Tag der Demokratie: Podiumsdiskussion am Liecht. Gymnasium

Fotos: Eugen Nägele

Stimmrechtsalter 16? Vier Parteien. Zwei Meinungen. Ein Moderator. Ein Publikum. „16-Jährige sollen nicht abstimmen dürfen, sie interessieren sich nicht dafür.“ – „Bei manchen stimmt das zwar, aber man gibt ihnen auch keine Möglichkeit, ihr Interessen über Wahlen kundzutun.“ Zu dieser Thematik fand am LG am Donnerstag, den 15.9.2022, anlässlich des Tages der Demokratie eine Podiumsdiskussion statt.

Nach einer kurzen Einleitung zeigte Thomas Milic vom Liechtenstein-Institut den Schülerinnen und Schülern der 6. und 7. Jahrgangsstufe die Geschichte des Stimmrechts in Liechtenstein und der Schweiz auf, wo im Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16 teilweise schon eingeführt wurde.

Pro und Kontra
Ausgehend davon fing die richtige Diskussion an, die durchaus hitzig, aber immer sachlich und interessant geführt wurde. Auf der Pro-Seite waren Johannes Kaiser (FBP) und Dagmar Bühler-Nigsch (VU). Auf der Kontra-Seite waren Herbert Elkuch (DpL) und Thomas Milic vom Liechtenstein-Institut. Moderator war Sven Egloff vom Verein Discuss it. Nach ihrer Vorstellung zeigten beide Seiten ihre Meinungen auf. Die Pro-Seite brachte als ihr Hauptargument vor, dass die jungen Menschen sich auch in die Politik einbringen wollen. Die Gegenseite meinte hierzu, die Jugendlichen seien nicht reif genug, hätten nicht genug Lebenserfahrung und interessierten sich nicht. Doch, die Jugendlichen würden sich schon interessieren, aber sie dürften ja nicht mitstimmen, darum gebe es dann scheinbar doch weniger Interesse. Die Jugendlichen bezahlten noch keine oder nur sehr wenige Steuern, darum sollten Sie auch nicht abstimmen dürfen. Aber Einwohner ohne Liechtensteiner Pass bezahlten auch Steuern und dürften dennoch nicht abstimmen. Nein, aber nach einer bestimmten Zeit könnten sie sich doch einbürgern lassen, und dann abstimmen. Die Jugendlichen könnten schliesslich auch noch nicht voll bestraft werden, das Erwachsenenstrafrecht greife nicht, also müsse man mit der Herabsetzung des Wahlalters auch die Volljährigkeit herabsetzen. Nein, das stimme nicht, in anderen Ländern wie Österreich habe dies auch funktioniert und das aktive und passive Wahlrecht seien voneinander unabhängig.

Abstimmung
Eine Stunde dauerte dieser informative Schlagabtausch, der von den beiden Lehrerinnen Monica Derungs und Marlies Kessler organisiert wurde. Beide sind am LG für die Vertiefung der politischen Bildung zuständig. Es gab während der Diskussion viele interessante und zum Nachdenken anregende Zwischeninputs von den anwesenden Schülerinnen und Schülern.

Ich als Schüler der 6. Stufe meine, die Argumente der Befürworter des Wahlalters 16 sind beim Publikum tendenziell besser angekommen, was auch eine Abstimmung am Schluss belegte. Es wurde übrigens abgestimmt wie in Glarus, nämlich per Handaufzeigen und dann visuelles Auszählen.