Gesetz über Postdienste- und Paketzustelldienste

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPG) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG (Dritte Postdiensterichtlinie) sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste verabschiedet.

Die dritte Postdiensterichtlinie ist das Resultat eines rund 20-jährigen Reformprozesses zur vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste.

Da zur Umsetzung der EWR-rechtlichen Verpflichtungen umfangreiche gesetzliche Anpassungen notwendig sind, wird die Schaffung eines neuen Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste vorgeschlagen.

Die wesentlichen Änderungen durch die Übernahme der dritten Postdiensterichtlinie betreffen den Wegfall des Monopols der Post für Briefe unter 50 Gramm, die Einführung neuer Melde- und Informationspflichten sowie die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde. Die Gewährleistung der postalischen Grundversorgung wie auch die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Post werden weiterhin sichergestellt. Bei grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten soll durch die neuen Regelungen insbesondere eine bessere Preistransparenz und damit ein attraktiveres Angebot gewährleistet werden.