. der Ergänzungsleistungen ist das Vorliegen des statistischen Armutsberichts nicht notwendig.


Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema Notarztversorgung durch das LLS

Im Zusammenhang mit dem Spitalneubau sind beim Liechtensteinischen Landesspital verschiedene strategische Weichenstellungen geplant. So plant das Landesspital, ab dem 1. Januar 2023 keine Notärzte mehr für die Notfallversorgung im Fürstentum Liechtenstein zur Verfügung zu stellen. Demzufolge wird auch das hauseigene Notarzttransportfahrzeug NTF nicht mehr weiter betrieben. In der heutigen modernen Notfallmedizin ist eine flächendeckende bodengebundene Notarztversorgung ein Standardprozedere im Rettungswesen. Deshalb muss diese Versorgung auch in Zukunft gesichert sein.

Weshalb plant das Landesspital, seinen Notarztdienst per 1. Januar 2023 einzustellen? Was geschieht mit den vier Fahrern und Fahrerinnen des NTF, die beim LLS angestellt sind?
Manuel Frick: Die Regierung evaluiert derzeit gemeinsam mit dem Landesspital, dem Liechtensteinischen Roten Kreuz, der Ärztekammer sowie weiteren im Bereich der Notfallorganisation betroffenen Stellen die Notfallorganisation im Fürstentum Liechtenstein. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen einer Pilotphase der ärztliche Notfalldienst per 1. Februar 2022 im Landesspital angesiedelt, was öffentlich kommuniziert wurde. Bisher wurden keine weiteren Massnahmen entschieden. Angestrebt wird jedenfalls die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, international vergleichbaren und allseits unterstützten Notfall- und Rettungsmedizin für die liechtensteinische Bevölkerung.

Wurden betreffend notärztlichen Leistungen Gespräche mit den umliegenden Partnerorganisationen, wie zum Beispiel der Rettung St. Gallen, die ein Notarzteinsatzfahrtzeug (NEF) betreiben, oder mit der Rettung Feldkirch, die ebenfalls ein NEF im Einsatz haben, geführt? Wenn nein, warum nicht?
Im Zuge des laufenden Projektes wurden und werden die relevanten Partnerorganisationen im Ausland einbezogen.

Wer übernimmt ab 2023 den Notarztdienst beziehungsweise mit welchen jährlichen Vorhaltekosten muss für diese Dienstleistung gerechnet werden?
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, läuft derzeit eine Evaluation und es wird über allfällige künftige Massnahmen sowie den Zeitpunkt der Umsetzung zu gegebener Zeit informiert.


Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema Anerkennungsgaben in der Kulturförderung

Im Jahresbericht 2021 der Kulturstiftung Liechtenstein ist nachzulesen, dass der Stiftungsrat einer Person eine Anerkennungsgabe von CHF 20‘000 zugesprochen hat. Diese Zahlung wird im Bericht des Präsidenten und in der Erfolgsrechnung erwähnt, aber keiner der Fördersparten zugeordnet. Gemäss den Jahresberichten von 2008 bis 2020 sind sieben Anerkennungsgaben von CHF 1‘000 bis CHF 25‘000 gesprochen worden, welche jeweils unter einer bestimmten Fördersparte verbucht wurden. Im Kulturförderungsgesetz ist festgehalten, dass die Kulturstiftung Liechtenstein im Rahmen der dafür vorgesehenen Budgetmittel Auszeichnungen sowie Förder- und Anerkennungsgaben verleihen kann. Sie muss dazu allerdings den Zweck, die Dotierung, das Verfahren für Auszeichnungen sowie Förder- und Anerkennungsgaben mit Reglement festlegen.

Welche Richtlinien wurden angewendet, um die Personen oder Vereinigungen zu ermitteln, welche von der Kulturstiftung eine Anerkennungsgabe erhalten haben?
Manuel Frick: Es wurde das Förderungsreglement in der Fassung von 2019 angewandt, welches unter Ziff. 2.5.2. und 2.5.3 vorsieht, dass Auszeichnungen und Anerkennungsgaben an Personen verliehen werden können, die sich durch ihr Wirken um die Förderung des kulturellen Lebens in Liechtenstein besondere Verdienste erworben haben bzw. die sich im kulturellen Bereich über besondere Leistungen ausgewiesen haben.

Weshalb wurde die Anerkennungsgabe aus dem Jahr 2021 keiner Fördersparte zugeordnet?
Die Nennung eines konkreten Fördersparte ist weder im Gesetz noch im Reglement als Voraussetzung für eine Anerkennungsgabe genannt. Es handelte sich um eine Person, deren Wirken mehreren Bereichen zugeordnet werden konnte.

Weshalb wurden bisher keine Anerkennungsgaben in den Fördersparten Volkskultur/Landeskunde, Bildende Kunst, Literatur und Audiovisuelle Medien gesprochen?
Die Kulturstiftung hat in den letzten Jahren zwei Anerkennungsgaben für kulturpolitische Leistungen vergeben, beide im Hinblick auf ihre spartenübergreifende Wirkung.

Auf der Homepage der Kulturstiftung ist das Reglement zu Förder- und Anerkennungsgaben nicht auffindbar. Wo kann das Reglement, welches gemäss Kulturförderungsgesetz in elektronischer Form zu veröffentlichen ist, heruntergeladen werden?
Die Bestimmungen zu Förder- und Anerkennungsgaben sind im erwähnten Förderungsreglement erfasst, das auf der Website der Kulturstiftung verfügbar ist. Das Förderungsreglement wird aktuell überarbeitet und nach Fertigstellung sowie Kenntnisnahme durch die Regierung ebenfalls auf der Homepage der Kulturstiftung veröffentlicht.


Abgeordneter Georg Kaufmann

Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Georg zum Thema Coronafallzahlen und Abwasseranalysen

Gemäss aktuellen Medienberichten sind die Fallzahlen in den letzten Tagen markant gestiegen. Und wir stehen erst am Beginn der kalten Jahreszeit. Doch wie viele Menschen derzeit mit dem Coronavirus infiziert sind, lässt sich nur schwer sagen, denn relativ wenige Personen lassen sich derzeit noch testen. Ein weiteres Monitoringinstrument ist die Abwasseranalyse. Sie gibt ebenfalls Aufschluss darüber, wie sehr das Virus in der Bevölkerung verbreitet ist.

Wie oft werden dem Abwasser derzeit Proben entnommen und analysiert?
Manuel Frick: Abwasserproben werden zwei bis drei Mal pro Woche entnommen und analysiert.

Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse? Wie genau kann die Anzahl der Infizierten herausgelesen werden?
Das Abwassermonitoring ist eine zuverlässige Methode zur Erfassung des Infektionsgeschehens in den an eine Kläranlage angeschlossenen Gemeinden. Die genaue Anzahl der infizierten Personen kann aus den Abwasserdaten derzeit allerdings nicht abgeleitet werden.

Bestätigen die aktuellen Resultate der Abwasseranalysen die Resultate der PCR-Tests?
Seit Beginn des Abwasserüberwachungsprogramms ist eine hohe zeitliche und quantitative Korrelation zwischen der Viruslast im Abwasser und den positiven PCR-Tests von Einzelpersonen erkennbar.

Können auch neue Virusmutationen oder andere Krankheiten herausgelesen werden? Falls ja, welche? Und wie können diese Resultate präventiv ins Gesundheitssystem einfliessen?
Im Abwassermonitoring können Virusvarianten qualitativ und quantitativ bestimmt werden. Auch andere Krankheitserreger wie zum Beispiel Polioviren, Influenza, Norovirus und RSV könnten bei entsprechender Analyse nachgewiesen werden. Durch das Abwassermonitoring können somit wichtige Erkenntnisse über die Zirkulation einer Vielzahl von Erregern beobachtet werden. Das bietet das Potenzial für ein System zur frühzeitigen Überwachung von Veränderungen der Auftretenshäufigkeit diverser Krankheitserreger.

Wie relevant ist das Abwassermonitoring als Analyseinstrument für die Regierung?
Das Abwassermonitoring ist für die Regierung ein relevantes und verlässliches Überwachungssystem. Das Abwassermonitoring ist robust und kostengünstig und kann zeitnah Trends im Pandemiegeschehen abbilden. Auf dieser Grundlage kann die Regierung Entscheidungen über Massnahmen zur Eindämmung von Infektionen fällen und deren Wirksamkeit überprüfen.


Abgeordneter Markus Gstöhl

Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema Preissteigerungen und Auswirkungen

Die Energiepreise steigen an. Der Gaspreis hat sich in den letzten Monaten vervielfacht, der Strompreis wird auf nächstes Jahr verdoppelt. Es ist auch mit steigenden Krankenkassenprämien zu rechnen. In der Schweiz steigen die Prämien um 6,6% bei Erwachsenen. Diese Entwicklung wird viele Haushalte in Liechtenstein in eine schwierige Situation bringen. Für die Entwicklungen wird die Politik verantwortlich gemacht und die Menschen erwarten sich nun Lösungen für ihre Engpässe. In umliegenden Ländern, besonders in Deutschland und Österreich, ist ein regelrechter Aktionismus in Sachen Entlastungspakete ausgebrochen. Daher wäre für mich interessant, einige Stellungnahmen der Regierung zu erhalten, wie dieser Entwicklung begegnet werden kann. Die Bevölkerung erwartet Antworten.

Welche Gefahren sieht die Regierung gesellschaftspolitisch mit Blick auf diese Entwicklungen?
Manuel Frick: Die hohen Energiepreise können einkommensschwache Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten bringen, was gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial birgt. Die von der Regierung eingesetzte Taskforce „Energiepreise“ unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt wird nun die Auswirkungen der steigenden Energiepreise analysieren und mögliche Massnahmen zur vorübergehenden Abfederung evaluieren.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage soll die Ausrichtung der allgemeinen wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie der Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner angepasst werden. Um den Anstieg der Energiepreise insbesondere für Strom und Heizkosten für die Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen auszugleichen, plant die Regierung, in beiden Bereichen auf dem Verordnungsweg befristet für ein Jahr Anpassungen der Pauschalen vorzunehmen. Zudem wird das Amt für Soziale Dienste die Maximalwerte in den Richtlinien anpassen.

Wie ordnet die Regierung die Massnahmen in Deutschland und Österreich finanz- beziehungsweise sozialpolitisch ein?
Die Situation in Liechtenstein ist mit der Situation in Deutschland und Österreich nicht direkt vergleichbar, insbesondere hinsichtlich der Inflation. Allenfalls können Massnahmen in Deutschland und Österreich im Rahmen der Taskforce Energiepreise vergleichend evaluiert werden.

Mit welcher Steigerung der Anzahl von Sozialhilfeersuchen rechnet die Regierung?
Der Regierung liegen hierzu keine Daten vor.

Wann werden in Liechtenstein die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr veröffentlicht und rechnet die Regierung mit ähnlichen Preissteigerungen für die Versicherten wie sie in der Schweiz stattfinden?
Die Krankenkassenprämien für 2023 werden am 4. Oktober 2022 bekanntgegeben.

Was müsste gegeben sein, damit die Regierung hinsichtlich der Entwicklungen konkrete Massnahmen trifft, damit nicht grosse Teile der Mittelschicht in die Armut abrutschen?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass die Gefahr besteht, dass grosse Teile der Mittelschicht in die Armut abrutschen. Die Taskforce „Energiepreise“ prüft aber die Auswirkungen der steigenden Energiepreise sowie die Notwendigkeit von Massnahmen zur vorübergehenden Abfederung.


Abgeordneter Markus Gstöhl

Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit

In der letzten September-Landtagssitzung 2021 habe ich bereits diese Kleine Anfrage an die Regierung gestellt. Leider wurde das Ziel, einen Vorschlag im kommenden Jahr vorzulegen, bis jetzt noch nicht erreicht. Das Thema ist aktueller denn je, jüngst auch wegen der Abstimmung zur AHV-Reform in der Schweiz.

Vielen Rentnerinnen und Rentnern dürfte es grundsätzlich egal sein, aus welchem Topf die Gelder kommen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Daher können die Massnahmen in der AHV nicht losgelöst von den Pensionskassen betrachtet werden. Deshalb hat die VU-Fraktion die Motion «Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit» eingereicht, die im September-Landtag 2019 an die Regierung überwiesen wurde. Die Regierung wird darin beauftragt, «dem Landtag ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das im Rahmen einer eigenständigen Lösung unabhängig der beruflichen Vorsorge, womöglich in Anlehnung an die Erziehungsgutschriften im Sinne des AHVG, Lücken in der Alters- und Risikovorsorge schliesst, die nachweislich durch das Erbringen von unbezahlter Familien- und Erziehungsarbeit entstanden sind». Gerade jene Personen, die unentgeltliche Dienste an der Gesellschaft erbringen, können im Alter keine entsprechenden Ressourcen aufbauen, die ihnen nebst der AHV ein Einkommen sichern. Nun erreichen die Babyboomer das Pensionsalter und für sie sollten Lösungen präsentiert werden. Die zweijährige Frist zur Beantwortung der Motion ist bereits abgelaufen.

Warum kann die Regierung die gesetzte Frist immer noch nicht einhalten?
Manuel Frick: Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Mai 2022 die Arbeitsgruppe Altersstrategie eingesetzt, welche die Lebensqualität im Alter übergreifend betrachtet und als Grundlage für Massnahmen in diesem Bereich dienen soll. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, der Regierung bis November 2023 eine Altersstrategie vorzulegen. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom September-Landtag 2021 ausgeführt wurde, wird es nach wie vor nicht als zielführend erachtet, diesen Arbeiten mit einem isolierten Vorschlag vorzugreifen.

Mit welcher Priorität wird diese Motion von der Regierung behandelt?
Sozialpolitisch wird der Fokus der Regierung im Bereich Alter derzeit auf die Ausarbeitung der Altersstrategie gelegt. Damit soll nicht nur ein bestimmter Teilbereich behandelt, sondern eine ganzheitliche Lösung ausgearbeitet werden.

Bis wann kann mit einem Vorschlag zur Beschlussfassung gerechnet werden?
Ein konkreter Vorschlag soll auf Grundlage der Altersstrategie erarbeitet werden.


Abgeordneter Walter Frick

Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema Nachbesetzung des Tierschutzbeauftragten

In einer Liechtensteinischen Tageszeitung konnte ich am 15. Sept. 2022 entnehmen, dass die Position des Tierschutzbeauftragten mittlerweile seit einem Jahr vakant ist. Missstände müssen heute nach meinem Gutdünken sofort behoben werden, dazu benötigt es regelmässige Kontrollen. Der letzte Tierschutzbeauftragte lebte 500 Km weit von Liechtenstein weg und war innerhalb seiner Amtszeit von 2 Jahren kein einziges Mal tätig. Aufgrund dieser Kritik legte er sein Amt nieder. Laut Auskunft des Leiters vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen sei der Nachbesetzungsprozess im Gange.

Was sind die Gründe, warum die Nachbesetzung so lange dauert und wie können diese Gründe beseitigt werden?
Manuel Frick:
Vor einer Neubesetzung der Funktion des Tierschutzbeauftragten wollte die Regierung die Diskussion im Landtag zum Postulat betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein abwarten. In der Postulatsbewantwortung wurde die Rolle des Tierschutzbeauftragten aus Sicht der Regierung dargelegt. Das Postulat wurde am 7. April 2022 abgeschrieben, woraufhin die Arbeiten am Stellenprofil und der Stellenausschreibung in Angriff genommen wurden.

Wer ist bei der momentanen Vakanz für diese an sich sehr wichtigen Aufgabe zuständig?
In der Zeit der Vakanz wurde bzw. wird die Funktion des Tierschutzbeauftragten durch keine andere Person ausgeübt.

Bis wann kann die vakante Stelle eines Tierschutzbeauftragten wieder besetzt werden?
Die Ausschreibung zur Nachbesetzung des Tierschutzbeauftragten wird zeitnah erfolgen.

Die Distanz des Wohnortes des letzten Tierschutzbeauftragten nach Liechtenstein liess beim letzten Mal aufhorchen. Wird bei der aktuellen Besetzung die Distanz zum Arbeitsort diesmal berücksichtigt, so dass es möglich wäre bei einem Tierquälerischen Fall schnell einzugreifen und die nötigen Schritte im Sinne des Tieres zu veranlassen?
Die Nähe des Tierschutzbeauftragten zum Land wird im Nachbesetzungsprozess verstärkt berücksichtigt. Dies kann die Wahrnehmung der Tierschutzthemen und der Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten verbessern. Die Funktion des Tierschutzbeauftragten ist aber keine behördliche im eigentlichen Sinn ist. Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten liegen unter anderem im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung für die Anliegen des Tierschutzes, wie bereits anlässlich der Schaffung dieser Funktion im Jahr 2005 betont wurde.

Müsste man nicht das Gesetz so ändern, dass der Tierschutzbeauftragte mehr Kompetenzen und regelmässige Aufgaben (z.B. jederzeit ein Zutrittsrecht zu Stallungen und Gebäuden, regelmässige Kontrollen etc.) erhält?
Wie die Regierung in der erwähnten Postulatsbeantwortung festgehalten hat, erachtet sie die Kompetenzen und Funktionen des Tierschutzbeauftragten bereits als sehr weitreichend und im Sinne der Verbesserung des Tierschutzes als zielführend. Aufgaben im Bereich des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung vor Ort sind hoheitliche Aufgaben eines Amtes und sollen nicht mit den Aufgaben des Tierschutzbeauftragten vermischt werden. Das Aufgabenprofil des Tierschutzbeauftragten legt den Fokus auf Tätigkeiten, welche im regelmässigen Austausch mit dem Amt angegangen werden. So kann das Tierwohl vorbeugend gestärkt werden, ohne die bereits hohe Regelungsdichte noch zu verstärken.


Abgeordneter Hubert Büchel

Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema operativer Betrieb des Liechtensteinischen Landesspitals

Im Umfeld des Landesspitals werden besorgniserregende Tendenzen festgestellt. Die Operationssäle des Landesspitals blieben während des Sommers weitgehend leer. Der Abgang von Dr. Robert Vogt wiegt hier schwer, da er dank seiner Fachkompetenz einer der umsatzstärksten Ärzte war. Da die Zahlen im Operativen nun nicht mehr stimmen würden, habe man auch ein wichtiges Softwareprojekt auf Eis gelegt. Es wird aktuell viel über das verkorkste Neubauprojekt gesprochen. Aber offenbar läuft auch im operativen Tagesgeschäft nicht alles rund am Landesspital.

Hat sich die finanzielle Situation des Landesspitals seit dem Abgang von Dr. Robert Vogt signifikant verschlechtert?
Manuel Frick:
Dr. Vogt war bis am 31. August 2022 beim Landesspital angestellt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne sind mögliche Auswirkungen aktuell nicht bezifferbar.

Wie sehen die Umsatzzahlen, Fallzahlen und die Fallschwere am Landesspital aktuell verglichen mit den Vorjahren aus?
Es lässt sich jedes Jahr beobachten, dass die Fallzahlen im OP in den Sommermonaten tiefer sind als während des restlichen Jahres. Die meisten Patienten wollen Operationen nicht in dieser Zeit durchführen lassen. Dies wird in der Planung berücksichtigt. Die Einsatzfähigkeit ist jederzeit gegeben.

Umsatz: Der Halbjahresabschluss schliesst mit einem positiven Resultat von CHF 200’000, CHF 164’000 höher als budgetiert. Dabei konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr von CHF 16.19 Mio. auf 16.8 Mio. erhöht werden. Der Gesamtaufwand nahm aufgrund der Übernahme von weiteren Leistungen und der Pandemiebekämpfung aber ebenfalls zu.

Fallzahlen: Die Pflegetage haben per 30. Juni 2022 gegenüber der Vorjahresperiode um 143 Tage zugenommen, was insbesondere auf die Nutzung des Leistungsangebots Akutgeriatrie zurückzuführen ist. Bis Ende August 2022 wurden am Landesspital 1’282 stationäre Patienten behandelt, im Vorjahresvergleich sind dies 66 Patienten bzw. 4.9% weniger. Bis Ende August 2022 wurden am Landesspital 9’553 ambulante Patienten behandelt. Dies entspricht einer Steigerung von 1’939 bzw. 20.3% der ambulanten Patienten. Die Steigerung liegt insbesondere am Ausbau der Spezialsprechstunden Schmerz und Pneumologie sowie an der Übernahme des ärztlichen Notfalldienstes.

Fallschwere: Die Fallschwere wird gemessen am Case Mix Index (CMI). Die Fallschwere ist seit 2019 von 0.686 jährlich gestiegen und liegt Ende August 2022 bei 0.772. Im Vorjahresvergleich beträgt die Steigerung 0.034 bzw. 4.4%. Dieses Ergebnis ist auf vielfältige Massnahmen wie die Möglichkeit komplexerer Operationen durch den Betrieb der IMC, den Betrieb der Akutgeriatrie und weitere professionalisierte Leistungsangebote zurückzuführen.

Stimmt es, dass ein kostspieliges Softwareprojekt aufgrund des aktuellen finanziellen Engpasses sistiert wurde?
Nein. Der Ersatz der auslaufenden Kern-Applikation Krankenhausinformationssystem (KIS) musste detailliert evaluiert werden; dies war ebenfalls notwendig als Grundlage für die Einführung eines sauberen und effizienten Elektronischen Gesundheitsdossiers (EGD). Mit dem Abschluss des Vorprojekts konnten der Bedarf spezifiziert und die Kosten ermittelt werden. Diese Kosten sind in den regulären Budgetprozess 2023 eingeflossen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Gesellschaftsministerium beim Landtag noch dieses Jahr einen Nachtragskredit beantragen wird?
Die Spitalleitung setzt alles daran, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.

Wer ist in den Augen des Gesellschaftsministeriums für die Perfomance des Landesspitals in der Hauptverantwortung?
Die Spitalleitung trägt die Endverantwortung für die Performance.